In erster Instanz wurden unsere Klagen in Bremen abgewiesen. Dagegen laufen nun die Berufungsverfahren.
Ein niedersächsisches Verfahren liegt nun nach einem für uns negativen Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2014 beim Bundesverfassungsgericht. Sollte auch das Bundesverfassungsgericht nicht in unserem Sinne entscheiden, wird die GEW den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschreiten.
Weitere Informationen zum Streikrecht für Beamte bieten folgende Informationen des GEW-Hauptvorstandes: