Nicole Gohlke, Abgeordnete und hochschul- und wissenschaftspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke hob in ihrer Rede das Ziel hervor, „dass die sozialversicherungspflichtige Dauerstelle wieder zum Normalfall wird in der Wissenschaft.“ Explizit dankte sie in Ihrer Rede den Gewerkschaften und den Aktiven an den Hochschulen dafür, dass sie kontinuierlich Druck gemacht haben.
Die Kampagne der GEW für Gute Arbeit in der Wissenschaft, besonders aber zur Novelle des WissZeitVG kann sich in der Tat sehen lassen. Die GEW hat 2010 mit dem „Templiner Manifest“ unter dem Motto „Traumjob Wissenschaft“ zehn Eckpunkte für eine Reform von Personalstruktur und Berufswegen in Hochschule und Forschung vorgelegt, die von mehr als 10.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern unterstützt werden. 2012 hat die GEW mit dem Herrschinger Kodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ aufgezeigt, wie sich Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu berechenbaren Karrierewegen und stabilen Beschäftigungsbedingungen verpflichten kann. Mit dem Köpenicker Appell „Jetzt die Weichen für den ‚Traumjob Wissenschaft‘ stellen!“ hat die GEW 2013 die neue Bundesregierung zu einem 100 Tage - Programm für gute Arbeit in der Wissenschaft aufgefordert und unter anderem eine zügige Novellierung des WissZeitVG eingefordert. Hinzu kommen unzählige Informationsveranstaltungen und Gespräche mit Politikerinnen und Politikern auf der Bundes- und Landesebene. Nicht zuletzt ist hier ein eigener Gesetzesentwurf zur Novelle des WissZeitVG zu nennen mit dem die GEW nicht nur die eigenen Positionen erneut veröffentlicht hat sondern auch den Druck auf den Bundestag, die Novelle endlich in Angriff zu nehmen erhöht hat.
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf stellt aus Sicht der GEW zwar einen Schritt in die richtige Richtung dar, bleibt aber in vielen Punkten zu vage und lässt zu viele Schlupflöcher für Befristungen offen. Auch der Bundesrat hat eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs angemahnt und folgt dabei einigen Vorschlägen der GEW. Der Bundesrat forderte unter anderem Mindestvertragslaufzeiten, die Aufhebung der Tarifsperre und die verbindliche Ausgestaltung der Familienpolitischen Komponente. Während die Bundesregierung zu letzterem Diskussionbereitschaft signalisiert hat, weist sie die Aufhebung der Tarifsperre sowie auch festgesetzte Vertragslaufzeiten zurück mit dem Hinweis auf die „Vielfalt der in der Praxis existierenden Ausgestaltungen“ zurück und hält an einer wachsweichen Formlierung fest. Dennoch ist das letzte Wort bei der Novelle noch nicht gesprochen. Abzuwarten bleibt, inwiefern die öffentliche Sachverständigen-Anhörung im Bundestagsbildungsausschuss, zu der auch Andreas Keller geladen ist.