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Unbegleitete minderjährige Jugend Flüchtlinge in der Schule

Unabhängig vom Aufenthaltsstatus sind nach dem Bremischen Schulgesetz alle Kinder und Jugendlichen von der Schulpflicht eingeschlossen, die in Bremen gemeldet sind (§ 52 BremSchulG)

[Anm.: Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen (2013): Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) in Bremen - Erstkontakt und Unterbringung. Abrufbar unter: http://www.soziales.bremen.de/sixcms/media.php/13/2013-Handreichung- Gremienfassung-korr_11_2013.pdf, S. 30.]
Somit gilt die Schulpflicht auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden Kinder und Jugendliche genannt, die ohne Eltern oder andere Sorgeberechtigte nach Deutschland bzw. Bremen geflohen sind. Im Frühsommer letzten Jahres führte Fluchtraum Bremen e.V. eine Umfrage zu deren Schulsituation in Bremen durch.
[Anm.:. Seit dem Zeitpunkt der Befragung kann sich die Beschulungssituation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Bremen geändert haben, sodass die im Artikel genannten Informationen lediglich die Lage des vergangenen Jahres widerspiegeln.] Ziel der Untersuchung bestand im Aufzeigen von Verbesserungsmöglichkeiten der Schulsituation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Bremen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten die Betroffenen selbst zu Wort kommen sowie Lehrer_innen, die Unbegleitete unterrichten.

Insgesamt zeigen sich Defizite in der Beschulungssituation Dennoch zeigt sich die Stadt Bremen bemüht, Unbegleitete in das Bremer Schulwesen zu integrieren und schneidet im innerdeutschen Vergleich positiv ab.

Die Sicht des Senats

Die Umfrage bezog sich auf Daten, die im Februar 2013 vom Bremer Senat als Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU-Fraktion veröffentlicht worden sind. Aus diesen Daten geht hervor, dass Unbegleitete, die älter als 14 Jahre sind, „in der Regel“ in Vorkursen der zuständigen Schulen der Sekundarstufe I aufgenommen werden und dass die Verweildauer in den Vorkursen „in der Regel“ ein Jahr beträgt, in „Einzelfällen“ auch auf zwei Jahre ausgedehnt werden kann. Unbegleitete Minderjährige, die älter als 16 Jahre sind, werden in Bremen in der Regel in der Allgemeinen Berufsschule aufgenommen. Diejenigen, „die das Potenzial für die Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife haben“, werden am Alexander-von-Humboldt-Gymnasium „auf das Abitur vorbereitet“. Nach Besuch der Vorkurse wechseln die Unbegleiteten im allgemeinbildenden Bereich in Regelklassen und „werden dort zu einem Abschluss geführt.“ Dabei ist sich der Senat durchaus bewusst , dass „der Wechsel in ein unbekanntes Land und die Aneignung einer neuen Sprache für alle zugewanderten Jugendlichen eine große Übergangs- und Integrationsleistung darstellt, die je nach den individuell vorliegenden Voraussetzungen unterschiedlich schnell und leicht bewältigt wird.“ Aus Sicht des Senats treten jedoch „bei der Beschulung von unbegleiteten Jugendlichen im Rahmen der dargestellten Förderstruktur keine spezifischen Probleme auf.“
[Anm.: Die Antworten auf die Anfrage mit dem Thema „Lebenssituation von UMF in Bremen“ sind unter
http://www.fluchtraum-bremen.de/Bericht_aktuelle_Beschulungssituation_UMFs_in_Bremen.pdf nachzulesen.]

