Zum Inhalt springen

Kolumne

Exklusion für Beschäftigte

Was ich schon immer mal sagen wollte

Bremische Politiker stellen unser Bundesland gerne als Inklusionsweltmeister dar, auch wenn diesbezüglich vieles im Argen liegt. Darum soll es diesmal aber nicht gehen. Ich möchte den Blick zur Abwechslung auf die schwerbehinderten Kolleg:innen in den Schulen lenken und darauf, wie oft mit ihnen umgegangen wird.

Es kann uns alle treffen

Schnell denkt man vielleicht, „das Thema geht mich nichts an, ich bin ja nicht schwerbehindert“. Allerdings ist es in den wenigsten Fällen so, dass Kolleg:innen die Schwerbehinderung schon haben, wenn sie in den Beruf einsteigen. Meistens kommt es im Verlauf des Berufslebens zu einer mehr oder weniger starken Beeinträchtigung – z. B. durch Krankheit oder Unfall. Manchmal, z. B. bei einer Krebserkrankung, kann die Schwerbehinderung auch vorübergehend sein.

Hinter den eigenen Ansprüchen zurückgeblieben

Im öffentlichen Dienst gilt eine selbst auferlegte Quote von sechs Prozent an schwerbehinderten Beschäftigten. In Schulen sind es aber nur ca. vier Prozent des Personals. Über die Gründe kann man nur spekulieren, aber die Beratungsthemen der Schwerbehindertenvertretung legen nahe, dass es mit den Bedingungen in den Schulen zusammenhängt. Zum einen können pädagogische Berufe durchaus physisch und psychisch herausfordernd sein. Wenn dann nicht genügend getan wird, um die Arbeitssituation den Möglichkeiten der Kolleg:innen anzupassen, kann es sein, dass sie den Job nicht mehr schaffen und z. B. in Teilzeit flüchten, dienstunfähig werden oder ein sogenannter Ersatzarbeitsplatz gefunden werden muss. Solche Arbeitsplätze sind allerdings Mangelware.

Mit schlechtem Beispiel vorangehen

Man sollte doch eigentlich denken, dass in einem Bundesland, dass sich der Inklusion verschrieben hat, die Sensibilität im Umgang mit schwerbehinderten Kolleg:innen besonders groß ist. Leider ist das oft nicht der Fall. Ein paar Beispiele:

Die Lernplattform itslearning wurde seinerzeit ohne die Beteiligung der Interessenvertretung angeschafft. Als der Schwerbehindertenvertreter sich dann nach der Barrierefreiheit erkundigte, schauten alle plötzlich sehr konzentriert auf ihre Fingernägel, denn daran hatte niemand gedacht. Bis heute ist die Plattform, die ja auch von Schüler:innen genutzt wird, nur bedingt barrierefrei – traurig.

Nicht barrierefrei

Die Schwerbehindertenvertretung ist 2018 zusammen mit den anderen Interessenvertretungen in neue Büroräume gezogen. Diese Räume, in denen die selbst schwerbehinderten Vertrauensleute arbeiten, in die aber auch schwerbehinderte Kolleg:innen zur Beratung kommen, sind nicht barrierefrei. Es sind vergleichsweise geringfügige Änderungen notwendig: eine automatische Öffnung für einige Türen, eine Klingel mit Türöffner, eine besser lesbare Beschriftung. Das hat dann die Schwerbehindertenvertretung auch beantragt – und etliche Schreiben, Begehungen, Anträge und Jahre später – bis heute immer noch nicht bekommen.

Aber es kommt noch „besser“. Auf einer Versammlung der Schwerbehinderten berichtete eine Kollegin, sie sei aufgrund ihrer Gehbehinderung schon mehrfach an Türen in der Schule gestürzt. Nachdem die Türen nicht umgerüstet wurden, klagte die Kollegin und bekam Recht. Aber nicht einmal das führte dazu, dass ein Umbau stattfand. Die Behörde verschanzte sich, wie auch im Fall der Büros der Schwerbehindertenvertretung, hinter den Eigentümern der Gebäude und sagt, ihr seien die Hände gebunden – schnüff.

