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Recht

Corona Zulage auch für TV-L Beschäftigte?

GEW Bremen setzt sich weiterhin für eine sogenannte Corona-Zulage für pädagogische Mitarbeiter*innen an stadtbremischen Schulen ein

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 Was hat die GEW Bremen bisher für euch getan:

In der TVöD Verhandlung des vergangenen Jahres gab es neben den erstrittenen Gehaltserhöhungen eine steuerfreie Corona Zulage, entsprechend der Entgeltgruppe und der Stundenverpflichtung in Form eines „Corona-Tarifvertrages“.

  1. Schritt: In einem Gespräch mit der Senatorin Bogedan, (16.11. 2020) erläutert die GEW-Landesvorstandssprecherin Barbara Schüll die dringliche Notwendigkeit, über eine sog. „Wertschätzungszulage“ auch für die an Schule beschäftigten Erzieher*innen (pädagogische Mitarbeiter*innen, Schulsozialarbeiter*innen sowie den Fachkräften für Inklusion an stadtbremischen Schulen) in Verhandlungen zu treten. Die Senatorin bekräftigte bei diesem Gespräch ihre (grundsätzlich) zustimmende Haltung, verwies aber auf die Zuständigkeit des Senators für Finanzen, Herrn Strehl.
  2. Schritt: Um unserer Forderung mehr politischen Druck zu verleihen, versicherte sich die GEW Bremen der Unterstützung der DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, ver.di, GdP sowie auch des DGB, und wandte sich in einem Schreiben (20.11.2020) direkt an den Bürgermeister Andreas Bovenschulte. Unter dem Titel: Gute Leute. Gute Arbeit. Wertschätzung – für alle! forderten die Gewerkschaften den Bürgermeister Andreas Bovenschulte auf, gemeinsam über Möglichkeiten der Wertschätzung, sei es eine finanzielle Zulage oder auch in Form eines Zeitausgleichs, für alle Beschäftigte des TV L zu beraten.
    Ohne auf die Besonderheiten, sowohl der Situation unter Pandemiebedingungen noch auf die auch im Tarifrecht möglichen Nebenabsprachen inhaltlich einzugehen, verwies er in einem Antwortschreiben an die Gewerkschaftsvertreter*innen lediglich auf das Tarifrecht, und dass er in diesem Falle nicht zuständig sei.
  3. Schritt: In der Deputation am 9.12. 2020 informierte Frau Bogedan die Deputierten darüber, dass sie Minderausgaben, die z.B. durch die Nichtbesetzung von Stellen usw. entstanden seien, zurück an Finanzen, überweisen würde. Sofort hellhörig geworden, schlug die GEW Bremen konstruktiv vor, diese freigewordenen Gelder für die Ausschüttung an die Erzieher*innen an Schule zu verwenden.
    Auch hier gab es ausweichend lediglich die Rückmeldung, dass wegen der Anfrage der ÖD-Gewerkschaften an den Bürgermeister, diese Gelder nicht freigegeben werden könnten.

Fazit: Die GEW Bremen kann diese Vorgehensweise nur interpretieren als eine erneute Nicht-Wertschätzung der Arbeit der Kolleg*innen.

Die GEW Bremen wird an weiteren Schritten arbeiten, wie sie auf dem Verhandlungswege unabhängig von den anstehenden Tarifverhandlungen, die berechtigten Interessen der Kolleg*innen in die folgenden Gespräche mit einbringen kann.

Zudem wird sich die GEW Bremen dafür stark machen, diese Forderungen – analog zu den Forderungen beim TVöD (sog. Corona-Tarifvertrag) - bei den anstehenden Tarifverhandlungen zum TV-L im Herbst 2021 zu thematisieren und in den Forderungskatalog mit aufzunehmen.