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Schwerpunkt

Die Eier legende Wollmilchsau

Über den Umgang mit dauerhafter Überforderung und Gesundheitsgefährdung

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Schulische Rituale funktionieren in Zeiten der Pandemie nicht mehr, ein planvolles Vorgehen ist durch häufig wechselnde Vorgaben der Behörde auch nicht gegeben. Die Kollegien leisten aktuell mit einem schier unglaublichen Einsatz Hervorragendes. Das fordert – überfordert? – alle, ist aber notwendig, weil die Kinder und Jugendlichen in der Krise ja nicht allein gelassen werden dürfen. Wegen dieser moralisch schwer unterfütterten Drucksituation hoffen alle auf ein Ende der Pandemie. Dann wird alles besser - wirklich?

Nach der Pandemie wird alles besser?

Es wird nicht so sein, dass einfach der Zustand von vor der Pandemie wieder hergestellt wird, denn die Lehr- und Lernprozesse werden sich fundamental verändern. Wie genau, das ist noch unklar. Nach dem Abklingen der Pandemie werden viele neue Debatten geführt werden müssen, die allesamt eine weitere Ausweitung der Lehrer*innenaufgaben und -qualifikationen beinhalten werden. Digitalisierung, Lehrplanreform, Umgang mit sozialer Ausgrenzung und Benachteiligung im Bildungssystem sind nur einige der Herausforderungen, die auf die Schulen zukommen. Am Post Pandemie Horizont taucht also kein Leuchten der Entspannung hervor, sondern eine große Palette voll mit neuen Herausforderungen, die finanziell unterfüttert werden müssen, wenn sie denn bewältigt werden sollen. Da können die Kollegien sich auch keine große Hoffnung machen. Um die Pandemiefolgen aufzufangen wurden für alle Bereiche der Bildung - also Kita, Schulen Hochschulen- bundesweit insgesamt fünf Milliarden Euro ausgegeben. Allein für die Rettung der Lufthansa lässt der Bund neun Milliarden Euro springen.

Schon der „Normalzustand" war überfordernd

Dabei waren die Kollegien in den pädagogischen Einrichtungen schon vor der Pandemie überfordert.

Das Institut für interdisziplinäre Schulforschung hat in einem Gutachten, das es für den Grundschulverband erstellt hat, zur Arbeitsbelastung der Grundschullehrer*innen [Anm.: Gutachten zur Arbeitssituation der Grundschule- Zu viele Aufgaben. zu wenig Zeit: Überlastung von Lehrkräften in der Grundschule, Bremen September 2020] folgende zentrale Punkte systematisch herausgearbeitet:

1. Die Kolleg*innen müssen viele Aufgaben erfüllen und haben zu wenig Zeit dafür.

2. Dabei sind Spitzen identifizierbar: Die Leistungsbewertung ist sowohl psychisch als auch physisch Spitzenreiter, dann folgen undiszipliniertes Verhalten verbunden mit aggressivem Verhalten einiger Schüler*innen, Trägheit und Anspruchshaltung mancher Eltern, die schlimmen innerfamiliären Verhältnisse bei manchen Schüler*innen sowie schlechte Raumluft (! - vor Corona) und Lärm.

3. Die Kollegien würden sich gern mehr um ihre Schüler*innen kümmern. Sie haben tendenziell ein schlechtes Gewissen, weil sie das Gefühl haben, ihnen nicht gerecht zu werden.

4. Die Kollegien würden gerne weniger Zeit für Bürokratie und Organisation aufwenden, weil das Wachsen dieser Bereiche die Quantität des Einsatzes für ihre Kernaufgabe minimiert und somit das unter 5. aufgeführte Mangelgefühl verstärkt.

5. Die Zusammenarbeit im Kollegium und großer Gestaltungsspielraum wurden als Baustein für eine hohe Motivation in den Kollegien genannt.

Diese Bestandsaufnahme, deren zugrunde liegenden Daten vor der Pandemie erfasst wurden, belegt am Beispiel der Grundschullehrkräfte die schon im Regelfall gegebene Überforderung im Schulalltag, deren Folgen die Beschäftigten an den Schulen und auch die in den Systemen lernenden Kinder und Jugendlichen ausbaden müssen.

Lehrer*innenarbeit – zeitlich dimensionslos

Für die Kultusminister*innen ist die Lehrer*innenarbeit eine zeitlich dimensionslose Größe, die aus ihrer Sicht eine beliebige Aufgabenerweiterung ermöglicht, ohne deren Zuordnung systematisch in die bestehenden Zeitressourcen für deren Erledigung einzupassen.  So haben sie die letzten Jahrzehnte gehandelt und das setzen sie in der aktuellen Pandemie fort. Die Polizei meldet beispielsweise tausende Überstunden, die coronabedingt anfallen. Aus den Bildungseinrichtungen gibt es diesbezügliche Meldungen nicht, weil die Arbeitszeit auf Unterrichtsstunden fixiert ist, die Mehrarbeit fällt bei den zusätzlichen Organisationsformen an.

