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Publikationen BLZ BLZ Archiv BLZ Juli/August 2009 16.08.2009 Über 1000 Beschäftigte an Bremer S... | ||||||
| 16.08.2009 Über 1000 Beschäftigte an Bremer Schulen arbeiten in prekären Arbeitsverhältnissen | ||||||
| von Petra Lichtenberg (Vorsitzende des Personalrat Schulen, GEW Fraktion) | ||||||||||||||||||||||
| Beschäftigte an Bremer Schulen klagen seit Jahren über Überlastung und schlechte Arbeitsbedingungen. Dies tun sie zu Recht. Neben diesen zirka 5800 Beschäftigten gibt es eine seit Jahren wachsende Anzahl von Mitarbeitern, die nicht bei der Bildungsbehörde beschäftigt sind, sondern über eine Vielzahl verschiedener Trägervereine. Die Arbeitsbedingungen dieser Mitarbeiter sind oft deutlich schlechter: schlechtere Bezahlung, Zwangsteilzeit, Miniverträge, Befristungen, Kettenverträge, Honorar- und Werkverträge, fehlender Kündigungsschutz und besonders bei pädagogischen MitarbeiterInnen unbezahlte Mehrarbeit. Zurzeit arbeiten über 1000 dieser Beschäftigten an Bremer Schulen. Dies sind die Kräfte, die dem Personalrat jetzt endlich zur Mitbestimmung vorgelegt wurden. Allerdings dürfte die wirkliche Anzahl noch erheblich höher sein, da gerade im Bereich Honorar- und Werkverträge dem PR nicht alle Einsätze bekannt sind. Die Missachtung des Personalvertretungsgesetzes wird durch die finanzielle Teileigenständigkeit der Schulen befördert, insbesondere, da die Schulleitungen – bedingt durch die unzureichende personelle Lehrerausstattung der Schulen – oft sehr kurzfristig für Vertretung sorgen müssen und das Mitbestimmungsverfahren ihrer Meinung nach zusätzliche Arbeit und Verzögerung bedeutet. |
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| Verlässliche Grundschule | ||||||||||||||||||||||
| Hunderte von Pädagogischen Mitarbeiterinnen arbeiten in der verlässlichen Grundschule. Ihre Arbeitgeber sind in der Regel der jeweilige Schulverein oder ein anderer Träger wie z.B. der ASB. Gemeinsam haben diese Arbeitsverhältnisse an den verlässlichen Grundschulen, dass es fast ausschließlich Mini-Jobs mit 10,- € pro Stunde sind. Dies sind Verträge zwischen 2 und maximal 9 Stunden – über mehrere Tage verteilt! Als Minijobber sind die Kolleginnen nicht sozialversicherungspflichtig abgesichert. Viele dieser Beschäftigten benötigen einen Zweit- und Drittjob, um über die Runden zu kommen. „Die Verträge zwischen der Bildungsbehörde und den Trägervereinen lassen keine höhere Bezahlung zu!“, wurde dem Personalrat von Betriebsräten und Schulvereinsvorsitzenden übereinstimmend gesagt. Die Folge der niedrigen Bezahlung und der schlechten Arbeitsbedingungen ist, dass überwiegend nicht ausreichend pädagogisch ausgebildetes Personal eingestellt wurde und wird. Aufgrund von Eigeninitiative von langjährig Beschäftigten und nachdem die Bildungssenatorin einer Initiative des Personalrats zugestimmt hat haben sie sich inzwischen in vielen Fällen fort- und weitergebildet. Notwendig ist, dass bei Neueinstellungen pädagogisch qualifiziertes Personal eingestellt wird. Das klappt aber nur, wenn die Bezahlung und die Bedingungen stimmen. | ||||||||||||||||||||||
| Ganztagsschule | ||||||||||||||||||||||
| Ähnlich sieht es an Ganztagsschulen aus, die einen wichtigen Beitrag zur Überwindung sozialer Benachteiligung leisten sollen. Auch hier wird im Ganztag fast ausschließlich mit Beschäftigten anderer Träger gearbeitet. Pädagogische Mitarbeiter, Sozialpädagogen, Küchenkräfte haben keine reguläre Anstellung beim Staat, sondern Verträge „ in Anlehnung an den TVL“, nicht selten mit niedrigerer Einstufung, mit geringerer Bezahlung und fehlenden Zusatzleistungen wie z.B. der Jahressonderzahlung. Dazu kommen befristete Kettenverträge und die erzwungene Teilzeitarbeit – die wenigsten Kräfte haben mehr als eine halbe Stelle. Hinzu kommt selbst bei den unbefristet Beschäftigten der Schulvereine der fehlende Kündigungsschutz, denn den gibt es bei diesen kleinen Arbeitgebern nicht. Nicht wenige Stunden werden im Ganztagsbereich auch über Honorar- und Werkverträge abgedeckt, die überhaupt keine soziale Absicherung mehr beinhalten, aber auch einer verlässlichen Zusammenarbeit sowohl im pädagogischen als auch in anderen Bereichen nicht förderlich sind. Von pädagogischen Mitarbeitern aber auch von Lehrkräften - wird besonders kritisiert, dass im pädagogischen Bereich keine Zeit für Kooperation vorgesehen ist, obwohl sie – gerade in der Arbeit mit immer schwieriger werdenden Kindern – unbedingt erforderlich ist. Häufig leisten pädagogische Mitarbeiterinnen aus der Notwendigkeit heraus unbezahlte Mehrarbeit. Grund zur Unzufriedenheit empfinden die pädagogischen Mitarbeiterinnen insbesondere an den Schulen, an denen sie feststellen, dass sie die gleiche Arbeit wie ihre Kolleginnen leisten bei unterschiedlicher Bezahlung und Arbeitsbedingungen – denn sie haben nicht die gleichen Arbeitgeber! | ||||||||||||||||||||||
