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Pädagogisches Handeln

Chronologie des Schreckens oder

Ich dachte, ich mache hier meinen Job…..

Vor gut 20 Jahren kam ich in den Schuldienst. Ich bin fast 50. Inzwischen kämpfe ich immer mehr damit, ob ich meine Ideale von einer guten Schule aufgeben sollte. Dass es im Bundesland Bremen in den letzten Jahrzehnten nicht besonders einfach war, vernünftige Arbeit als Lehrer zu machen, brauche ich keinem erzählen. Aber dass zu den täglichen Unzulänglichkeiten noch eine Steigerung möglich ist- Wer hätte das gedacht? Ich habe mir in meinen bisherigen Berufsjahren nichts vorzuwerfen. Klar, man hätte manches besser machen, sich vielleicht noch mehr als sowieso reinhängen können usw. Aber unterm Strich bin ich mit Hand und Herz bei der Sache und liefere gute Arbeit ab. Irgendwie scheine ich aber nicht mitbekommen zu haben, dass gute Arbeit und vernünftige Entscheidungen nicht immer erwünscht sind und dass der Wind eisiger, wenn nicht sogar frostig wehen kann.

Was war passiert? An der Oberschule, an der ich schon lange beschäftigt bin, setzten meine Kollegin und ich eine Klassenkonferenz für einen Schüler an, der sich innerhalb kurzer Zeit mehrfach so aggressiv gegenüber Mitschülern verhalten hatte, dass Zähne wackelten und Blut floss. Dieser Schüler war nach ähnlichen Vorfällen bereits häufiger ermahnt worden. Pädagogische Gespräche führten leider zu keinerlei Verhaltensänderungen. Auch die Zusammenarbeit mit den Eltern war schwierig. Jeder kennt die Situation, wenn die Eltern keinerlei Einsicht in die Notwendigkeit einer engen pädagogischen Zusammenarbeit bei Verhaltensproblemen des Kindes zeigen. Es wird kompliziert und oft endet das Ganze dann in einer Konferenz für Ordnungsmaßnahmen. Man guckt in die entsprechende Verordnung und wägt im Vorfeld ab, welche Maßnahmen für eine pädagogische Begleitung sinnvoll sein könnten, damit das Kind sich und andere in der Zukunft nicht mehr schädigt. So gerüstet werden alle zu beteiligenden Personen geladen. Nach Anhörung und Gespräch diskutiert die Lehrerschaft dann ohne Anwesenheit des Betroffenen und seiner gesetzlichen Vertreter über die Maßnahme, trifft eine Entscheidung und teilt sie anschließend begründet mit. Was aber tun, wenn Betroffener und Eltern gar nicht erscheinen?

Nach Aussage des Schulleiters findet eine Konferenz trotzdem statt und das Ergebnis wird den Eltern schriftlich mitgeteilt. Gesagt, getan. Nach Festlegung der Ordnungsmaßnahme, in diesem Fall war es der befristete Entzug der Hofpause, ein Besinnungsaufsatz und ein vorübergehender Eintrag in die Schulakte, ließen wir das Ganze vom Schulleiter absegnen und informierten die Eltern über das Ergebnis.  Diese lehnten den Eintrag in die Schulakte ab und forderten die Rücknahme. Wir blieben bei unserer Entscheidung. Die Eltern drohten mit Rechtsmitteln und erschienen zu einem Gespräch im erweiterten Kreis (Schulleitung, Jahrgangsleitung, Klassenlehrer, Rebuz- Vertreter) mit einem Anwalt. Der Schulleiter wies die Eltern darauf hin, dass Anwälte in der Schule nichts zu suchen hätten und dass es sonst ein Fall für die Justiziare in der Behörde sei. Trotzdem duldete der Schulleiter den Anwalt: Dieser will das Ganze schnell vom Tisch haben und fordert die Rücknahme des Akteneintrags. Das wird von den schulischen Vertretern begründet abgelehnt. Das Treffen endet mit der Ankündigung der Eltern, den Klageweg einzuleiten. Damit wurde es zu einer Angelegenheit zwischen der Senatorin für Kinder und Bildung als Beklagte und den Eltern als Kläger.

