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Lohngerechtigkeit

Ab August gibt es für alle Lehrämter A13 / E13

Eine gewerkschaftliche Erfolgsgeschichte

Seit dem 1. August 2021 sind im Land Bremen alle Lehrämter gleichwertig und werden mit A13 besoldet. Das Plus sollte sich eindeutig in der Geldbörse bemerkbar machen, teilweise um bis zu 26 Prozent. Das ist ein immenser Kampferfolg unserer Mitglieder.

Tücken minimiert

Für die Überleitung der tarifbeschäftigten Kolleg*innen wurden nach Verhandlungen mit der Bildungsbehörde Lösungen gefunden, die über ein Wahlmodell bzw. Zuschlagszahlungen die Tücken des Tarifvertrags bei Höhergruppierungen minimieren konnten. Denn die Möglichkeit des Verlusts der Stufenlaufzeiten und somit der Nichtanerkennung von Erfahrungswerten sind große Ungerechtigkeiten im Tarifvertrag und für Tarifbeschäftigte nicht nachvollziehbar. Genau hier muss in den Tarifverhandlungen nachgebessert werden. Dafür lohnt es sich weiter zu kämpfen.

Jahrelanger Kampf

Die Besoldung nach A13 musste über Jahre erkämpft werden. In Niedersachsen und zur Zeit noch in sieben weiteren Bundesländern werden Grundschulkräfte und zum Teil Lehrkräfte der Sekundarstufe 1 weiterhin nach A12 besoldet. Der Weg zum Bremer Erfolg wird im Folgenden aufgezeigt. Die Botschaft dabei: Gewerkschaftlicher Einsatz lohnt sich.

Aktionsmonat November

Nach gemeinsamen Anschreiben der Landesverbände Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein an die jeweiligen Minister*innen bzw. die Senatorin (November 2015 und November 2016) fanden bundesweite Aktionstage im Rahmen der Kampagne zu Ja13 von „Bildung. Weiter denken“ statt. Jeweils im November begingen Kolleg*innen den „umgekehrten Equal Pay Day“. Denn Kolleg*innen mit A12/E11 arbeiten im Vergleich zu A13/E13er ab Mitte November unbezahlt. Proteste fanden im November 2016 vor der Bürgerschaft statt, im November 2017 befestigten Kolleg*innen in Bremerhaven 13 Papp-Lehrkräfte am Eingang des Magistrats und im November 2018 wurde eine Resolution verabschiedet.

Ungleiche Besoldung verfassungswidrig

Argumente lieferten die von der GEW beauftragten Gutachten: Prof. Dr. Eva Kocher stellte 2016 die mittelbare Geschlechterdiskriminierung bei der Besoldung von Grundschullehrkräften nach A12 fest. Prof. Dr. Ralf Brinktine arbeitete 2016 für Nordrhein-Westfalen und 2018 für Bremen und Hamburg heraus, dass die ungleiche Besoldung der Lehrämter verfassungswidrig sei. Dieses stellte er in einer Veranstaltung der GEW im Überseemuseum im März 2018 vor. Nach einer Unterschriftenaktion zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens wurden diese im September 2018 dem Finanzstaatsrat Henning Lühr übergeben. Dies wurde von den Kolleg*innen durch die Resolution, die auf Veranstaltungen zu Ja13 in beiden Städten gefasst wurde, unterstützt. Unter dem Tenor „Eine letzte Laterne an den Senat“ wurde diesem mitgeteilt, dass alle Argumente ausgetauscht sind und ein konkreter Gesetzentwurf unausweichlich ist". Die Landesvorstandssprecher*innen verfolgten dieses Ziel mit Nachdruck und schrieben Bürgermeister Sieling im Januar 2019 an: Denn nur durch eine Befassung sei eine Klagewelle abzuwenden. Im Mai 2019 kam dann der Durchbruch. Die Bremische Bürgerschaft beschloss A13 zum August 2021 umzusetzen und vereinbarte Angleichungszulagen für den Übergang.

Die Besoldung nach A13 gilt in Bremen jetzt für alle Lehrämter, auch Kolleg*innen die nicht gewerkschaftlich organisiert sind, profitieren davon. Deshalb, sprecht sie an, klärt sie auf, denn GEWerkschaft lohnt sich.