Zentrale Studienergebnisse:
Die Studie beruht auf einer telefonischen Umfrage in 100 Grundschulen in allen Bundesländern, bei der um Auskunft gebeten wurde, ob Kinder ohne Meldebestätigung in der Schule angemeldet werden können. In einem Fallbeispiel wurde deutlich gemacht, dass ein Kind ohne Kenntnis der Ausländerbehörde, also „illegal“, im Land lebt. Auch diese Kinder haben einen Rechtsanspruch auf Schule und sollten ohne Angst vor Aufdeckung zur Schule gehen können. Dies war zumindest die Intention einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes im November 2011, als Schulen von behördlichen Übermittlungspflichten explizit ausgenommen wurden.
Bei 62 Prozent der Schulen wurde kein gangbarer Weg zur Schulanmeldung des papierlosen Kindes aufgezeigt oder angedeutet. Häufig sind Schulen unsicher und verweisen an höherrangige oder spezialisierte Stellen in der Bildungsadministration. Auch dort wird von der Hälfte der Stellen keine positive Aussage zur Schulaufnahmemöglichkeit getroffen. Die protokollierten Begründungen zeigen, dass in vielen Schulen ein Bewusstsein dafür fehlt, dass jedes Kind einen Rechtsanspruch auf Bildung hat. Der Bildungsanspruch papierloser Kinder wird zum Teil explizit abgelehnt. In einigen Schulen wurde sogar irrtümlich angenommen, dass die Polizei informiert werden muss. Da die Einschulung aller Kinder rechtlich geboten und politisch gewollt ist und nicht zuletzt pädagogisch als sinnvoll gilt, wurden auf Basis der Studienergebnisse folgende Handlungserfordernisse formuliert, die darlegen, wie verantwortliche Akteure zu einer umfassenden Realisierbarkeit des Schulbesuchs beitragen können – für papierlose und selbstverständlich auch für geflüchtete Kinder, deren Anspruch auf Schule in aktuellen Debatten teilweise abgelehnt wird.