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Lehrer*innenbildung

Anrecht auf berufsbegleitende Qualifizierung nötig

Was sich in der Bildung am Beispiel des Quer- und Seiteneinstiegs ändern muss

„Schulen stehen unter einem erheblichen Veränderungs- und Entwicklungsdruck. Um die damit verbundenen Arbeiten angemessen bewältigen zu können, müssen sie sich verlässlich an Merkmalen guten Unterrichts und guter Schule orientieren. Für die Bremischen Schulen wird diese Verlässlichkeit unter anderem über den Bremer Orientierungsrahmen Schulqualität (…) sichergestellt.“
So ist auf dem aktuellen Internetauftritt der Senatorin für Kinder und Bildung zum Thema Schulqualität zu lesen. Weiter ist zu lesen, dass dieser Orientierungsrahmen zurzeit überarbeitet wird und eine neue Fassung zukünftig an dieser Stelle zu finden sei. Um nicht in die Orientierungslosigkeit zu geraten, ist es hilfreich in den bisherigen Orientierungsrahmen Schulqualität zu schauen. Der entstand noch unter Senatorin Renate Jürgens-Pieper und machte sehr eindeutige Aussagen zur Qualifikation der Beschäftigten:
„Die Qualifikationsstruktur entspricht dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule (…). Die persönlichen, pädagogischen, didaktischen und fachlichen Voraussetzungen der Schulleitung, des Kollegiums sowie der übrigen (sozial-) pädagogischen Mitarbeiter/innen ermöglichen es, die Ziele der Schule auf einem hohen Qualitätsniveau umzusetzen. (…) Die Qualifikationen und das Aufgabenprofil der betreffenden Personen stimmen überein.“

Mangelhafte Personalentwicklung

Es ist kaum anzunehmen, dass es in der angekündigten Neufassung des Orientierungsrahmens zu anderen Aussagen kommen kann. Wer den ersten Satz dieses Artikels ernst meint, muss sich mit der geforderten Deckungsgleichheit von Qualifikation und Aufgabenprofil seriös auseinandersetzen. Unter Betrachtung der politischen und administrativen Fehleinschätzungen und -entscheidungen der Vergangenheit, scheint eine seriöse Auseinandersetzung aber nicht stattgefunden zu haben. Den Personalkürzungen der 90er Jahre und dem nicht Eintreten „der demografischen Rendite“, folgte keine den Erfordernissen entsprechende Anpassung der Ausbildungskapazitäten. Mangelnde Personalentwicklung und nicht vorhandene Personalgewinnungskonzepte führten in den vergangenen Jahren zu einem bundesweiten pädagogischen Fachkräftemangel. Fast alle Bundesländer reagieren mit der Einstellung von Quer- und Seiteneinsteiger*innen. Im Bundesland Bremen reden wir inzwischen über mehrere hundert. Bremerhaven steuert sogar auf die 30-Prozent-Marke zu. Tendenz für die nächsten Jahre steigend.

Keine konzeptionelle Struktur

Der Fachkräftemangel betrifft alle pädagogischen Bereiche in und um Schule. Überall arbeiten zunehmend mehr Fachkräfte, die nicht ursprünglich für das geforderte Aufgabenprofil ausgebildet sind. Wie ihre ausgebildeten Kolleg*innen müssen sie aber vom ersten Tag an dieselben Aufgaben erledigen, sie werden mit demselben Qualitätsanspruch konfrontiert. Dabei wird im Rahmen von Fortbildung und kollegialer Unterstützung versucht, die im Orientierungsrahmen geforderte Deckungsgleichheit herzustellen. In der Vergangenheit hatte dies selten konzeptionelle Struktur und war häufig abhängig von den Gegebenheiten vor Ort. Einen Anspruch auf eine berufsbegleitende Qualifizierung und ein konzeptionell unterstützendes und fachlich gut ausgestaltetes Mentoring gab es bisher nicht. Für wenige Lehrkräfte sind bisher nur die Seiteneinstiege mit wissenschaftlicher Hochschulbildung in Mangelfächern vorgesehen. Alle anderen erfahren keine Weiterqualifizierung, die zu einer Gleichstellung führt. Für Fachkräfte, die sich in der Tätigkeit von Erzieher*innen oder Schulsozialarbeiter*innen befinden, gibt es bisher ebenfalls keine strukturierten Weiterqualifizierungsangebote.

Die Sackgasse ist da

Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, wie schnell der Anspruch an eine qualitativ hochwertige Ausbildung und Arbeit in Zeiten eines Fachkräftemangels unter Druck gerät. Ob die eingetretene Situation wirklich nur dem Unvermögen der politischen und administrativen Entscheidungen der Vergangenheit geschuldet ist oder es sogar einen bewussten Willen dafür gab, mag spekulativ sein. Die, durch Qualifizierung geprägten Eingruppierungen in den Entgeltordnungen für Lehrkräfte und für pädagogische Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst deuten allerdings auf einen sehr bewusst gewählten und ausschließlich am Haushalt orientierten Weg hin. Dieser endet nun in einer Sackgasse. Ohne Qualifizierungsanspruch und einer damit verbundenen höheren Eingruppierung wird es auch zukünftig keinen gleichen Lohn für gleiche Arbeit geben und somit keine Steigerung der von der Senatorin geforderten Schulqualität. Der bisherige Rahmen wird dafür nicht reichen.

Gleichwertige Abschlüsse

Unter Berücksichtigung der vom GEW-Bundesgewerkschaftstag beschlossenen Leitlinien hätte ein überarbeiteter Orientierungsrahmen für Schulqualität allerdings die Chance, einen Weg aus der Sackgasse aufzuzeigen: Quer- und Seiteneinsteiger*innen müssen ein Anrecht auf eine berufsbegleitende und vom Arbeitgeber finanzierte Weiterqualifizierung haben. Der erlangte Abschluss ist gleichwertig mit dem Abschluss des Regelweges. Somit sind Quer- und Seiteneinsteiger*innen auf der Grundlage einheitlicher Mindeststandards schon bei der Einstellung auch tariflich gleich einzugruppieren. Hierbei dürfen keine Unterscheidungen zwischen in Deutschland und im Ausland erworbenen Qualifikationen vorgenommen werden.