Befragung der SchülerInnen

Um diese Standards auf ihre Umsetzung hin zu überprüfen, haben 31 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge von Fluchtraum Bremen e.V. entwickelte Fragebögen ausgefüllt. Die Fragebögen wurden in verschiedene Sprachen übersetzt, so dass alle Jugendlichen, die an der Befragung teilnehmen wollten, die Möglichkeit dazu hatten. Eine Zusammenfassung der Fragebögen zeigt, dass die Beschulungssituation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Bremen aus Sicht der Betroffenen Defizite aufweist, insbesondere was die sprachliche Förderung betrifft. Erschwerend kommt hinzu, dass sich den Jugendlichen im Alltag kaum die Möglichkeit bietet, Deutsch zu sprechen, und dass sie nur selten Kontakt zu (gleichaltrigen) deutschen Muttersprachler_innen haben. Im Gespräch äußerten die Jugendlichen deshalb immer wieder den Wunsch nach mehr Kontakt und Sprachtandems mit deutschsprachigen Gleichaltrigen.
Weiterhin hat die Umfrage ergeben, dass die meisten Jugendlichen mindestens eine der gängigen Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch) beherrschen. Mit Ausnahme der International School of Bremen wird jedoch in allen Bremer Schulen ausschließlich auf Deutsch unterrichtet, womit den sprachlichen Vorkenntnissen der Jugendlichen keine Rechnung getragen wird.

Befragung der Lehrkräfte

Im Anschluss an die Fragebogenerhebung konnten 14 Lehrer_innen gewonnen werden, die leitfadengestützte Interviews mit Fluchtraum Bremen e.V. geführt haben.
Zusammenfassend zeigen die Gespräche mit den Lehrer_innen, dass die Beschulungssituation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Bremen verbesserungswürdig ist. Als eins der größten Probleme wird die hohe Zahl der Schüler_innen in den Klassen genannt. Damit ist weder für Schüler_innen noch für Lehrer_innen eine optimale Lernatmosphäre gewährleistet. Zusätzliche Schwierigkeiten bereitet die Tatsache, dass nicht alle Lehrkräfte eine DaZ-Ausbildung mitbringen. Außerdem wurde bemängelt, dass das aktuelle Weiterbildungsangebot für Lehrkräfte inhaltlich unzureichend, praxisfern und nicht der Schulstruktur angepasst ist. Weiterhin beträgt die Verweildauer im Vorkurs oft deutlich länger als vom Senat beschrieben. Die große Heterogenität der Vorbildung und der Vorkenntnisse wird häufig nicht ausreichend beachtet, was den Unterricht zu einer Herausforderung macht.
Der unsichere Aufenthaltsstatus, die Angst vor der Abschiebung, die fehlenden, mit Hoffnungslosigkeit verbundenen Zukunftsperspektiven der jungen Flüchtlinge werden von den Lehrkräften genau wie von Fluchtraum Bremen e.V. als eins der größten Probleme betrachtet, weil es die bereits bei ihrer Ankunft mehrheitlich traumatisierten Jugendlichen zusätzlich belastet und ihre Lernerfolge „nachhaltig“ beeinträchtigt.
Bezüglich der Schulanmeldung sowie der Zuteilung zu einem bestimmten Schultyp herrschen Uneinigkeit und große Unterschiede. Obwohl eigentlich der (Amts)Vormund für diese Aufgabe zuständig ist, wird sie in der Regel von den Jugendhilfeeinrichtungen übernommen. Dabei fällt auf, dass generell nur wenige der grundsätzlich zur Verfügung stehenden Schulen von Unbegleiteten besucht werden. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist die Wohnortnähe entscheidend für die Auswahl der Schule. Die Vorbildung der Jugendlichen findet kaum Berücksichtigung.
Auffällig ist auch, dass die Eingliederung in die Regelklassen von Schule zu Schule unterschiedlich gehandhabt wird und dementsprechend keine einheitlichen Kriterien zur Eingliederung existieren. Oft wird die Eingliederung jedoch von Lehrkräftemangel oder Klassengröße diktiert.

Die Autorin:

Sylvia Pfeifer hat zusammen mit Donka Dimova die Untersuchung durchgeführt.
Wer an der Gesamtuntersuchung interessiert ist, kann sie unter: http://www.fluchtraum-bremen.de: Bericht_aktuelle_Beschulungssituation_UMFs_in_Bremen.pdf. lesen bzw. herunterladen.
Wer selbst unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterrichten und an der Folgeerhebung „Sommer 2014“ teilnehmen möchte, kann sich an Fluchtraum e.V. wenden.

Kontakt
Karsten Krüger
Schriftleiter des Bildungsmagaz!ns
Adresse Bahnhofsplatz 22-28
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