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Langzeitgebühren abschaffen, nicht verstetigen!

Die GEW Bremen kritisiert die geplante Verstetigung des Studienkontengesetz im Rahmen der Novelle des Bremischen Hochschulgesetzes. Die GEW lehnt Studiengebühren grundsätzlich ab, auch in Form von Langzeitgebühren. Sie stellen eine unzumutbare Härte für ohnehin benachteiligte Studierende dar und leisten einem Rückzug der Politik aus der Bildungsfinanzierung zugunsten einer privaten Finanzierung Vorschub.

Laut Studienkontengesetz erhalten Studierende im Land Bremen ein „Studienkonto“ in Höhe von 14 gebührenfreien Semestern. Überschreiten sie diese Semesterzahl oder nehmen sie ein Zweitstudium auf, werden in der Regel 500 Euro pro Semester fällig. Studierende spülen so jährlich ungefähr eine Million Euro in die Kassen der unterfinanzierten Bremischen Hochschulen.

Trotz aller Ausnahmeregelungen treffen Langzeitstudiengebühren vor allem sozial benachteiligte Studierende. Dies sind in der Regel Studierende, die über einen längeren Zeitraum faktisch ein Teilzeitstudium absolvieren, z.B. weil sie längerfristig oder chronisch erkrankt sind, Kinder erziehen, Angehörigen pflegen oder sich ihr Studium selbst finanzieren müssen. Langzeitgebühren stellen eine unzumutbare zusätzliche Härte dar, die nicht selten zu einem Studienabbruch führt.

„Langzeitgebühren orientieren sich an dem Bild  vermeintlich trödelnder Normalstudierender, die über eine  Disziplinarmaßnahme zu einem Abschluss in der Regelstudienzeit motiviert werden oder aber kräftig zahlen sollen. Stattdessen sollte das Studium den realen vielfältigen biographischen Hintergründen der Studierenden Rechnung tragen.“ erläutert Bernd Winkelmann, Landesvorstandssprecher der GEW Bremen. „Wir erwarten daher von den einzelnen Hochschulen, dass sie ihre Spielräume für Einzelfallentscheidungen und Härtefallregelungen weitestgehend ausschöpfen, wenn das Land Bremen trotz aller guten Argumente die Verstetigung der Studiengebühren beschließt. Es kann nicht das Interesse der Hochschulen sein, dass sie ihre Kassenlage aus dem Geldbeutel der Studierenden aufbessern müssen, weder durch Langzeitgebühren noch durch eine Erhöhung der Verwaltungsgebühren.“