Kommentar
Extrawurst für politische Entscheidungsträger
Arbeitszeiterfassung: Kommentar zum Urteil des Bremer Verwaltungsgerichts
Das Urteil des Bremer Verwaltungsgerichts ist ein prima Beispiel für eine krude Juristenlogik. In dem Verfahren ging es darum, ob ein Einigungsstellenbeschluss, mit dem ein langjähriger von der Senatorin begangener Rechtsbruch bezogen auf die Erfassung der Arbeitszeit endlich beendet werden sollte. Die Richterin führte zunächst aus, dass der Einigungsstellenbeschluss im Sinne des bremischen Personalvertretungsgesetzes zunächst einmal rechtlich korrekt sei. Dann leitete sie zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1995 über, das sich mit der Frage beschäftigte, unter welchen Bedingungen solche Beschlüsse trotzdem aufgehoben werden dürfen. Das geht, so wurde aus dem Urteil abgeleitet, wenn aus dem Beschluss Folgen entstehen würden, die in die Entscheidungsbefugnis der durch Wahlen demokratisch legitimierten Institutionen eingreifen würden. Der Senat sei somit zu seinem Handeln befugt gewesen.
Der Rechtsbruch und die Folgen
In der Anhörung ging es dann wesentlich darum, ob der Einigungsstellenbeschluss Folgen haben würde, die die Entscheidungsbefugnis des Senats einschränken. Natürlich ganz viele, sagten die Behördenvertreter. Besonders negativ hat sich die Behördenjuristin diesbezüglich hervorgetan. Wenn eine Lehrkraft aus dem Fenster schaut, könne man ja nicht einordnen, ob es sich um eine Tätigkeit im Sinne der Arbeitszeit handeln würde, so argumentierte sie sinngemäß, um die vermeintlichen Schwierigkeiten der Arbeitszeiterfassung darzustellen. Diese Argumentation verdeutlicht die praxisferne Sichtweise der Behörde und lässt befürchten, dass mit denen nur ein neues Bürokratiemonster entstehen wird, wenn man sie denn lässt. Dass der seit Jahren andauernde Rechtsbruch, also die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes schon heute schwerwiegende Folgen bei vielen Beschäftigten hat, die bei Untätigkeit künftig auch noch erheblich zunehmen werden, wurde durch das Gericht nicht ansatzweise thematisiert.
Also entschied das Gericht: Die Einhaltung eines Gesetzes könnte Folgen haben, deswegen darf der Senat die Anwendung des daraus folgenden Rechts untersagen. Und ich dachte immer, dass Gesetze verabschiedet werden, damit bestimmte Folgen verbindlich geregelt sind. Offensichtlich gilt das nur für die Bürger dieses Landes, nicht aber für die politischen Entscheidungsträger.