Zum Inhalt springen

Recht

Bildungsbehörde schaltet auf stur

Klage des Personalrats Schulen für Mitbestimmung beim Distanzunterricht erfolgreich

Schon im Dezember 2020 hatte der Personalrat Schulen einen ersten Versuch unternommen, in die Mitbestimmung bei der Anordnung von Distanzunterricht zu kommen. Das erschien uns notwendig, weil es viele offene Fragen und Regelungsbedarfe dazu gibt, über die wir mit der Behörde trotz diverser Bemühungen nicht ins Gespräch kommen konnten. Am 13. April 2022 hat nun das Verwaltungsgericht unserer Klage Recht gegeben und entschieden, dass die Anordnung von Distanzunterricht sowohl organisatorische als auch soziale Belange von Beschäftigten berührt und damit der Mitbestimmung unterliegt. Wenn also ab sofort Distanzunterricht angeordnet wird – und wir wissen, dass das auch derzeit zumindest vereinzelt vorkommt – muss die Bildungsbehörde einen entsprechenden Antrag bei uns vorlegen.

Wir wollen und wollten übrigens diese neue Arbeitsmethode nicht verhindern. Sie kann durchaus anlassbezogen notwendig und sinnvoll sein. Wir verfolgen über das Mitbestimmungsverfahren das Ziel, endlich einen verlässlichen Rahmen zu schaffen, in dem z. B. der Anlass für die Anordnung von Distanzunterricht, die Arbeitsmenge (Verhinderung von Mehrarbeit) sowie der Datenschutz geregelt werden. Die Bildungsbehörde hat es trotz der Gerichtsentscheidung bisher versäumt, uns die Fälle, in denen derzeit Distanzunterricht durchgeführt wird, zu nennen, noch die Schulen über die veränderte Lage in Kenntnis gesetzt.

Damit der Personalrat möglichst schnell für euch tätig werden kann, wäre es sinnvoll, wenn Betroffene Bescheid geben, sollte Distanzunterricht erneut angeordnet werden. Dann können wir die Mitbestimmung einfordern.