„Ab diesem Punkt bin ich als Lehrer raus und konzentriere mich wieder auf meinen Unterricht“, dachte ich. Falsch gedacht! In den nachfolgenden Monaten begann für mich ein Albtraum. Nicht nur, dass wir alles für die Justiziare in der Behörde akribisch auflisten, darlegen und begründen mussten, sondern es begann auch eine Zeit des Mobbings. Die Eltern schienen sich auf mich zu fokussieren. An allem sollte ich Schuld, für alles sollte ich verantwortlich sein. Ich wurde als unfähiger Lehrer bezeichnet, mit unangenehmen Telefonaten und Mails beschossen und unter der Elternschaft schlecht gemacht. Ein extrem belastender Zustand! Ich fühlte mich dem völlig ausgeliefert und meine Nerven lagen blank. Vor Gericht wurde die gesamte Angelegenheit erst einmal in ein Gütegerichtsverfahren verschoben. Drei Stunden saßen dann Eltern, Juristen, Schulleitung und die beteiligten Klassenlehrer vor dem Güterichter. Dabei dürfen die Beteiligten nicht direkt miteinander sprechen. Alles läuft über den Richter. Aber was ich mir da über mich anhören musste, war entsetzlich. Und obwohl der Schulleiter klar darlegte, wie die Vorschriften bei Vergehen sind und was einzuleiten sei und dass wir richtig gehandelt hätten, wurde ich als inkompetent, drakonisch, das Kind auf dem Kieker habend usw. bezeichnet. Nach zwei Stunden bat ich um eine Pause. Ich war fertig, emotional am Ende. „Was passiert hier eigentlich mit mir?,“ fragte ich mich. „Ich habe doch nur das umgesetzt, was meine Dienstherrin von mir in solchen Fällen erwartet. Meiner Dienstpflicht in vollem Umfang nachkommen heißt das, oder?“ Am Ende schlug der Richter vor, da ja das Verhältnis zerrüttet sei, den Schüler in die Parallelklasse zu versetzen. Unter der Voraussetzung, ein Widerspruchsrecht eingeräumt zu bekommen, stimmten die Kläger zu, um dann drei Tage später Widerspruch einzureichen. Das Kind sollte die Klasse jetzt nicht mehr verlassen. Was tun? Eine Ebene des Miteinanders musste gefunden werden. Die Schulleitung schlug einen Austausch zwischen Kind und Lehrern vor, in dem sich auf Umgangsregeln geeinigt werden sollte. Das Kind verweigerte ein solches Gespräch jedoch, rief im Beisein der Mitschüler die Eltern an, die lehnten ebenfalls ab und ich trat ratlos samt Kind den Weg zur Schulleitung an. Und dann? Ich war völlig erschöpft und wurde vom Arzt vorübergehend aus dem Verkehr gezogen. Das Gericht stellte später fest, dass bei Einberufung der Klassenkonferenz ein Formfehler begangen worden sei. Alle Ordnungsmaßnahmen wären demnach nichtig. Die gerichtliche Ebene war abgeschlossen.

Am Ende des Schuljahres verließ ich die Klasse und ging in einen anderen Jahrgang. Vorher wollte ich mich von allen Eltern der Klasse verabschieden und lud zu einem Elternabend ein. Dem Elternpaar, mit dem ich so viel Stress hatte, „vergaß“ ich, eine Einladung zukommen zu lassen. Falsch! Es folgte eine Beschwerde und ich bekam wegen dieses Formfehlers von der Leitung einen Rüffel. Das Kollegium wurde dann über richtiges Formverhalten geschult. Der eigentliche Anlass, nämlich über das Mittel der Ordnungsmaßnahme ein Kind in seinem Verhalten zu beeinflussen und dadurch auch andere Kinder zu schützen, war in den ganzen Monaten nie mehr Thema. In einem Dreivierteljahr mit vielen schlaflosen Nächten, in denen immer wieder der Gedanke kreiste, wie Professionalität unter solchen Bedingungen überhaupt möglich sei, fühlte ich mich zunehmend handlungsunfähig und in eine tiefe Verunsicherung geschossen. Vieles hatte ich nicht verstanden:  Muss ich als Kollege vor Gericht, wenn ich schulgesetzlich geregelte Maßnahmen ordnungsgemäß umsetze? Ist das nicht allein Aufgabe der Justiziare in der Behörde?  Inwieweit können schulinterne Angelegenheiten überhaupt Gegenstand einer gerichtlichen Untersuchung und eines richterlichen Urteils werden?

Wie sieht der behördliche Beistand aus, wenn ein Kollege während der Ausübung seiner Aufgaben massivem Rufmord ausgesetzt ist? Hat die Behörde eine Checkliste über das Vorgehen hinsichtlich der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern bei solchen oder vergleichbaren Fällen? Ich jedenfalls fühlte mich der Situation meist schutzlos ausgeliefert. Das darf nicht sein. Ich spüre bis heute eine große Verunsicherung und einen Verlust professioneller Selbstverständlichkeit in meinem pädagogischen Handeln