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Bezahlung nach Kassenlage

Besoldungsreport des DGB: Bremen zahlt seinen Beamten und Beamtinnen weniger als die meisten anderen Länder

Warum bekommen die meisten unserer Kollegen/innen in anderen Bundesländern oder beim Bund eine zum Teil wesentlich bessere Besoldung?  Es gibt darauf viele Antworten, aber keine gerecht-zufriedenstellende. Die Unterschiede in der Besoldung betragen jährlich mehrere Tausend Euro. Die Ungerechtigkeit hat sich in den vergangenen Jahren immer stärker ausgeprägt. Das ist die Haupterkenntnis, wenn man den neuen Besoldungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) mit denen aus den vergangenen Jahren vergleicht.

Die Länder dürfen seit 2006 selbst entscheiden, ob und wie sie die Tarifabschlüsse für ihre Beamten übernehmen - und Bremen nutzt diese Freiheit auch regelmäßig aus. Gewerkschaften wie die GEW können für Beamte keine Tarifverträge abschließen. Die Staatsdiener müssen sich darauf verlassen, dass ihre Dienstherren die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst auf sie übertragen. Das gilt auch für die gerade abgeschlossene Tarifrunde für die Angestellten im Landesdienst, deren Gehälter rückwirkend zum 1. Januar um zwei Prozent und 2018 um weitere 2,35 Prozent steigen. Vermutlich werden aber nicht alle Länder das Ergebnis eins zu eins übertragen. Nur Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben sofort nach dem Abschluss Mitte Februar angekündigt, dies tun zu wollen. Einige Bundesländer nutzten diese rechtliche Option aus, um ihren Beamten/innen "vor allem angesichts der zum Teil diffizilen Haushaltslagen wiederholt Sonderopfer abzuverlangen", heißt es in dem DGB-Report. Es wird verfahren, frei nach dem Motto "Besoldung nach Kassenlage". Eine solche Politik dürfte sich auch Bremen nicht mehr leisten, wenn der öffentliche Dienst nicht weiter an Attraktivität einbüßen soll.

Wer beim Bund eine Beamtenstelle innehat, der verdient besoldungsgruppenübergreifend weit mehr als seine Kollegen/innen in den Bundesländern. Dies gilt natürlich auch für die Besoldungsgruppe A 13. Zum Beispiel erhält eine in A 13 eingruppierte Gymnasiallehrerin 2017 im bundesweiten Durchschnitt ein Jahresbruttogehalt von 59.793,55 Euro. Mehr als 1.200 Euro weniger zahlt Bremen, in Bayern gibt es dagegen ca. 4.150 Euro mehr (siehe Grafik).

Die Folge von unterschiedlicher Besoldung sind nicht selten Wanderbewegungen. Viele Lehramtstudierenden erhalten ihr wissenschaftliches Fundament in den Stadtstaaten und gehen nach der Uni dann nach Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen. Die DGB-Vizevorsitzende Elke Hannack kritisiert, dass die Bundesländer unterschiedlichste Strategien der Besoldung verfolgen. „Von der Nullrunde über die zeitlich verschobene Anpassung entsprechend dem Tarifergebnis bis hin zur zeit- und wirkungsgleichen Übertragung – alles ist dabei.“

*Summe aus jährlichen Grundgehalt Endstufe, allgem. Stellenzulage/Strukturzulage, Sonderzahlung(en); eigene Berechnungen DGB BVV, Abt. OEB; Stand Februar 2017. mecklenburg-Vorpommern hat die Höhe der SZ für 2017 noch nicht festgelegt