Wer bereits 2011 oder 2012 einen entsprechenden Antrag gestellt hat, muss jetzt keinen neuen Antrag stellen. Alle anderen bis zum 31.12.2015, wenn die letzte Bezügestufe noch nicht erreicht ist! Weitere Infos und ein Musterbrief unter
http://pr-schulen-bremen.de/altersdiskriminierende-bezuege/#more-811
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen ist mit Zustimmung der bisher klagenden Parteien unmittelbar dem bundesVerwG vorgelegt worden. Mit einer Entscheidung ist im nächsten halben Jahr zu rechnen.