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Die Arbeitsbedingungen von angestellten Lehrkräften

In der personalrätlichen Beratung fällt auf, dass  gerade bei angestellten Lehrerinnen und Lehrern viele Unsicherheiten bezüglich der rechtlichen Regelungen in den Bereichen bestehen, die von denen der verbeamteten Kollegen abweichen. Unterschiede gibt es vor allem auch in den Regelungen zur Mehrarbeitsvergütung, sowie zur Altersteilzeit. So bekommen angestellte Teilzeitkräfte jede Mehrarbeitsstunde bereits ab der 1. Überstunde vergütet, können dies  aber nur bis zu sechs Monate rückwirkend beantragen. Diese Frist ist besonders zu beachten, da durch mangelnde Transparenz vielen Angestellten schon Geld, das Ihnen zugestanden hätte, verloren gegangen ist.

Während die Gruppe der angestellten Lehrkräfte in den vergangenen Jahrzehnten in Bremen relativ groß war, beträgt ihr Anteil  an der Gesamtzahl der Lehrerinnen und Lehrerin  in Stadt Bremen z.Zt. ca. 12 %.  Mehr als 60 % davon sind Frauen. In den meisten Kollegien der Schulen gibt es nur fünf oder weniger angestellte Kollegen, die schon aufgrund ihrer geringen Zahl oft das Gefühl haben, im täglichen Schulalltag mit den für sie geltenden Regelungen „irgendwie unterzugehen“. Der Personalrat bemüht sich hier um mehr Transparenz und Kommunikation auch in den Schulen.

In Beratungsgesprächen beklagen angestellte Lehrerinnen und Lehrern immer häufiger, dass es  für sie keine Modelle der Altersteilzeit mehr gibt. Während eine Wiedereinführung der unbefristeten Altersteilzeit für Beamte gelungen war, ist die tarifliche Form der Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen seit 2010 nicht mehr möglich. Der Personalrat setzt sich zusammen mit den Gewerkschaften verstärkt für eine neue Altersteilzeit-Regelung für Arbeitnehmerinnen ein. Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Belastung und Arbeitsverdichtung von Lehrkräften, ist es dringend angebracht, angestellten Lehrerinnen und Lehrern in gleicher Weise wie ihren verbeamteten Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zu geben mit Hilfe von annehmbaren Formen der Altersteilzeit , die hohe Motivation für ihre pädagogische Tätigkeit auch bis zum Renteneintritt aufrechtzuerhalten. Um die Arbeit zu schaffen, gehen viele angestellten Kolleginnen und Kollegen über 55 Jahren ständig über die Grenzen ihrer körperlichen und psychischen Belastbarkeit, da sie sich aus finanziellen Gründen keine oder keine ausreichende Teilzeit leisten können. Besonders häufig sind Frauen davon betroffen. Damit ist niemandem im System geholfen und dies kann auch nicht im Interesse des Dienstherrn sein. Ein Altersteilzeitmodell wird von vielen angestellten Kolleginnen und Kollegen erhofft und würde dazu beitragen, eine Benachteiligung gegenüber den verbeamteten Kollegen abzubauen.

Die GEW und der Personalrat fordern deshalb die Wiedereinführung der Altersteilzeit für angestellte Lehrkräfte in Bremen.