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Stichwort: Its learning

Aus der Zeit gefallen

Warum die Dienstvereinbarung zu It's learning überarbeitet werden sollte

Die gültige Dienstvereinbarung

Die Dienstvereinbarung zur Lernplattform „itslearning“ wurde im Juni 2015 unterzeichnet. Vorangegangen war ein langer Verhandlungsprozess zwischen dem Personalrat Schulen in Bremen und der Senatorin für Bildung und Wissenschaft. Nach der Einführung in der Stadtgemeinde Bremen wurde die DV auf Bremerhaven übertragen. Die Einführung einer einheitlichen Lernplattform für die Stadt, bzw. das Land Bremen, weckte Bedenken bei den zuständigen Personalräten, die den Text der Dienstvereinbarung prägen. In der Dienstvereinbarung wurden Verhaltens- und Leistungskontrollen mit Hilfe von itslearning als unzulässig festgeschrieben. Weitere Kernpunkte waren, dass die Nutzung freiwillig erfolgt, keinen verpflichtenden Charakter haben und den Kolleg*innen durch die Nichtnutzung kein Nachteil entstehen darf. Mehrarbeit durch die Arbeit mit itslearning sollte ebenfalls ausgeschlossen werden.

Die Frage des Endgeräts

Das wichtigste Argument gegen eine verpflichtende Nutzung von itslearning war, dass die Kolleg*innen die nötige Ausstattung in Form eines dienstlichen Endgerätes nicht zur Verfügung gestellt bekamen, ein Umstand, der sich durch die Verteilung dienstlicher iPads an alle Lehrkräfte ja nun geändert hat, aber dazu später mehr. Von Anfang an, führte die Freiwilligkeit der Nutzung zu Diskussionen. An manchen Schulen wurden GK-Beschlüsse gefasst, um die kollegiumsinterne Kommunikation und Arbeitsorganisation über itslearning abzubilden. Das erforderte aber, dass Lehrkräfte, die itslearning nicht nutzen wollten oder konnten, die nötigen Informationen noch auf anderen Wegen zur Verfügung gestellt werden mussten. So sorgte die Freiwilligkeit der Nutzung an der einen, für Mehrarbeit an anderer Stelle zumindest für diejenigen, die Informationen auf mehreren Kanälen zur Verfügung stellen mussten. Dabei sollte Mehrarbeit ja eigentlich auch durch die DV ausgeschlossen werden. Ein auf Dauer unbefriedigender Zustand, der auch immer weniger durchzuhalten war.

Im Alltag angekommen

Wirft man einmal einen Blick auf die Nutzungszahlen von itslearning seit der Einführung 2015 (s.Tab. 1), so fällt auf, dass diese seit der Einführung kontinuierlich ansteigen und mit der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 und den Schulschließungen geradezu explodieren - was dann auch durch zwischenzeitliche Performanceprobleme deutlich wurde. Obwohl nur drei Unterrichtstage im August lagen, überstiegen die Anmeldezahlen bereits das Niveau des Februars. In den ersten zwei Septemberwochen wurde bereits die Marke von 500.000 Anmeldungen geknackt und reicht damit an die Zahl der Anmeldungen im gesamten Jahr 2016.

Die Zahlen machen deutlich, dass itslearning als selbstverständliches digitales Werkzeug im Arbeitsalltag sehr vieler Lehrkräfte angekommen ist. Viele weitere haben sich, ausgelöst durch die Situation zu Beginn der Pandemie, auf den Weg gemacht. Wurde itslearning anfänglich vor allem zur kollegiumsinternen Kommunikation genutzt, kommt es nun immer mehr im Unterricht und damit bei seinem originären Zweck an.

