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Senat plant Pension mit 67 Jahren

Was auch für die ArbeitnehmerInnen unsinnig ist, wird auch für die BeamtInnen nicht sinnvoll. Dennoch plant der Senat jetzt schon ab 1.1.2012 die gesetzliche Regelung der Pension mit 67 Jahren einzuführen. Dabei geht es nicht nur um eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit sondern faktisch auch um Pensionskürzungen durch erhöhte Pensionsabschläge.

Was genau ist geplant?

  1. Wie bei der Rentenversicherung wird die Regelaltersgrenze für die Pension stufenweise auf 67 Jahre erhöht.
  2. Ab dem Geburtsjahrgang 1947 wird die bisherige Pensionsgrenze von 65 Jahren pro Jahr um 1 bzw. 2 Monate weiter herausgeschoben, bis die 67 Jahre erreicht sind. Das bedeutet: alle KollegInnen sind von der Lebensarbeitszeitverlängerung betroffen!
  3. Lehrkräfte sind – wie bisher schon - besonders betroffen, weil sie immer nur zum folgenden Halbjahr in den Ruhestand gehen können.
  4. Beim Antragsruhestand ab 63 Jahren sollen ab 2012 bis zu 14,4% Pensionsabschlag fällig werden – statt bisher maximal 7,2%.
  5. Bei Dienstunfähigkeit ist es nur noch möglich, mit 65 Jahren (statt bisher 63 Jahren) oder älter ohne Pensionsabschläge in den Ruhestand zu gehen. Sonst gelten Pensionskürzungen von bis zu 10,8%.
  6. Auch bei Schwerbehinderung ist ein Ruhestand ohne Pensionskürzung nur mit 65 Jahren (statt bisher 63 Jahren) oder älter möglich. Für Schwerehinderte betragen die Pensionskürzungen beim frühestmöglichen Ruhestand mit 60 Jahren sogar 18% - fast ein Fünftel der Pension

Achtung: Für KollegInnen, die in Altersteilzeit sind oder denen Altersteilzeit vor Inkrafttreten des Gesetzes (geplant 1.1.2012) genehmigt wurde, gilt die bisherige Altersgrenze von 65 Jahren weiter.

Was ist zu erwarten?

Bei einer Umsetzung dieser Planungen ist von einer deutlichen Zunahme der tatsächlichen und gefühlten Belastungen der bereits jetzt besonders belasteten Beschäftigten an den Schulen auszugehen. Dies wird mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit zu höheren Krankenständen, mehr Unterrichtsausfällen, Qualitätsbeeinträchtigungen und in der Folge zu mehr und früherer Dienstunfähigkeit bei den überlasteten Beschäftigten führen. Das ist sowohl für die betroffenen KollegInnen sehr negativ wie auch für den Arbeitgeber.

Was fordert die GEW ?

Die GEW fordert grundsätzlich den Verzicht auf die Erhöhung der Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte, da sie sich faktisch nicht nur als Lebensarbeitszeitverlängerung sondern über die Erhöhung der Pensionsabschläge bzw. Altersgrenzen bei Dienstunfähigkeit, Schwerbehinderung und Antragsruhestand für viele auch als zusätzliche Pensionskürzung auswirken wird.

Ebenso muss auch die besondere Benachteiligung der Lehrkräfte durch die Halbjahresregelung für die Altersgrenzen der Lehrkräfte aufgehoben werden.

Darüber hinaus fordern wir grundsätzlich die Beibehaltung bzw. Einführung der besonderen Altersgrenze von 60 Jahren für alle besonders belastenden Arbeitsbereiche des Öffentlichen Dienstes (Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug, Schulen...) – also auch für Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen.

Nicht zuletzt müssen im Öffentlichen Dienst Formen und Maßnahmen des alterns- und altersgerechten Arbeitens entwickelt und eingeführt werden.

Insbesondere ist die Altersteilzeit mit 55 bzw. 57 Jahren wieder einzuführen, da sie unter Berücksichtigung der deutlich niedrigeren Personalkosten für Ersatzeinstellungen weitgehend kostenneutral möglich ist.
Die anderen Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes lehnen wie die GEW die Erhöhung der Regelaltersgrenze ab.

Die ersten Reaktionen auf die geplanten Verschlechterungen zeigen, dass die Beschäftigten an den Schulen weitere Verschlechterungen der ohnehin schon sehr belastenden Arbeitsbedingungen sicher nicht widerstandslos hinnehmen werden.

Kontakt
Karsten Krüger
Schriftleiter des Bildungsmagaz!ns
Adresse Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
Telefon:  0421-33764-39
Mobil:  0173 6831678