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Reparationszahlungen

»Ansprüche sind völkerrechtlich nicht verjährt«

BRD begleicht Reparationsschuld gegenüber Griechenland nicht. Erinnerung an Distomo-Massaker vor 75 Jahren. Gespräch mit Karl Heinz Roth.

Am 10. Juni 2019 jährte sich zum 75. Mal das Kriegsverbrechen der 4. SS-Polizei-Panzergrenadier-Division in der griechischen Ortschaft Distomo von 1944. Wie kam es zu dem Massaker?

Die 2. Kompanie dieser Waffen-SS-Division war auf der Jagd nach Partisanen der Griechischen Volksbefreiungsarmee ELAS und fiel unter anderem in Distomo ein. Angehörige der Kompanie verhörten den Popen und den Bürgermeister. Sie wollten wissen, ob Partisanen im Ort seien. Tatsächlich war ein, zwei Tage zuvor eine Einheit durch Distomo gezogen. Eine motorisierte Kolonne der Kompanie machte sich auf und geriet außerhalb des Orts in einen Hinterhalt, bei dem mehrere Soldaten der Waffen-SS getötet wurden. Als »Vergeltung« massakrierte diese Kompanie die Zivilisten, die nicht in die Berge geflohen waren. 218 Menschen wurden ermordet, überwiegend Frauen, Alte und Kleinkinder.

Wie viele Opfer forderte der NS-Besatzungsterror, der unter dem Deckmantel der »Partisanenbekämpfung« geführt wurde?

Dazu gibt es viele Untersuchungen, die Zahlen gehen weit auseinander. Ich orientiere mich an einem unteren Mittelwert und gehe davon aus, dass während der dreieinhalbjährigen NS-Okkupationszeit in Griechenland (April 1941 bis Oktober 1944, jW) etwa 330.000 Zivilisten ums Leben gekommen sind – durch Hunger, Genozid und Vergeltungsaktionen. Darunter waren auch etwa 59.000 deportierte griechische Juden. Die ELAS, die von den Besatzungstruppen nie unter Kontrolle gebracht werden konnte, hatte in ihrer Hochphase etwa 120.000 Partisanen unter Waffen. 30.000 von ihnen, also jeder vierte, fand den Tod.

Die Bundesregierung behauptet, die Entschädigungsfrage gegenüber Griechenland sei politisch und juristisch erledigt. Wie sehen Sie das?

Das ist eine besonders niederträchtige Interpretation. Argumentiert wird, Deutschland sei nach jahrzehntelanger Integration in die westliche Bündnispolitik rehabilitiert. In der Folge seien auch Reparationen hinfällig. Das ist die politische Seite. Juristisch gab es bis 1990 die Sprachregelung, dass alle Entschädigungsfragen erst im Rahmen eines Friedensvertrages zu erörtern wären. Beim sogenannten Zwei-plus-vier-Vertrag, der faktisch ein Friedensvertrag ist, wurden aber Forderungen nach Reparationszahlungen ausgeklammert. Das ist blanker Zynismus. Völkerrechtlich sind keine Ansprüche verjährt – im Gegenteil, sie existieren uneingeschränkt weiter.

Mit Hartmut Rübner haben Sie 2017 den Band »Reparationsschuld – Hypotheken der deutschen Besatzungsherrschaft in Griechenland und Europa« veröffentlicht. Darin ermitteln Sie die Summe, die Griechenland vom NS-Nachfolgestaat, der BRD, erhalten müsste. Zu welchem Ergebnis kamen Sie?

Wir haben einen Zeitwert von 190 Milliarden Euro errechnet. Dabei haben wir einen Basiswert herangezogen, der nur um die Inflationsrate weiterentwickelt wurde und keine Zinsen beinhaltet. Geflossen sind an Griechenland bislang lediglich 700 Millionen Euro, also nicht einmal ein halbes Prozent der tatsächlichen Reparationsschuld. Der Rechnungshof Griechenlands hat auf der Basis einer Verzinsungsquote, wie bei einem Darlehen, eine Summe von 280 Milliarden Euro ermittelt.

Wie können Forderungen nach Entschädigung völkerrechtlich geltend gemacht werden?

Es gibt mehrere Hebel. Politisch könnte Griechenland als Mitglied der EU-Kommission und des EU-Parlaments Druck aufbauen, etwa die Veto-Option bei Beschlüssen ziehen. Juristisch könnte der Internationale Gerichtshofs angerufen werden, um die Bundesrepublik in aller Form zu verklagen, da sie durch verweigerte Reparationsleistungen Völkerrecht bricht. Man könnte erst den politischen, dann den rechtlichen Weg beschreiten. Ich sehe gute Chancen. Aber noch sind die Akteure in Griechenland zu zaghaft.

Eine deutsche Delegation der »Gesellschaft Kultur des Friedens« besuchte am Jahrestag die Gedenkfeiern in Distomo. Welchen Stellenwert hat eine antifaschistische Erinnerungskultur?

Sie ist existentiell. Mit ihr lassen sich nationale Schranken überwinden, sie vermittelt das Bild eines anderen Deutschland. Ob große Medienanstalten solche Initiativen totschweigen oder nicht, ist dabei nicht so entscheidend. Ich beobachte, dass sich in der Öffentlichkeit etwas bewegt. Wir dürfen jetzt nicht lockerlassen.

 

Der Text ist in der Jungen Welt vom 26.06.2019 erschienen.

Karl Heinz Roth ist Arzt und Historiker. Er arbeitet für die „Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts.“

Am 24. Oktober 2019 spricht er in der Villa Ichon um 19.30 im Rahmen der MASCH-Vortragsreihe zum Thema.