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Ein Kodex für gute Beschäftigung an Bremens Hochschulen

„Dauerstellen für Daueraufgaben“

Im November wurde der Rahmenkodex „Vertragssituationen und Rahmenbedingungen von Beschäftigungen an den staatlichen Bremischen Hochschulen“ feierlich unterzeichnet. Diesen Kodex hat die GEW unter dem Dach des Arbeitskreises Hochschulpolitik des DGB in den vergangenen anderthalb Jahren mit der senatorischen Wissenschaftsbehörde und den Hochschulleitungen mitverhandelt. Auch wenn wir uns nicht mit allen Forderungen durchsetzen konnten, wurden im Kodex übergreifende Leitlinien sowie konkrete Maßnahmen für bessere Beschäftigungsbedingungen im Wissenschaftsbereich festgelegt. Die Prinzipien des Kodex sollen zudem in der anstehenden Novelle des Bremischen Hochschulgesetzes Eingang finden.

Für die GEW war die Schieflage mit einem Verhältnis von neun befristeten zu einer unbefristeten Stelle sowie die hohe Anzahl der Lehraufträge Anlass, die Verhandlungen anzustoßen. Im Kodex bekennen sich nun die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz und alle Hochschulleitungen zu dem Prinzip „Dauerstellen für Daueraufgaben“. Die Hochschulen verpflichten sich dazu, in Personalkonzepten ein sachgerechtes Verhältnis von unbefristeten zu befristeten Stellen festzulegen und zu bestimmen, für welche Aufgaben Dauerstellen vorzuhalten sind. Konkretere Maßnahmen werden allerdings nicht benannt. Gewerkschaften und Interessenvertretungen hatten vorgeschlagen, Beschäftigte spätestens nach achtjähriger Beschäftigung regelhaft zu entfristen. Dazu wollten sich die Senatorin und die Hochschulleitungen jedoch noch nicht bekennen. Auch gegen eine regelmäßige Berichtspflicht über den Einsatz von Lehraufträgen haben sich die Hochschulen vehement gesperrt. So bleibt es im Kodex bei dem Bekenntnis, den Einsatz von Lehraufträgen zu begrenzen und nicht als Ersatz für existenzsichende und sozialversicherungspflichtige Stellen in der Lehre zu mißbrauchen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Verhandlungen lag bei der Ausgestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse im wissenschaftlichen Mittelbau. Der Kodex sieht nun Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge, eine Promotionsvereinbarung, regelmäßige Karrieregespräche, frühzeitigere Sicherheit über Vertragsverlängerungen und einen höheren Anteil der Arbeitszeit für die wissenschaftliche Qualifikation, z.B. Promotion vor. Für die befristeten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Qualifikationsphase konnten wir insgesamt deutlich verbesserte Rahmenbedingungen erreichen. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf halben Stellen bleiben allerdings weiterhin benachteiligt. An der ungerechten Praxis, dass sie ihre wissenschaftlichen Arbeiten hauptsächlich in ihrer Freizeit schreiben müssen, konnten wir leider nicht rütteln. Eine feste Mindeststundenzahl für die Arbeit an der Qualifikationsarbeit, ließ sich in diesen Verhandlungen nicht durchsetzen.

An der zentralen Ursache für den hohen Anteil von befristeten Stellen ändert der Kodex jedoch zunächst einmal nichts. Aufgrund der Unterfinanzierung sind die bremischen Hochschulen in einem hohen Maße auf zeitlich befristete Mittel angewiesen und zögern unbefristete Stellen zu schaffen. Die schwierige Finanzlage enthebt die Hochschulen allerdings nicht der Verantwortung eine langfristige Personalplanung vorzulegen. In Lehre und Forschung, vor allem aber im Drittmittelbereich, müssen die Hochschulen Dauerstellenkonzepte entwickeln und mehr Stellen entfristen. Gute Beschäftigungsbedingungen müssen allerdings auch finanzpolitisch unterstützt werden. Daher fordern Gewerkschaften und Arbeitnehmerkammer, dass Land und Bund für höhere Grundmittel sorgen, anstatt – wie seit Jahren üblich – öffentliche Gelder in Drittmittelkanäle und zeitlich befristete Pakte umzuleiten.

h