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Arbeitsschutz und LehrerInnen, passt das denn zusammen?

Ja es passt, denn weit mehr als die erwarteten 60 TeilnehmerInnen fanden am 31.10. zur Arbeitsschutzkonferenz den Weg in das Gewerkschaftshaus. In Vertretung der Senatorin begrüßte die Abteilungsleiterin Bildung Frau v. Ilsemann die Veranstaltung.

Inhaltlich einleitend arbeitete der Arbeitsmediziner Professor Dr. Rainer Müller Grundlagen des Arbeitsschutzes aus arbeitsmedizinischer Sicht heraus. Lehrerinnentätigkeit ist bezahlte Lohnarbeit und von daher prinzipiell so zu bewerten wie die übrige Lohnarbeit. Schulen sind Betriebe und fallen somit unter das 1996 verabschiedete Arbeitsschutzgesetz. Bisher fehlen systematische Erfassungen über arbeitsstrukturelle und arbeitsbezogene Belastungsfaktoren weitgehend. Der „Zeitwohlstand“ in der Arbeit an den Schulen, der für das Verhältnis von Arbeitszeit und Qualität der Arbeit wichtig ist, spielt in den Arbeitsprozessen der pädagogischen Einrichtungen so gut wie keine Rolle. Er stellte schließlich die Wichtigkeit der Berufsbiografien für den Arbeitsschutz heraus, weil eine angemessene Entwicklung wesentlich für den Erhalt der Leistungsfähigkeit und der Gesundheit ist.

Der Faktor „psychische Belastung“

Dr. Joachim Larisch lenkte den Blick auf die juristischen Grundlage des Arbeitsschutzes. Er betonte, dass das Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich auch für Beamte gilt. Jetzt ist auf Initiative der IG Metall der Faktor "psychische Belastung" in den Katalog der zu beurteilenden Arbeitsbedingungen aufgenommen worden. Somit wird der für unseren Beruf wichtige Faktor "psychische Belastung" zu einem wesentlichen Gestaltungsfeld im Arbeitsschutz. Achim Larisch wies darauf hin, dass eine systematische Arbeitsplatzbeschreibung die Voraussetzung für eine Gefährdungsbeurteilung ist, zu deren Erstellung der Arbeitgeber verpflichtet ist.

Mit den beiden Vorträgen war der Rahmen gesetzt, in dem sich die weiteren Debatten mit dem Ziel bewegten, einen Prozess zu beginnen, in dem der Arbeitsschutz in den Schulen durch Minimierung der spezifischen Belastungsfaktoren vorangetrieben wird.
Dr. Reiner Schölles vom Institut für interdisziplinäre Schulforschung hat dann systematisch dargestellt, dass die zur Verfügung stehende Arbeitszeit nicht ansatzweise ausreicht, die vom Arbeitgeber geforderten Aufgaben ernsthaft und qualitativ angemessen zu erfüllen.
Dr. Strauch, der als Schulleiter einen Praxisimpuls gab, betonte die Wichtigkeit von Belastung verarbeitenden Maßnahmen z.B. in Form von Coaching, wenn denn die strukturellen Stress verursachenden Strukturen nicht aufgebrochen werden können. Damit löste er eine kurze und heftige Debatte aus, weil viele anwesende KollegInnen nicht akzeptierten, dass der Reparaturbetrieb die notwendigen strukturellen Veränderungen ersetzen soll. Rainer Müller brachte es mit der Feststellung auf den Punkt, dass es nicht sein kann, mit jedem neuen Arbeitsprozess auch gleichzeitig die Therapierung der Folgen wegen der Nichtbeachtung des Arbeitsschutzes mit zu planen. Das Angebot des LIS zum Gesundheitsmanagement ist wichtig, aber es darf und kann die andere Seite nicht ersetzen.
Michal Myrcik stellte für die Gruppe der JunglehrerInnen deren reale Überlastungssituation eindringlich dar und die ehemalige PR-Vorsitzende Petra Lichtenberg ergänzte den Überlastungskontext aus ihrem Erfahrungsbereich.

 

Dezentrale Maßnahmen

In den Workshops wurden dann unterschiedliche und konkrete Ansätze eines weiteren Vorgehens erarbeitet. Deutlich wurde der Wunsch der TeilnehmerInnen , dass Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes dezentral den Schulen entwickelt werden sollen. Hier muss die Diskussion über die Wichtigkeit der einzelnen Tätigkeiten ansetzen und der Prozess umgesetzt werden, mit dem die durch den Arbeitgeber definierte Belastung, die zu der überhöhten Beanspruchung der Lehrkräfte führt, verringert werden kann.

Abschließend wurde als Vertreterin der Bildungssenatorin die Referatsleiterin Berufliche Bildung, Frau Petra Jendrich, um eine Stellungnahme zu den Vorschlägen gebeten. Sie versprach, diese in das Haus weiterzugeben, machte aber auch schon den inzwischen standardisierten Hinweis auf die Haushaltnotlage. Die ist allerdings in unserem Rechtssystem keine Legitimation zum Gesetzesbruch.
Die DGB-Vorsitzende Annette Düring fasste die weiteren Schritte nach der Eröffnung des Prozesses zusammen. Ihr gebührt für ihr großartiges Engagement ein ganz besonderer Dank der GEW, denn es wurde deutlich, dass unser Anliegen für einen angemessenen Arbeitsschutz in einem Kontext der Zusammenarbeit mit den anderen Gewerkschaften sehr gut aufgehoben ist.

Kontakt
Karsten Krüger
Schriftleiter des Bildungsmagaz!ns
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