| Martinsclub | ||||||||||||||||||||||
| Ein weiterer Bereich, der fast ausschließlich von Beschäftigten des Martinsclubs abgedeckt wird, sind die Zweitkräfte in Klassen mit schwerst-mehrfach-behinderten und persönlichen Assistenzen. Auch in diesen beiden Bereichen werden die schlechte Bezahlung und Zwangsteilzeit beklagt. Alle Beschäftigten erhalten unabhängig von ihrer Tätigkeit und ihrer Qualifikation 12,50 € die Stunde brutto. Zusätzlich müssen die Beschäftigten hinnehmen, dass sie bis zu zweimal im Jahr eine Vertragsänderung in Form einer Aufstockung oder Reduzierung erhalten, je nach Bedarfslage. Die Zahl der Einstellungen von Mitarbeitern, die nicht mehr über eine den Anforderungen entsprechende Qualifikation vorweisen, nimmt zu. Gerade in diesen Bereichen gibt es nicht selten massivste Konflikte: Hohe Belastungen durch zu große Klassen mit aggressiven und autoaggressiven schwerst-mehrfach-behinderten Kindern erfordern eine enge Kooperation, für die beim Martinsclub keine Zeitressourcen zur Verfügung gestellt werden. Im Konfliktfall ist eine professionelle Unterstützung gefordert. Aber sowohl das eine wie das andere wird erschwert durch zwei unterschiedliche Arbeitgeber, durch zwei unterschiedliche Vorgesetzte. Die daraus resultierenden Belastungen haben alle Beschäftigte in diesen Bereichen zu tragen, unabhängig davon, bei wem sie beschäftigt sind. | ||||||||||||||||||||||
| Stadtteil-Schule | ||||||||||||||||||||||
| Knapp 400 Vertretungskräfte sind bei der Stadteilschule beschäftigt, als Lehrerfeuerwehr oder flexible Unterrichtsvertretung. Von den Beschäftigten werden befristete und Zwangsteilzeitverträge sowie eine schlechtere Bezahlung beklagt. Dies ist sicherlich auch der Grund dafür, warum qualifiziertes Personal abwandert und der Anteil der Vertretungslehrer mit 2. Staatsexamen immer geringer wird. Der Anteil an Studenten, Lehrern mit erstem Staatsexamen, Akademikern ohne pädagogische Qualifikation, die in Schulen vertretungsweise unterrichten – und auch benoten! –, hat in den letzten Jahren rasant zugenommen. Während sich eine Stadtteilschul-Lehrerin erfolgreich in den öffentlichen Dienst eingeklagt hat, steht ein weiteres Urteil des Bundesarbeitsgerichts über die Frage unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung und die Übernahme in den Öffentlichen Dienst noch aus. Die Bildungsbehörde hat signalisiert, mit dem Personalrat Gespräche aufnehmen zu wollen, um diesen Vertretungspool in ihrer Behörde anzusiedeln. Hierdurch würden weitere Abwanderungen verhindert und vor allen Dingen würde das den Beschäftigten gesicherte Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst bringen. | ||||||||||||||||||||||
| Reguläre Arbeitsverhältnisse im Öffentlichen Dienst! | ||||||||||||||||||||||
| Aber nicht nur diese Vertretungslehrer gehören in den öffentlichen Dienst. Auch die anderen Beschäftigtengruppen leisten Regeltätigkeit und haben somit Anspruch auf reguläre Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst. Während es für karitative Verbände und Vereine monetäre oder auch inhaltliche Gründe geben mag, die die Einstellung und den Einsatz der Beschäftigten an den Schulen lohnenswert machen, bleibt die Frage, warum sich in Schulvereinen Schulleitungsmitglieder diese zusätzliche Belastung und Verantwortung aufbürden. Die Verwaltung eines Personal-Jahresetats in Höhe von bis zu einigen 100000.- € neben der Personalsuche, den Einstellungen und letztlich den Pflichten eines Arbeitgebers sind zusätzliche Belastungen, die eigentlich Aufgabe der Bildungsbehörde sind. Die Bildungsbehörde hat über diese Dreieckskonstruktion die Möglichkeit zur Bezahlung von Dumpinglöhnen, von Miniverträgen und jahrelangen Befristungen geschaffen und die Zahl der so Beschäftigten über Jahre kontinuierlich ausgeweitet. In den Koalitionsvereinbarungen von SPD und Grünen und in den Wahlkampfreden der SPD wird der Abbau von prekären Arbeitsverhältnissen als Ziel genannt. Die Umwandlung dieser prekären Beschäftigungsverhältnisse in Regelbeschäftigungen ist nicht nur Aufgabe der Bildungsbehörde, sondern der gesamten Bremischen Landesregierung. | ||||||||||||||||||||||