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Bildungsfinanzierung

Bremen kann nicht aufholen

Die AG Bildungsfinanzierung zum neuen Haushalt

Am 15. September hat der Senat in der Bürgerschaft den neuen Doppelhaushalt 2022/2023 in erster Lesung vorgelegt. Die abschließende Lesung findet im Dezember statt. „Keine Kürzung trotz knapper Kassen“, so hieß es in der Presseerklärung des Senators für Finanzen. Die Gesamtausgaben betragen 5,1 Milliarden Euro 2022 und 5,2 Milliarden Euro. Aufgrund der Steuerausfälle durch Corona fallen die Einnahmen 2022 um 200 Millionen Euro und 2023 um 100 Millionen Euro geringer aus, als in der langfristigen Finanzplanung prognostiziert.

Die Ziele der Koalitionsvereinbarung werden nicht erreicht

Der Senat hat zwar einen Doppelhaushalt vorgelegt, der keine Kürzung vorsieht, aber viele in der rot-grün-roten Koalitionsvereinbarung von 2019 vereinbarte Ziele werden auf Eis gelegt. Immerhin wird die Zahl der Lehrer*innenstellen in der Stadtgemeinde Bremen entsprechend dem Wachstum der Schüler*innenzahl erhöht (100 Stellen 2022 und 80 Stellen 2023). Außerdem werden die Baumaßnahmen fortgesetzt. Die Prioritätensetzung für den Bildungsbereich, die 2019 eingeleitet wurde, wird also fortgeführt, allerdings auf dem niedrigen Niveau eines viel zu engen Gesamthaushaltes.

Nicht realisiert werden Doppelbesetzungen in Schulen mit besonderem Bedarf, eine Ausweitung der Schulsozialarbeit, der Ganztagsausbau, zusätzliche Verwaltungskräfte und die Anpassung der Ausbildungskapazitäten am LIS an die erhöhte Zahl der Referendar*innen. Bremen wird bei den Ausgaben pro Schüler*in gegenüber den anderen Stadtstaaten und dem Bundesdurchschnitt wahrscheinlich bis 2023 im bisherigen Ausmaß zurückbleiben. Das Ziel, innerhalb dieser Legislaturperiode den Rückstand schrittweise aufzuholen, wird nicht erreicht.

Eine Aufhebung der Schuldenbremse reicht nicht aus

Obwohl Bremen die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt und einen 1,2-Milliarden Euro-Kredit (Bremen-Fonds) aufgenommen hatte, reicht das Geld nicht aus, um die Zusagen der Koalitionsvereinbarung einzuhalten. Eine Aufhebung der Schuldenbremse allein kann also nicht die Lösung des Haushaltsproblems sein. Vielmehr leidet das Land trotz der 2020 in Kraft getretenen Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen weiterhin unter chronischer Unterfinanzierung. Durch die hohen Altschulden muss jedes Jahr rund eine halbe Milliarde, d.h. ein Zehntel des Gesamthaushaltes, für Zinsen ausgegeben werden. Verschärfend wirkt jetzt die Corona-Krise. Nicht nur in Bremen, sondern auch in vielen Kommunen in den Flächenländern stellt sich die Frage: Wer soll die Kosten der Corona-Krise tragen und wie sollen die öffentliche Bildung, das Gesundheitswesen und die Infrastruktur künftig ausreichend finanziert werden? Nach Einschätzung der Kreditanstalt für den Wiederaufbau beträgt der Investitionsstau in der Bundesrepublik ca. 149 Milliarden Euro.

Entscheidend wird die zukünftige Steuerpolitik

Bei Redaktionsschluss dieser Zeitschrift sind weder der Ausgang der Bundestagswahl noch die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen bekannt. Es lässt sich aber abschätzen, welche Konsequenzen bestimmte Koalitionen für die Haushaltslage der Länder und Gemeinden haben. SPD, Grüne und Linke sehen in ihren Wahlprogrammen die Vermögenssteuer und einen höheren Spitzensteuersatz vor. CDU und FDP planen Steuersenkungen und lehnen die Vermögenssteuer scharf ab. Für die Länder besonders wichtig wäre die ihnen direkt zustehende Vermögenssteuer. Nach Berechnungen des DGB würde sie bei einem Steuersatz von 1 Prozent ab 1 Millionen Euro (für Alleinstehende, mit hohen Freibeträgen für Betriebsvermögen), aufsteigend auf 2 Prozent bei 1 Milliarden Euro Vermögen für das Land Bremen ca. 200 Millionen Euro Mehreinnahmen bedeuten. Das wäre eine erhebliche Summe angesichts der „Abbruchkante“ 2024, wenn der Corona-Kredit aufgebraucht ist und damit die Zinsbelastung steigt.

Kontakt
Jürgen Burger
Telefon:  0421 33764 0