Die neue Migrationsbewegung von flüchtenden Menschen erfordert von den Landesregierungen außerordentliche politische Entscheidungen: Für Sprachförderung und Integration und für den Ausbau der Plätze in der Elementarbildung, den Schulen, der beruflichen Bildung und für Sprachkurse und andere Maßnahmen zur Integration den Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Die GEW Niedersachsen hat ihre Vorstellungen zur Sprachförderung zum Schuljahresbeginn 2015 vorgelegt und zusätzliches Personal im Umfang von 2000 Stellen gefordert. In diesem Artikel werden die Entscheidungen der Niedersächsischen Landesregierung dargestellt. Ob die vorgesehen Finanzmittel ausreichen und ob sich angesichts des Nachwuchsmangels für die beabsichtigten Maßnahmen genügend Lehrkräfte bewerben, ist ungewiss. Daran aber hängt der Erfolg der Sprachförderkonzepte.
Die rot-grüne Regierung in Hannover hat im Haushaltsentwurf für 2016 und im zweiten Nachtragshaushalt für 2015 durchaus erkennbare Weichen gestellt. Der Haushalt des Kultusministeriums soll danach um 40 Mio. Euro, also im Gegenwert von 740 Stellen dauerhaft aufgestockt werden. Diese 740 Einstellungsmöglichkeiten sollen schon im letzten Quartal 2015 zur Verfügung stehen. Deshalb sind im zweiten Nachtragshaushalt für 2015 zusätzliche zehn Mio Euro für den Kultushaushalt vorgesehen. Die Koalitionsfraktionen beantragten die Aufstockung der von der Regierung vorgesehenen Mittel für Sprachförderung und Integration.
Mit den zusätzlichen Ressourcen sollen Sprachfördermaßnahmen an öffentlichen allgemeinen und berufsbildenden Schulen ausgebaut werden. Außerdem soll schulische Sozialarbeit auch zur Integration jugendlicher Flüchtlinge abgesichert werden. Bisher gibt es in Niedersachsen nur sehr wenig SozialpädagogInnen im Landesdienst. In den Erstaufnahmelagern soll für die Flüchtlingskinder Betreuung und Beschulung eingeführt werden.