Auf der Tagesordnung stehen die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung des Bundesgewerkschaftstags im Mai 2017 in Freiburg, die Weiterentwicklung des Landesverbandes, satzungsändernde Anträge, inhaltliche Anträge v.a. zur Landes- und Bildungspolitik sowie zu den Arbeitsbedingungen sowie die Beschlussfassung über den Haushaltsabschluss für 2015 und den Haushalt 2017.
Wahlen: Gewählt werden die Bremischen Delegierten zum Bundesgewerkschaftstag der GEW vom 06.-10. Mai 2017 in Freiburg. Laut GEW-Bundessatzung §13 erhält der LV Bremen voraussichtlich 13 Mandate. Davon sind die beiden Landesvorstandssprecher als Mitglieder des Hauptvorstandes gesetzt. Von den restlichen 11 Mandaten muss jeweils eines aus dem Bereich der Jungen GEW, der Studierenden und der Seniorinnen und Senioren besetzt werden. Bei den restlichen 9 Mandaten müssen laut Bundessatzung die vier Organisationsbereiche „Schule“, „Jugendhilfe und Sozialarbeit“, „Hochschule und Forschung“ und „Berufliche Bildung und Weiterbildung“ vertreten sein.
Satzungsändernde Anträge müssen den Mitgliedern des Bremischen Gewerkschaftstags laut Satzung vier Schulwochen vor der Sitzung vorliegen. Das heißt sie müssen bis zum 31. August in der Landesgeschäftsstelle eingegangen sein.
Weitere Anträge müssen bis zum 26. September in der Landesgeschäftsstelle vorliegen.