Zum Inhalt springen

Bildung ist unterfinanziert

Der Rechnungshof des Landes Bremen hat in seinem Jahresbericht 2012 unter anderem die Kosten der Schulstrukturänderung analysiert und belegt anschaulich die unzureichenden Mittel für die Bildung.

„Neue Schulstruktur"

Das Bildungsressort hat die Schulstrukturänderung begonnen, ohne den dafür insgesamt erforderlichen Mittelbedarf offenzulegen. ...

Hochrechnung der Schulentwicklungsmittel bis 2016

Der Finanzrahmen 2009 bis 2013, den der Senat im August 2009 vorgelegt hat, berücksichtigt den o. a. Mehrbedarf in Höhe von 15,6 Mio. € für die Jahre 2010 und 2011. Für die nachfolgenden Haushaltsjahre 2012 und 2013 sind darin keine weiteren zusätzlichen Personal- und Sachmittel im Bildungshaushalt geplant. Da über das Jahr 2011 hinaus jeder neue Jahrgang nach den geltenden Vorgaben für die neue Schulstruktur eingerichtet werden soll, hat der Rechnungshof auf der Grundlage der für 2010 und 2011 geplanten zusätzlichen Mittel für Schulentwicklung hochgerechnet, wie sich der Mehrbedarf bis zum Endausbau der neuen Schulstruktur im Jahr 2016 entwickeln wird.
Die Berechnungen haben ergeben, dass das Bildungsressort von 2010 bis 2016 zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 120 Mio. € allein für Personal und Sachmittel benötigt, wenn es die Schulstrukturänderung mit den eingeleiteten Schulentwicklungsmaßnahmen im geplanten Umfang abschließen will. Die Stadtgemeinde Bremen müsste ab 2016 jährlich rd. 31 Mio. € zusätzlich bereitstellen, davon rd. 17 Mio. € für Personalmittel und rd. 14 Mio. € für Sachmittel. …

Prognose Lehrerversorgung

Das Bildungsressort hat dem Rechnungshof im Prüfungsverlauf eine Prognose über die Lehrerversorgung in den kommenden Schuljahren vorgelegt. Es hat einen Bedarf an Lehrkräften prognostiziert, der nicht wesentlich über die 4.403 Vollzeitlehrkräfte im Schuljahr 2008/09 hinausgeht. Wenn die neue Schulstruktur im Schuljahr 2015/16 vollständig umgesetzt sein wird, sieht das Bildungsressort mit rd. 4.360 sogar einen geringeren Bedarf an Vollzeitlehrkräften als vor der Schulstrukturänderung.
Der Rechnungshof hat die Prognose des Bildungsressorts geprüft und festgestellt, dass es bei der Entwicklung der Schülerzahlen bis 2020 mit 10,4 % von einem zu starken Rück-gang gegenüber 2010 ausgegangen ist. Dadurch hat das Bildungsressort die Zahl der benötigten Lehrkräfte zu niedrig angesetzt. Die aktuelle amtliche Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts vom November 2009 belegt für das Land Bremen, dass die Zahl der unter Zwanzigjährigen - die Altersgruppe, die Schulen besucht oder besuchen wird - bis 2020 lediglich in der Bandbreite zwischen 3,5 % und 4,4 % gegenüber 2010 zurückgehen wird. Demnach wird der Rückgang der Schülerzahlen nur etwa halb so hoch ausfallen, wie vom Bildungsressort unterstellt.
Nach Korrektur der fehlerhaften Annahmen wird das Bildungsressort im Schuljahr 2015/16 rd. 350 Lehrkräfte mehr benötigen als von ihm prognostiziert. Gegenüber dem Schuljahr 2008/09 als Ausgangsbasis vor Eintritt in die neue Schulstruktur bedeutet das einen Mehrbedarf von rd. 310 Lehrkräften.

Investitionsmittel

Der Rechnungshof wollte prüfen, in welcher Höhe das Bildungsressort zusätzliche Investitionsmittel für die Änderung der Schulstruktur benötigen wird. Vom Bildungsressort hat er eine Aufstellung der künftigen Raumbedarfe im Vergleich zum Raumbestand des Schuljahrs 2008/09 erhalten. Welche Kosten durch künftige Raumbedarfe entstehen und zu welchem Zeitpunkt dafür Investitionsmittel benötigt werden, hat das Bildungsressort nicht ausgewiesen.
Anhand der Aufstellung hat der Rechnungshof einen zusätzlichen Bedarf von rd. 320 Unterrichtsräumen bis zum Endausbau der Schulstrukturänderung gegenüber dem Schuljahr 2008/09 ermittelt. Der Mehrbedarf entspräche, wenn er nicht auf viele Standorte verteilt wäre, dem Raumbedarf für zwölf dreizügige Grundschulen oder sechs vierzügige Oberschulen. …

Zusätzlicher Ressourcenbedarf für die Inklusion im Schulbereich

Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Bildungsressorts ist unvollständig. Es hat berechnet, wie viele Lehrerwochenstunden in Förderzentren eingespart werden können. Nicht berücksichtigt hat es aber, dass Förderzentren erst dann aufgelöst werden können, wenn in den allgemeinen Schulen nicht nur zusätzlicher Schulraum, sondern auch Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Qualifikation bereitstehen. Die Kosten für diese Lehrkräfte hat das Bildungsressort nicht in seine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einbezogen. …
Inklusion ist bei den geltenden Vorgaben für den Unterrichtsbedarf und die Obergrenze von Klassenverbänden in allgemeinen Schulen unvermeidlich teurer als eine ausgrenzende Beschulung in Förderzentren. Im Gegensatz zur Annahme des Bildungsressorts, durch Auflösung von Doppelstrukturen Ausgaben einsparen und sogar einen positiven Kapitalwert erzielen zu können, führt die Beschleunigung der Inklusion unmittelbar zu einem höheren Unterrichtsbedarf und damit zu höheren Kosten…

Stellungnahme und Erwiderung

Durch Inklusion werden keine Lehrerwochenstunden eingespart, sondern zusätzliche benötigt. Das hat das Bildungsressort bei seiner Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht berücksichtigt. Entgegen seinen Angaben kann es mit dem Projekt „Beschleunigung der Inklusion im Schulbereich“ keinen positiven Kapitalwert erreichen. Die vom Bildungsressort beabsichtigte Investition, mit der die räumlichen Voraussetzungen für die Inklusion in allgemeinen Schulen verbessert werden sollen, erfüllt nicht die dem Programm „Umbau der Verwaltung und Infrastruktur“ zugrunde liegenden Kriterien. Die Voraussetzungen für eine Finanzierung daraus liegen nicht vor.

Kontakt
Karsten Krüger
Schriftleiter des Bildungsmagaz!ns
Adresse Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
Telefon:  0421-33764-39
Mobil:  0173 6831678