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Krankenversicherung

Beamtinnen und Beamte haben bald die Wahl

Wechselmöglichkeit bei der Krankenversicherung ab Januar 2020

Neu eingestellte Beamte sollen in Bremen ab 2020 zwischen Privater Krankenversicherung (PKV) und Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) wählen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Senat beschlossen. Für Beamte, die 2019 ihre Ausbildung starten, soll die Regelung schon mit Beginn der Ausbildung gelten. Damit bietet Bremen nach Hamburg und Thüringen als drittes Land diese Wahlmöglichkeit an. Artikel 2 des Bremischen Beamtengesetzes wurde deshalb geändert.

Die BLZ zitiert aus einer entsprechenden Senatsmitteilung: „Durch Zahlung einer Pauschale in Höhe der hälftigen Krankenvollversicherungskosten wird eine Möglichkeit dahingehend geschaffen, zwischen dem bestehenden System der individuellen Beihilfe und privater Krankenversicherung und dem System der gesetzlichen Krankenversicherung zu wählen. Somit müssen die neu eingestellten sowie die bereits freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beamtinnen und Beamten die gesetzlichen Krankenvollversicherungskosten nicht mehr allein aus ihrer Besoldung tragen. Für die übrigen Beamtinnen und Beamten besteht die individuelle Beihilfengewährung fort. Alternativ können sie sie sich für eine Krankenvollversicherung in der privaten Krankenversicherung entscheiden, wobei auch hier der Dienstherr die Kosten bis zur Höhe des hälftigen Basistarifs übernimmt. Mit der Regelung wird der Beschluss der Bürgerschaft (Landtag) aus der 72. Sitzung vom 8. November 2018 umgesetzt. Danach soll ab dem 1. Januar 2020 für die bremischen Beamtinnen und Beamten die Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung in Anlehnung an das „Hamburger Modell“ eingeführt werden.“

Neutralität des Arbeitgebers

Damit wird die Solidargemeinschaft der GKV gestärkt. Bisher mussten Beamte die Beiträge für die GKV ohne Beteiligung des Arbeitgebers aufbringen – und damit unverhältnismäßig viel zahlen. Dies soll sich nun ändern. „Mit der vorgeschlagenen Regelung unterstreicht der Senat als Arbeitgeber seine Neutralität gegenüber den Krankenversicherungssystemen“, hieß es. Das neue Wahlmodell wird jährlich rund 4,6 Millionen Euro zusätzlich kosten. Mittel- und langfristig stehen demgegenüber die wegfallenden individuellen Beihilfen für die dann gesetzlich Versicherten.

Wechseln oder bleiben?

Außerdem können aktuell privat versicherte Beamte künftig entscheiden, ob sie das alte System beibehalten oder in die GKV wechseln – damit würden sie auf individuelle Beihilfe verzichten. Auch in diesem Fall beteiligt sich der Arbeitgeber an den Beiträgen. Unterdessen verstärkt der PKV-Verband seine Bemühungen. Das Vorhaben sei „aus der Zeit gefallen“. Die Kombination aus Beihilfe und PKV bleibe für „Beamte ökonomisch die erste Wahl“, so der PKV-Verband. Sie würden schon bei den Krankenversicherungsbeiträgen mit Blick auf die gesamte Lebenszeit „in der Regel günstiger als mit der GKV fahren“. Beim Wechsel in ein anderes Bundesland würden Beamte keinen Dienstherrn finden, der einen Arbeitgeberzuschuss zur GKV anbietet.