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Friedenspolitik

Am 22. Januar 2021 tritt der UN-Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft

Wir freuen uns, euch mitteilen zu können: Atomwaffen sind jetzt verboten Freitag, 22. Januar, 14 bis 15 Uhr | Bremer Marktplatz | Aktion des Bremer Friedensforums

Foto: Ekkehard Lentz

Zwar ist der Vertrag jetzt Bestandteil des Völkerrechts, an ihn gebunden sind aber nur die Staaten, die ihn ratifiziert haben.

Zwei Ärzte begannen 2007 in Melbourne damit, für das Verbot von Atomwaffen zu werben. Sie initiierten die internationale Kampagne zur Abschaffung der Atomwaffen, kurz ICAN nach der englischen Bezeichnung International Campaign to Abolish Nuclear weapons.

Die Idee hinter der Kampagne:

Ähnlich wie in den Landminen- und Streumunitionskampagnen sollten zunächst diejenigen Staaten einen Vertrag aushandeln, die von den Folgen betroffen sind. In einem zweiten Schritt erzeugt die Ächtung dann den Druck auf die Besitzerstaaten, mit dem Prozess der Abrüstung zu beginnen. Die völkerrechtliche Norm sollte der Abrüstung vorangestellt werden und sie antreiben, anstatt die Verwirklichung einer atomwaffenfreien Welt weiter der Laune der Atomwaffenstaaten zu überlassen.

Es gelang, die Kampagne tatsächlich zu einer internationalen zu machen und am 7. Juli 2017 haben von den 193 UN-Staaten 122 für die Verabschiedung des Atomwaffenverbotsvertrags gestimmt. Das ist in Deutschland etwas untergegangen, weil die Medien hierzulande mehr über den G 20-Gipfel in Hamburg und die Krawalle drum herum berichteten. ICAN wurde für ihre Bemühungen 2017 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Mitte Dezember 2020 hatten 86 Staaten den Verbotsvertrag unterzeichnet, 51 Staaten hatten ihn ratifiziert bzw. sind beigetreten. Der Verbotsvertrag tritt am 22. Januar 2021 in Kraft (eine Selbstdarstellung von ICAN s. https://www.icanw.de/ican-international/).

Damit hat der 22. Januar 2021 eine symbolische Bedeutung erlangt, die durch Friedensaktivitäten unterstrichen werden soll:

Die Mayors for Peace (Bürgermeister für den Frieden) sind aufgefordert worden, an diesem Tag an den Rathäusern ihrer Städte die Fahne der Mayors for Peace aufzuziehen und Presseerklärungen herauszugeben.

Einige norddeutsche Friedensgruppen wollen Informationsmaterial verteilen oder sich wie in Bremen mit zahlreichen Fahnen aufstellen

[weiterlesen..] 

Deutschland hat sich wie die meisten anderen NATO-Staaten geweigert, den UN-Atomwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen. Es ist an uns, dafür einzutreten, dass sich das ändert.#

Das Bremer Friedensforum lädt ein:

Freitag, 22. Januar, 14 bis 15 Uhr
Bremer Marktplatz
Die Teilnehmer*innen zeigen in einem "Fahnenmeer" 50 Fahnen "Nuclear weapons are banned".
Außerdem wird eine Bombenattrappe aufgebaut.
Bei der Aktion werden Ursula Haun (IPPNW) und Volkert Ohm (IALANA, Bremer Friedensforum) sprechen.

Die Flaggen mit dem Motto „Nuclear weapons ARE BANNED“ sind 80 x 150 cm groß und können im Anschluss an die Aktion auf dem Marktplatz aus dem Fenster und vom Balkon gehängt oder auch gehisst werden.

Auszüge aus der Präambel des Vertrags und aus Artikel 1
(Vertrag als pdf-Download) [hier...]

Die Vertragsstaaten dieses Vertrags,

tief besorgt über die katastrophalen humanitären Folgen eines jeden Einsatzes von Kernwaffen und in Anerkennung der sich daraus ableitenden Notwendigkeit, diese Waffen vollständig zu beseitigen, was nach wie vor der einzige Weg ist, der garantiert, dass Kernwaffen nie wieder und unter keinen Umständen eingesetzt werden,

eingedenk der vom Fortbestand von Kernwaffen ausgehenden Gefahren, einschließlich der Gefahr einer Kernwaffendetonation durch einen Unfall, eine Fehleinschätzung oder einen vorsätzlichen Akt, und betonend, dass diese Gefahren die Sicherheit der gesamten Menschheit betreffen und dass alle Staaten gemeinsam die Verantwortung dafür tragen, jeden Einsatz von Kernwaffen zu verhindern,

sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1: Verbote

Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, unter keinen Umständen jemals

g) eine Stationierung, Aufstellung oder Dislozierung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern in seinem Hoheitsgebiet oder an irgendeinem Ort unter seiner Hoheitsgewalt oder Kontrolle zu gestatten.