Eine solche Überlastung ist nicht beliebig lange durchhaltbar. Sie wird absehbar zu einer Zunahme von Erkrankungen und inneren Kündigungen führen, wenn nicht schnellstens gegengesteuert wird. Die Reaktion wird bei den Lehrkräften nicht anders sein als bei allen anderen Arbeitnehmer*innen auch. Da sich ein Großteil von ihnen im ersten Drittel ihrer beruflichen Tätigkeit befinden, müssen die sich natürlich auch fragen, wie sie mit dieser Gefahr umgehen wollen. Unser Beruf ist einer der besten der Welt, solange man die Kraft hat, produktiv mit den Schüler*innen umzugehen. Aber er wird individuell zur Qual, wenn genau die Kraft fehlt. Auch die zukünftigen Kids haben Anspruch auf motivierte Lehrkräfte, und wenn diese ihre Erwartungen nicht erfüllen, dann wird es für beide extrem schwer.

Der eigenen Gefährdung entgegenwirken

Die Bildungsbürokraten werden zur Bewältigung der kommenden Prozesse weiter darauf setzen, die zeitlich dimensionslose Lehrer*innenarbeit mit weiteren Aufgaben zu füllen, ohne sich um die Überforderung der  Mitarbeiter*innen zu kümmern. Es wird also keine Ruhephase nach Abklingen der Pandemie geben, sondern die schon vor ihr bestandene Überlastsituation wird sich bestenfalls auf hohem Niveau stabilisieren oder sogar noch steigern. Wenn erreicht werden soll, dass Aufgabenfülle und die dafür zur Verfügung stehende Arbeitszeit halbwegs im Einklang stehen sollen, damit den Lehrkräften auf Dauer eine produktive Gestaltung ihrer Arbeit möglich ist, müssen jetzt Konsequenzen gezogen werden. Die GEW ist hier als Gewerkschaft gefordert und jede(r) einzelne Kollege/in ebenso.

Legal, illegal sch…….

Es kommt mehr denn je darauf an, die zeitliche Dimensionslosigkeit zu durchbrechen. Lehhrkräftearbeit hat mit den Regelungen der Beamtengesetze und Tarifverträgen einen Rahmen, der eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bei den Beamt*innen definiert. Nun ist die reale Arbeitszeit in unserem Beruf schwer zu erfassen. Da kommt uns der Europäische Gerichtshof (EuGH) entgegen. Der hat 2019 geurteilt, dass die Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeit zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört. "Ohne ein System zur Messung der täglichen Arbeitszeit eines jeden Beschäftigten könne weder die Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden, so dass es für Arbeitnehmer*innen äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich ist, ihre Rechte durchzusetzen", so begründet der EuGH sein Urteil. Die wissen, wovon wir reden. Am Beispiel der U 50 Stunde, bei der es um die Bezahlung einer angeordneten Mehrarbeit geht, wird deutlich, wie offen rechtswidrig sich die Behörde verhält.  Zunächst bestreitet sie überhaupt, dass sie zur Vergütung verpflichtet ist, dann will sie nach verlorenem Prozess diese nur zahlen, wenn die Beschäftigten deren Leistung nachweisen. Und manche Schulleiter verweigern genau diese Bestätigung. Dass sie damit grob rechtswidrig ihre Pflichten verletzen, scheint sie nicht zu interessieren, denn sie handeln ja i.S. ihrer Behörde. Legal, illegal, sch........ ist das Motto des Umgangs mit den Beschäftigten. Dieses Urteil bildet also einen wesentlichen Ansatz zur Zurückweisung der Beliebigkeit der Aufgabenzuweisung.

Bremen ignoriert Urteil

Ein anderer ist die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen in Lüneburg. Das hat den Dienstherren in seinem Urteil zur Stundenerhöhung der Gymnasiallehrkräfte verpflichtet, die Arbeitsaufgaben transparent und bezogen auf die zur Verfügung stehende Arbeitszeit angemessen zu organisieren. Auch dieses Urteil wird bislang in Bremen ignoriert. Und schließlich gibt es die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Psychische Belastungen und die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken werden im Gesetz ausdrücklich als Gefährdungsmerkmale benannt.

Kolleg*innen - auf geht’s

Es gibt also juristische Ansätze, um eine Verhaltensänderung der Kultusbürokratie erzwingen zu können. Das setzt allerdings ein aktives Vorgehen nicht nur der Interessenvertretung, sondern auch der Kollegien voraus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ihr seid also gefordert und müsst euch entscheiden, ob ihr die willkürlichen Handlungsweisen der Bremer Bildungsbehörde weiterhin in jeder Beziehung klaglos hinnehmt oder ob ihr jetzt endlich einen Punkt setzt, damit ihr die Voraussetzung schafft, unseren herausfordernden Beruf auch noch viele Jahre mit Freude ausführen zu können. Ich finde, dass es sich lohnt.