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Besoldung

Stichwort: Verbeamtet - Infos zur Besoldung

Am Freitag, 16.02.2024 fand im Gewerkschaftshaus Bremen ein Spitzengespräch zwischen dem DGB(Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes GEW, GdP und ver.di) mit Bürgermeister Andreas Bovenschulte, Senator Björn Fecker und Staatsrat Martin Hagen statt.

Foto: kschneider2991

Im Dezember 2022 haben viele Beamtinnen und Beamte im Land Bremen Anträge auf amtsangemessene Besoldung gestellt, da es ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung für das Jahr gibt. Wir warten seitdem auf die Bereitschaft des Bremer Senats dem Beispiel des Bremerhavener Magistrats und der bisherigen Praxis zu folgen und für die später anstehenden Klagen eine Musterklagevereinbarung zu unterschreiben. Diese sieht vor, dass nicht alle Kolleginnen und Kollegen vor Gericht ziehen müssen, sondern dass die Ergebnisse ausgewählter Verfahren hinterher auf alle übertragen werden, die Widerspruch eingelegt haben. In der Stadt Bremen wurden die Anträge auf amtsangemessene Besoldung nun ab dem 4. Januar 2024 abgelehnt.

Begründung: In der Begründung des Besoldungs-Anpassungsgesetztes 2022 stehe, dass die Besoldung nach seiner Verabschiedung verfassungsgemäß sei.
Das sehen die DGB-Gewerkschaften nach wie vor anders. Daher:

Widerspruch einlegen!

Wer eine Ablehnung der amtsangemessenen Besoldung bekommen hat, sollte fristgemäß Widerspruch einlegen. Dafür haben die DGB-Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes einen abgestimmten Entwurf erstellt, den ihr hier zum Download findet.

Achtung: Der Widerspruch sollte mit einer Vier-Wochen-Frist zum Erhalt der Ablehnung eingelegt werden!
Lasst euch den Eingang bestätigen, entweder persönlich oder mit Hilfe eines Einschreiben mit Rückschein.
Bitte schickt uns dann eine Kopie des Widerspruchs zu, damit wir das weitere Vorgehen planen können:

GEW: info [at] gew-hb [dot] de, Fax: 33764-30, GEW Bremen, Bahnhofsplatz 22-28, 28915 Bremen.  

Zudem hat der DGB Bremen den Senat um die Überprüfung der Eingangsbesoldung gebeten.  
Für 2023 hat Senator Fecker zugesichert, die Besoldung noch einmal auf Mindestalimentation und Amtsangemessenheit zu überprüfen.  
Das wollten wir auch schon 2022 erreichen. Leider hat sich der Senat damals anders entschieden. Daher haben wir euch erst zu Anträgen zur Überprüfung der Alimentation 
und jetzt zu Widersprüchen gegen deren Ablehnung aufgerufen. 
Der Bremer Senat verweigert sich nach wie vor der Vereinbarung von Musterklagen. Damit nutzt er einseitig seine Position als Dienstherr aus und etabliert ein regelmäßig wiederkehrendes Ritual, dass für uns und euch unnötig Frust erzeugt und Ressourcen bindet. 

Kontakt
Andreas Staets
Geschäftsführer
Adresse Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
Telefon:  0421-33764-33