Verpflichtende Nutzung sinnvoll

Mit der Verteilung von iPads als Dienstgeräte an alle Lehrkräfte zu Beginn dieses Schuljahres ist das Kernargument gegen eine verpflichtende Nutzung von itslearning weggefallen. Die Verbindlichkeit der Nutzung von itslearning wurde vorab vom Senat zur Bedingung für die Finanzierung der Geräte gemacht. Der Bremer Personalrat Schulen, Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung signalisierten der Senatorin vor der Verteilung der Geräte ihre Bereitschaft, die Dienstvereinbarung dementsprechend zu verändern. Die oft zitierte pädagogische Freiheit bleibt davon aber unberührt.

Unnötig aufgeblasen

Die fünf Jahre alte Dienstvereinbarung wirkt heute bereits aus der Zeit gefallen, an vielen Stellen unnötig aufgeblasen und sollte bei nächster Gelegenheit grundsätzlich überarbeitet werden. Die Regelungen für den schulischen Administrator passen beispielsweise nicht zur tatsächlichen Tätigkeit der schulischen itslearning-Administratoren. Einige Kernanliegen, wie das Ausschließen von Verhaltens- und Leistungskontrollen, bleiben indessen bestehen. Mit dem Wegfall der Freiwilligkeit entsteht aber auch neuer Regelungsbedarf. Die Nutzung von itslearning darf beispielsweise nicht zur Entgrenzung der Arbeitszeit führen. Mit der Verpflichtung itslearning zu nutzen, muss gleichzeitig auch die Verpflichtung auf Seiten der Dienstherrin einhergehen, die Kolleg*innen durch entsprechende Qualifizierungs- und Supportmaßnahmen zu unterstützen. Eine Verpflichtung, die allerdings derzeit auch ohne einschlägige Regelung in der Dienstvereinbarung erfüllt wird.

Zeitnahe Unterstützung

Zur Einführung der iPads gab es Anleitungen zur Ersteinrichtung in Form von Erklärvideos und einer Anleitung als Dokument. Die Grundschulen wurden durch Supporter für die Ersteinrichtung während der Präsenztage aufgesucht. Um die ersten Schritte mit dem Dienstgerät zu begleiten wurde in der ersten Septemberhälfte eine Reihe von über 30 Onlinefortbildungen vom Zentrum für Medien in Zusammenarbeit mit dem Apple-Education-Team angeboten, die in Kürze auch als Videos zum zeitsouveränen Anschauen bereitstehen. Das Team der pädagogischen Mitarbeiter*innen des Zentrums für Medien führt darüber hinaus, die bereits in der Zeit der Schulschließungen sehr beliebten Web-Seminare zur Arbeit mit itslearning auf unterschiedlichen Niveaus durch und bietet kollegiumsinterne Fortbildungen an. In den itslearning-Kursen „Unterstützung Schulen“ und „Unterstützung iPads“ stehen darüber hinaus zahlreiche aufgezeichnete Web-Seminare und Erklärvideos bereit. Fragen der Kolleg*innen werden in Foren zeitnah beantwortet.

Wandel zur Digitalität

Aus meiner Sicht steht die Schule unmittelbar vor einem Leitmedienwechsel, der mit der Verteilung von iPads für alle Schüler*innen des Bundeslandes, weiter vollzogen wird. Damit ist es nun auch an der Zeit, bestimmte digitale Dienste verbindlich einzuführen. Neben der Lernplattform wäre das aus meiner Sicht das digitale Klassenbuch, das vor allem aus der Perspektive des Datenschutzes große Vorteile gegenüber Klassenbüchern in Papierform bietet. Auch die geltenden Regelungen zur Nutzung der dienstlichen Emailadresse müssen der neuen Situation angepasst werden. Bei diesem Prozess muss unbedingt darauf geachtet werden, dass man alle Kolleg*innen mitnimmt, auf ihre Gesundheit achtet, ihre Vorbehalte und Ängste berücksichtigt und sie entsprechend befähigt den Wandel hin zur Digitalität zu vollziehen. Die technische Ausstattung ist dabei eine notwendige, aber nicht die einzige Voraussetzung, damit dieser Prozess im Sinne der Schüler*innen und der an Schule Beschäftigten gelingen kann.