Wie barrierefrei vor allem die älteren Schulgebäude im Großen und Ganzen sind, wisst ihr ja am besten.

Merkt ihr, wie ihr langsam empört und sauer werdet? Gut so!

Zähes Ringen

Mehr Beispiele? Kein Problem. Schwerbehinderte sind per Gesetz besonders geschützt und dürfen nicht benachteiligt werden. Beispielsweise müssen sie bei einer Stellenausschreibung, für die sie die entsprechende Qualifikation mitbringen, in jedem Fall eingeladen werden. Die Schwerbehindertenvertretung muss über die Bewerbung informiert werden. Das passiert aber oft nicht. Irgendwann, als die Schwerbehindertenvertretung vom vielen Appellieren, freundlichen Erinnern, auf die Rechtslage hinweisen die Nase voll hatte, zog sie einen Anwalt hinzu. Die Gerichtsverhandlung hat – oh Wunder – ergeben, dass die oben beschriebene Rechtslage gilt. Ihr kennt euch ja jetzt schon ein bisschen aus und dürft raten, wie sich die Situation seitdem verändert hat. Eben.

Es ist an der Tagesordnung, dass Behördenvertreter:innen daran erinnert werden müssen, Schwerbehindertenvertretung und Frauenbeauftragte an Gesprächen zu beteiligen. Vor einigen Jahren hat der Personalrat mal aus Solidarität damit gedroht, Termine bei denen die anderen Mitbestimmungsgremien vergessen wurden, einfach platzen zu lassen. Ein bisschen besser wurde es seitdem, aber da ist noch ordentlich Luft nach oben.

Es geht auch anders

Es gibt natürlich auch positive Beispiele. Bei der Schwerbehindertenvertretung erkundigen sich manchmal Schulleitungen zu Handlungsmöglichkeiten, mit denen sie schwerbehinderte Kolleg:innen unterstützen können. Eine Schulleitung versuchte auf eigene Faust etwas barrierefrei umrüsten zu lassen - leider scheiterte sie dann an behördlichen Vorgaben, die das Ganze über Jahre verzögerten.

Es gibt Jahrgangsteams, die sich bemühen, die Arbeit so umzuverteilen, dass allen im Team, auch denen mit Schwerbehinderung, gedient ist.

Hindernisse bleiben

Im Großen und Ganzen finden sich aber viele Hindernisse im Alltag schwerbehinderter Kolleg:innen, die eben nicht oder nur mit großer Verzögerung ausgeräumt werden. Auf notwendige Hilfsmittel oder Umrüstungen warten sie zum Teil Jahre. Oft haben Schwerbehinderte auch das Gefühl, sie seien eine Belastung für das Kollegium - und manchmal wird ihnen dies sogar recht unverblümt vermittelt. Das ist schwer auszuhalten und manche verzichten dann auf die ihnen zustehenden, im Gesetz verankerten Nachteilsausgleiche, weil sie Angst vor Unfrieden im Kollegium, oder Stress durch Vorgesetzte haben. Als Alternative wird ihnen nicht selten ein Teilzeitantrag oder ein Schulwechsel vorgeschlagen.

Schlechte Publicity

Vor kurzem fanden die Wahlen für die Schwerbehindertenvertretung statt. Um diese Briefwahl durchführen zu können, müssen rechtzeitig Listen mit den Daten der Wahlberechtigten vorliegen. Trotz monatelangem Bitten um diese Listen war erst ein Schreiben des Gesamtschwerbehindertenvertreters direkt an Senatorin und Staatsrat notwendig, um auf den allerletzten Drücker die Informationen zu erhalten. Beinahe wäre die Wahl daran gescheitert. Erst, wenn politisches Ungemach und unangenehme Publicity droht, wird gehandelt. Aber unangenehme Publicity muss die Behörde sich angesichts ihres Verhaltens wohl gefallen lassen – sorry…