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Schwimmunterricht

Badeunfälle häufen sich

Lässig, fahrlässig, grob fahrlässig - Aufsichtspflicht im Sport

Sprechen wir zuerst von der Behörde, vom Ex-SPD-Senator und vom WK leider immer noch hochumjubelten Willi Lemke. Dieser hat nämlich seinerzeit höchst fahrlässig den Schwimmunterricht den Händen der Pädagogen entrissen, um ihn an die GfÖB (Gesellschaft für öffentliche Bäder) zu billigeren Bedingungen zu verscherbeln (1 Million jährlich war im Gespräch), zweitens den Studiengang Sport in Bremen abgeschafft. O-Ton: „Uni Oldenburg bildet für uns mit aus!“ Zeitgleich verschwand auch das Lehrkräfte-Fortbildungsangebot der Unfallkasse Bremen in Zusammenarbeit mit der Behörde. Ein Wochenseminar in Melle zur Unfallverhütung im Sportunterricht, inkl. Schwimmen, wurde gestrichen. Natürlich alles aus Geldmangel bzw. als Sparmaßnahme. Schade, dass man Politiker wegen fahrlässiger Politik nicht haftbar machen kann.

Keine Angst

Ganz wenige Fälle sind überhaupt bekannt, in denen PädagogInnen in Haftung genommen werden konnten. „Erleiden Schülerinnen oder Schüler bzw. Dritte wegen Verletzung der Aufsichtspflicht Schäden, können Ansprüche gegen die Aufsichtspflichtigen und deren Hilfspersonen regelmäßig nicht geltend gemacht werden, weil zunächst der Staat oder der Dienstherr ohne Rückgriffsmöglichkeit Schadensersatz leisten muss. Nur wenn die Aufsichtspflichtigen oder deren Hilfspersonen einen Schaden grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht haben, können gegen sie Regressansprüche geltend gemacht werden.“
Hier ist eine Rechtschutzversicherung hilfreich wie die, wenn du bei der GEW bist [Berufshaftpflichtversicherung im Mitgliedsbeitrag enthalten].

Fälle

Das ist natürlich äußerst selten, z.B. wenn du deine Pubertierenden nach dem Diskobesuch auf Klassenfahrt noch eine Hochgebirgswanderung in Highheels gestattest und diese damit verunglücken. Du kannst nicht deine SuS in die Schwimmhalle oder das Meer lassen, wenn du noch nicht da bist, weil du dich noch umziehst. Im Falle des Ertrinkens hat es schon Urteile wegen fahrlässiger Tötung gegeben (OLG Frankfurt/M. VersR 1981)  Vorsatz liegt vor, wenn jemand bewusst und gewollt seinen Verpflichtungen zuwiderhandelt; grobe Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde, also naheliegende, selbstverständliche Vorsichtsmaßnahmen und dergleichen unterlassen wurden. Sehr unglücklich ein lange zurückliegender Fall aus Bremen Nord. In einem Hilfsschwimmbad war der Flachbereich nur durch eine Leine mit Kugeln abgetrennt vom tiefen Wasser. Da sich die Leine verschieben konnte und vom Beckenrand wegen der gegenüber herein scheinenden Sonne nur auf eine gespiegelte Wasserfläche geschaut werden konnte, blieb das Abrutschen eines Grundschülers in die Tiefe unbemerkt. Sein Fehlen wurde erst in der Umkleidekabine festgestellt. Tragisch, weil hier mehrere schwierige Bedingungen zusammen fielen.

Bedarf

Entscheidend ist pädagogisches Fachpersonal in ausreichender Menge.
Also Politiker: es nicht den Schwimmmeistern/Gehilfen und ehrenamtlichen DLRGlern überlassen. Schwimmen muss Teil der Kita und der Schulbildung sein, gehört zum Sportunterricht und kann deswegen nicht in Kurzprojekten laufen. Nur ergänzt werden. Im Übrigen wurden unter Senatorin Jürgens-Pieper die Kriterien für „Schwimmen können“ durch die KMK auf Seepferdchen gedrückt. Nur um die Statistiken der Landesbehörden zu schönen. Schwimmen definieren wir nach wie vor als Schwimmabzeichen Bronze.  Und das Rettungsschwimmen  lernen sollte man nicht nebenbei, früher war es Voraussetzung für ein Sportstudium. Das sollte verpflichtend sein.

Vorschläge - Stichworte der aktuellen Diskussion

Auf einer Veranstaltung der Grünen am 12.9. 2018 wurden verschiedene Vorschläge gemacht, da sich Badeunfälle in diesem Jahr gehäuft haben. Schwimmausbildung  in 1. oder 2. Klasse wäre ok, aber nicht einmal der Sportunterricht ist gesichert. Zu wenig Hallenzeiten in maroden Hallen, Preispolitik der GföB ist nicht familienfreundlich. „Abfrage der Eltern bei Einschulung, Zuweisung von mehr Wasserzeiten für Vereine, Preispolitik der GföB, Einbeziehung von Krankenkassen bei Finanzierung, hier besteht ein Optimierungsbedarf.“ (Vorschläge von Mustafa Öztürk, MdBB, sportpolitischer Sprecher der Grünen, Anfrage an den Senat gestellt) Mittlerweile kommt jede Fraktion mit Vorschlägen um die Ecke (WK 9.10.) Und es kostet eben Geld.
So antwortet der Senat: „Der Senat verwies infolgedessen immer wieder darauf, dass die dafür erforderlichen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen. So hieß es bei dem Punkt Verlagerung des Schwimmunterrichts in die Jahrgangsstufen 1 oder 2 zum Beispiel, dass angesichts der anstehenden Bäderneubauten weitere Planungen ausgesetzt werden mussten.“ (WK 9.10.)

Ablenkungsmanöver

Aufsichtspflicht von Eltern und Pädagogen. Wenn man beim Autofahren bei 50km/h bei einem Blick auf das Handy schon 14m blind fährt, wie blind sind wir dann beim Irgendetwas-Checken während unsere Kinder spielen, baden, schwimmen? Es soll sich doch keiner einbilden, dass eine DLRG Station, angenommen bei Cafe Sand, im Hochsommer in dem Gewühle alle Kinder im Blick hat?

DLRG ist ehrenamtlich. Und so kann man ihr nicht noch die Rettungsschwimmerausbildung von PädagogInnen aufbürden.

Fazit

Wie so oft kostet gute Bildung/Ausbildung, auch die des Schwimmens. Macht der Senat und die Politik so weiter wie bisher, dann wird es zukünftig immer weniger Menschen geben, die das Schwimmen erlernen. Der Sozialstaat ist gefragt, nicht das Individuum. Und es werden mehr Menschen ertrinken. Tendenziell bedeutet das für unsere Schulunternehmungen auch, dass Wasser gemieden wird, weil die Verantwortung steigt. Lebensqualität verschwindet so.