Studiengang gestrichen
Als in den 70er und 80er Jahren klar wurde, dass die "Gastarbeiter" dauerhaft bleiben würden, und als die Universität Bremen noch schwerpunktmäßig auf die LehrerInnenausbildung ausgerichtet war, wurden viele Lehrkräfte im Studiengang "Deutsch als Fremdsprache" (DaF) ausgebildet. Später gab es dann noch den Studiengang "Deutsch mit dem Schwerpunkt Deutsch als Zweitsprache" (DaZ), der auch in den Prüfungsordnungen für das erste und zweite Staatsexamen verankert war.
Im Zuge der Umorganisation des Studiums in Bachelor- und Masterstudiengänge ist diese spezielle Ausbildung verschwunden. Zwar müssen sich jetzt alle Lehramts-Studierenden im Umfang von 18 Credit-Points (von 300) mit dem "Umgang mit Heterogenität" beschäftigen, aber dieser Studienbestandteil, der Deutsch als Zweitsprache, Interkulturelle Bildung und Inklusive Pädagogik umfasst, kann die Ausbildung in DaZ nicht ersetzen. Verpflichtend für alle ist hier ein einziges Seminar in Deutsch als Zweitsprache (3 CP). Im Fach Deutsch gibt es im Pflicht- oder im Wahlpflichtbereich zwar noch Seminare mit dem Schwerpunkt "Deutsch als Zweitsprache" und "Deutsch als Fremdsprache“, aber keinen eigenen Studienschwerpunkt mehr.
Diese Lücke setzt sich in der zweiten Ausbildungsphase fort. Immerhin wird hier im Wahlpflichtbereich für Sek. I und Sek. II noch eine Zusatzqualifikation in DaZ angeboten, an der auch Lehrkräfte mit zweitem Staatsexamen teilnehmen können. Darüber hinaus gibt es hier Fortbildungen für Vorkurs-Lehrkräfte und ein Netzwerk der SprachberaterInnen.
Ein Einwanderungsland braucht DaZ/DaF-Lehrkräfte auf lange Sicht
Die wenigen Lehrenden an Uni und LIS bemühen sich, den offensichtlichen Mangel zu kompensieren. Aber das kann nicht ausreichen. Früher gab es an der Universität drei Lehrstühle für DaF, heute nur noch einen für DaZ/DaF (Prof. Dr. Nicole Marx). Die beste Lösung wäre wahrscheinlich, den Studiengang "Deutsch mit dem Schwerpunkt Deutsch als Zweitsprache" wieder einzurichten. Weitere (bescheidenere) Lösungen wären DaZ als Drittfach bzw. die Einrichtung eines Zertifikats im Wahlpflichtbereich. Entscheidende Voraussetzung hierfür ist jedoch der politische Wille in den Behörden und bei der Uni-Leitung. Und das schließt vor allem die Bereitstellung entsprechender Lehrkapazitäten ein.
Der Bedarf an entlasteter Fortbildung
In der aktuellen Situation geht es um eine weitere Aufgabe: Die vielen Kinder von Flüchtlingen und Zuwanderern werden nach den Vorbereitungskursen in den Regelunterricht kommen. Und die Lehrkräfte in diesen Klassen sind schon mit ihren gegenwärtigen Aufgaben voll ausgelastet bzw. überlastet, wenn besondere Konflikte und Vertretungsunterricht hinzukommen. Notwendig sind in dieser Situation kurzfristig entlastete Fortbildungen, die auf die Aufnahme dieser Kinder vorbereiten. Die Weisung "Kein Unterricht darf wegen Fortbildung ausfallen", die die Behörde als Monstranz vor sich herträgt, muss wegfallen. Denn weitere Aufgaben einfach obendrauf zu packen, das geht nicht mehr.