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16.03.2009 Übernahme des Tarifergebnisses

für die BeamtInnen und VersorgungsempfängerInnen
von Elke Baumann
Landesvorstandssprecherin
Nachdem der neue Tarifvertrag für die Beschäftigten der Länder endgültig unterzeichnet ist, geht es nun um die Übertragung auf die BeamtInnen und VersorgungsempfängerInnen. Das ist kein Selbstläufer, denn die Bremische Bürgerschaft muss die entsprechende Änderung des Bremischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes beschließen. Etliche Bundesländer hatten bis zum 5.3. die Übernahme bereits zugesagt: Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Der Präsident des Bremer Senats hat auf eine entsprechende Forderung des DGB Bremen geantwortet, dass Bürgermeisterin Linnert „zeitnah auf den DGB zugehen wird, um mit ihm Gespräche darüber aufzunehmen.“
Die GEW Bremen setzt sich dafür ein, dass die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) ab A12 sowohl für BeamtInnen als auch VersorgungsempfängerInnen wieder gezahlt wird. Das entspricht auch der Forderung des geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands (siehe Punkt 7). Dazu werden die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes erneut Gespräche mit den Fraktionsspitzen von SPD und DIE GRÜNEN führen.
Vermutlich werden wir in diesem Zusammenhang wieder zu Aktionen kommen müssen, zu deren Teilnahme wir jetzt schon alle Mitglieder aufrufen.

Seitenabschnitte:
Der Geschäftsführende DGB-Bundesvorstand hat beschlossen:

 Uebernahme_des_Tarifergebnisses.pdf
 Vollständiger Artikel
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Der Geschäftsführende DGB-Bundesvorstand hat beschlossen:

Der DGB erwartet, dass der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder vom 1. März 2009 auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, der Anwärterinnen und Anwärter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Empfänger der Länder und Kommunen wie folgt übertragen wird:

  1. Die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter erhalten im Jahr 2009 eine Einmalzahlung in Höhe von 40 Euro.
  2. Die Grundgehälter der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter werden zum 1. März 2009 zunächst um 40 Euro und anschließend um 3 Prozent angehoben.
  3. Die Grundgehälter der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter werden zum 1. März 2010 um weitere 1,2 Prozent angehoben
  4. Der Familienzuschlag, die allgemeine Stellenzulage und die Amtszulagen sowie alle weiteren dynamisierungsfähigen Besoldungsbestandteile werden entsprechend den Ziffern 2. und 3. angehoben.
  5. Für die Bezüge der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger gelten die Ziffern 1. bis 4. entsprechend dem jeweiligen Versorgungssatz.
  6. Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie der Referendarinnen und Referendare werden zum 1. März 2009 um 60 Euro und zum 1. März 2010 um weitere 1,2 Prozent angehoben.
  7. Soweit im Zuge vorangegangener Tarifübertragungen oder aufgrund anderer Maßnahmen eine Besoldungslücke entstanden ist, ist diese zu schließen.
  8. Die Wochenarbeitszeiten in den Ländern und Kommunen sind dem jeweils geltenden tarifvertraglichen Niveau anzupassen.

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