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Zur Situation der Honorarkräfte in der Weiterbildung

"freie" Honorarkräfte ohne Arbeitnehmerstatus.

In der Weiterbildung (VHS, Bildungswerke, ...) arbeitet der größte Teil der Beschäftigten nicht als festangestellte Dozenten sondern als "freie" Honorarkräfte ohne Arbeitnehmerstatus. An der VHS Bremen müssen alleine rund 900 DozentInnen als Honorarkräfte arbeiten.

1.) Was Honorarkräfte nicht erhalten

Honorarkräfte erhalten im Unterschied zu angestellten Kräften:

  • keine Bezahlung des Urlaubs,
  • keine Bezahlung von Feiertagen,
  • keine Bezahlung von Krankheitstagen,
  • keine Bezahlung von Bildungsurlaubstagen,
  • kein Weihnachtsgeld,
  • kein Urlaubsgeld,
  • keine Rentenversicherung,
  • keine Krankenversicherung,
  • keine Pflegeversicherung,
  • keine Arbeitslosenversicherung,
  • keine betriebliche Altersversorgung.

Diese Arbeitgeber-Kosten belaufen sich schon ohne Bildungsurlaub auf über 40% zusätzlich zum Bruttolohn (Sozialversicherungsanteil ca. 19%, Krankentage ca. 5%, Urlaubs- und Feiertage ca. 13%, Sonderzahlungen 5-8%).

Diese Kosten - die bei ArbeitnehmerInnen gesetzlich vorgeschrieben die Arbeitgeber ganz oder hälftig tragen - müssen die Honorarkräfte selber tragen.

2.) Honorar

Das Honorar pro Unterrichtsstunde beträgt bei der VHS Bremen nur 19,- Euro. Eine Unterrichtsstunde erfordert in der Regel durchschnittlich mindestens noch einmal die gleiche Zeit für Vor- und Nachbereitung, Verwaltungs- und andere zusätzliche Arbeiten (siehe LehrerInnenarbeitszeit Sekundarstufe II: 25 Unterrichtstunden (a´45 Minuten = 18,75 Std.) entsprechen einer Arbeitszeit von 46,7 Zeit-Std., also sogar einer Relation 1 Unterrichtstunde = 1,87 Zeitstunden Arbeit). Zusätzliche Fahrzeiten zwischen den Kursen sind hierbei noch nicht eingerechnet. Dementsprechend ist bei durchschnittlich 1,5 Zeitstunden Arbeit pro Unterrichtsstunde tatsächlich maximal von einem Honorar von 12, 67 Euro pro Zeitstunde Arbeit auszugehen, bei 1,87 Zeitstunden pro Unterrichtsstunde wie bei den Sek.II-LehrerInnen sogar nur von 10,16 Euro pro Zeitstunde Arbeit. Bei Berücksichtigung der üblicherweise vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten (s.o.) von rund 40% des Arbeitnehmer-Bruttogehaltes würden die 12,67 Euro einen Stundenlohn von 9,05 Euro brutto bedeuten - knapp über dem bremischen Landes-Mindestlohn von z.Zt. 8,80 Euro also. Bei 10,16 Euro ergibt sich sogar nur ein Brutto-Stundenlohn von 7,25 Euro - also deutlich unter dem Bundes-Mindestlohn von 8,50 Euro!

3.) Gesetzlicher und tarifvertraglicher Schutz

 Außerdem entfallen für Honorarkräfte viele gesetzliche und tarifvertragliche Schutzrechte, die nur für ArbeitnehmerInnen gelten, z.B.:

  •  Kündigungsschutzgesetz,
  • Tarifvertrag und Tarifvertragsgesetz,
  • Bundesurlaubsgesetz,
  • Betriebsverfassungsgesetz / Personalvertretungsgesetz,
  •  Entgeltfortzahlungsgesetz,
  • Elternzeitgesetz,
  •  Arbeitsgerichte und Arbeitsgerichtsgesetz,
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz,
  •  viele Regelungen des Sozialgesetzbuches.

Die Honorarkräfte arbeiten soweit es ihre eigenen Schutzrechte betrifft genaugenommen in einem weitgehend rechtsfreien Raum.

4.) Gesetzliche Interessenvertretung und Mitbestimmung

Daher können die Interessen der DozentInnen auf Honorarbasis auch nicht von einer gesetzlich festgelegten und geschützten  Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat) vertreten werden. Eine gesetzlich geregelte Mitbestimmung über ihre Arbeitsbedingungen - wie bei den ArbeitnehmerInnen - gibt es nicht.

Der "Kursleiterrat" der DozentInnen auf Honoarbasis  der VHS Bremen hat entsprechend der "Mitbestimmungsordnung" der VHS Bremen nur sehr geringe, gesetzlich nicht geschützte Informations- und Beteiligungsrechte und damit kaum Einflussmöglichkeiten im Interesse der Honorarbeschäftigten. Der Personalrat der VHS Bremen darf die Interessen der Honorarbeschäftigten nicht vertreten.

Die DozentInnen auf Honorarbasis haben keine adäquate - aber  notwendige - gesetzliche Interessenvertretung.

5.) Was folgt daraus?

Die prekäre Situation der Honorarbeschäftigten an der VHS Bremen in anderen Einrichtungen der Weiterbildung muss mindestens schrittweise bzw. mittelfristig verbessert werden! Dabei muss der Kursleiterrat der VHS, die gewählte Interessenvertretung der Honorar-DozentInnen der VHS Bremen einbezogen werden.