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Mitbestimmung

Die GEW fordert Zurückverweisung an die Behörde und Verschiebung der Beschlussfassung

Der Novellierungsentwurf des Schulverwaltungsgesetzes muss dringend überarbeitet werden und dies unter Einbeziehung aller Parteien in Schule! Keine Beschlussfassung des Novellierungsentwurf des Schulverwaltungsgesetzes in der Deputation!

Keine Beschlussfassung des Novellierungsentwurf des Schulverwaltungsgesetzes in der Deputation!

Zur Deputationssitzung am 17.02.2021 hat die Senatorin für Kinder und Bildung den Entwurf einer Novelle des Schulverwaltungsgesetzes vorgelegt. Hintergrund hierfür war die letzte Koalitionsvereinbarung (2019-2023), in der eine Stärkung der Mitbestimmung an den Schulen versprochen wurde. Darin hieß es:

„Mitbestimmung in den Angelegenheiten, die einen selbst betreffen, ist Wesensmerkmal einer lebendigen Demokratie. Die innerschulische Demokratie muss daher wiederbelebt werden. Dazu werden wir im Schulverwaltungsgesetz die Konferenzen als Orte der Entscheidungsfindung und die Beteiligungsrechte der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten in Schulen stärken.“

Von der im Koalitionsvereinbarung versprochenen „Stärkung der Konferenzen“ kann in diesem Neuentwurf keine Rede sein. Daher fordert die GEW, dass der Entwurf an die Bildungsbehörde zurückverwiesen wird, verbunden mit dem Auftrag, vor einer Neufassung in einen Dialog mit den Interessenvertretungen des Personals, der Eltern und der Schüler*innen zu treten, um dann zu einer wirklichen Demokratisierung der Schulverfassung zu kommen.

Der hier vorgelegte Entwurf wird diesem weit gesteckten Ziel in keiner Weise gerecht. Die einzige substanzielle Veränderung ist die Einführung der Drittelparität in der Schulkonferenz. So begrüßenswert eine stärkere Beteiligung der Schülerinnen und Schüler ist, so geht der Entwurf doch am Kern der Vereinbarung völlig vorbei: Die Konferenzen „als Orte der Entscheidungsfindung“ werden nicht gestärkt.

Statt einer Rücknahme der Verschlechterungen, die 2005 vorgenommen wurden, soll jetzt eine Drittelparität in der Schulkonferenz eingeführt werden: 1/3 Eltern, 1/3 Schüler*innen, 1/3 schulisches Personal. Damit würden 2/3- also die Mehrheit des Gremiums- Entscheidungen bestimmen, die temporär begrenzt in die Schulkonferenz gelangen. Gemäß § 33 (5) müssen die professionellen Mitglieder der Schulgemeinschaft (Schulleitung und Lehrpersonal) die Elternschaft und die Schüler*innen auf die Wahrnehmung ihrer Aufgaben vorbereiten. Hierzu fehlen aber die Handhabe und die Rahmenbedingungen, insbesondere auch die Finanzierung. Nur ein Drittel der Schulkonferenz würde sich aus den Beschäftigten der Schule zusammensetzen, eine Gruppe, die sich - insbesondere auch durch den Ausbau der Ganztagsschulen - vergrößert und multiprofessioneller wird. Die Schulleitungen und die Beschäftigten der Schule sind jedoch diejenigen, die alle Prozesse und Abläufe im Schulalltag umsetzen und verantworten müssen.

Im Vorfeld der Gesetzesnovellierung hatten GEW und Personalräte u.a. gefordert, Schul- und Gesamtkonferenz wieder ihre Leitung wählen zu lassen, die Schulleitungen stärker an deren Beschlüsse zu binden und die Themen der Befassung durch die Konferenzen, die ihnen 2005 genommen wurden, diesen wieder zurückzugeben, darunter auch das Beteiligungsverfahren bei der Schulleitungsfindung (§ 70 der vorigen Fassung), das den Konferenzen ein Votum bei der Findung einräumte. Auch sollten Vollversammlungen der Beschäftigtengruppen wiedereingerichtet werden.

Deshalb wiederholen wir an dieser Stelle unsere Forderung:

  • den Entwurf an die Bildungsbehörde zurückverweisen, verbunden mit dem Auftrag, vor einer Neufassung in einen Dialog mit den Interessenvertretungen des Personals, der Eltern und der Schüler*innen zu treten, um dann zu einer wirklichen Demokratisierung der Schulverfassung zu kommen.
Kontakt
Corinna Genzmer
Stadtverbandsvorstandssprecherin Bremen
Adresse Bahnhofsplatz 22-28
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