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„Es darf nicht an Papieren scheitern“

Theorie und Praxis der Einschulung von papierlosen Kindern in Grundschulen Im Oktober erschien – gefördert von der GEW-eigenen Max-Treager-Stiftung - eine Studie von Barbara J. Funck, Yasemin Karakaşoğlu und Dita Vogel.

Zentrale Studienergebnisse:

Die Studie beruht auf einer telefonischen Umfrage in 100 Grundschulen in allen Bundesländern, bei der um Auskunft gebeten wurde, ob Kinder ohne Meldebestätigung in der Schule angemeldet werden können. In einem Fallbeispiel wurde deutlich gemacht, dass ein Kind ohne Kenntnis der Ausländerbehörde, also „illegal“, im Land lebt. Auch diese Kinder haben einen Rechtsanspruch auf Schule und sollten ohne Angst vor Aufdeckung zur Schule gehen können. Dies war zumindest die Intention einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes im November 2011, als Schulen von behördlichen Übermittlungspflichten explizit ausgenommen wurden.

Bei 62 Prozent der Schulen wurde kein gangbarer Weg zur Schulanmeldung des papierlosen Kindes aufgezeigt oder angedeutet. Häufig sind Schulen unsicher und verweisen an höherrangige oder spezialisierte Stellen in der Bildungsadministration. Auch dort wird von der Hälfte der Stellen keine positive Aussage zur Schulaufnahmemöglichkeit getroffen. Die protokollierten Begründungen zeigen, dass in vielen Schulen ein Bewusstsein dafür fehlt, dass jedes Kind einen Rechtsanspruch auf Bildung hat. Der Bildungsanspruch papierloser Kinder wird zum Teil explizit abgelehnt. In einigen Schulen wurde sogar irrtümlich angenommen, dass die Polizei informiert werden muss. Da die Einschulung aller Kinder rechtlich geboten und politisch gewollt ist und nicht zuletzt pädagogisch als sinnvoll gilt, wurden auf Basis der Studienergebnisse folgende Handlungserfordernisse formuliert, die darlegen, wie verantwortliche Akteure zu einer umfassenden Realisierbarkeit des Schulbesuchs beitragen können – für papierlose und selbstverständlich auch für geflüchtete Kinder, deren Anspruch auf Schule in aktuellen Debatten teilweise abgelehnt wird.

 

 

Handlungsempfehlungen:

Landesparlamente: Landesrecht inklusiver gestalten

Ein expliziter Zusatz in Landesschulgesetzen, dass alle Kinder unabhängig vom Aufenthaltsstatus einen Anspruch auf Einschulung haben, würde das Schulrecht von papierlosen Kindern unmissverständlich auch für Nicht-Jurist_innen klarstellen

Datenschutzbeauftragte: Datenschutz klar stellen

Wenn Daten nicht gemeldet werden müssen, dürfen diese auch nicht weiter gegeben werden – eine solche Klarstellung in Bezug auf den Aufenthaltsstatus wäre hilfreich

Kultusministerien: Schulbehörden informieren und gangbare Verfahren anbieten

Alle Bundesländer sollten in regelmäßigen Abständen alle Schulbehörden über die geltende Rechtslage informieren, wie auch praktikable und transparente Verfahren – etwa im Sinne eines Leitfadens – zum administrativen Umgang mit Kindern ohne Meldebestätigung anbieten.

Schulbehörden: Verfahren lokal etablieren

Damit Schulen sich mit einer inklusiven Herangehensweise nicht nur pädagogisch, sondern auch rechtlich auf der sicheren Seite fühlen können, brauchen sie eindeutige Auskünfte und lokal praktizierbare Umsetzungshinweise von den Schulbehörden.

Schulpersonal: Recht auf Bildung umsetzen

Im Sinne des Rechts auf Schule für alle Kinder muss das Schulpersonal, d.h. Schulleitungen, Lehrkräfte und Sekretariate, auch bei schwierigen Fällen offen auf Anfragen zur Einschulung von Kindern ohne üblicherweise verlangte Papiere reagieren und sich um passende Wege kümmern.

Organisationen im Bildungsbereich: Informationen zum Recht auf Bildung verbreiten

Organisationen im Bildungsbereich können ihren Beitrag zur Verwirklichung des Schulrechts aller Kinder durch Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildungen leisten. Schulpersonal und Multiplikator_innen sollten über aktuelle Praxen und Handlungsbedarfe informiert werden, damit die Botschaft, dass jedes Kind zur Schule gehen kann, auch bei Eltern in prekären Situationen ankommt.

Kontakt
Karsten Krüger
Schriftleiter des Bildungsmagaz!ns
Adresse Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
Telefon:  0421-33764-39
Mobil:  0173 6831678