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Schulen in sozialen Brennpunkten müssen besser ausgestattet werden!

Bei der Auseinandersetzung um die Wilhelm-Kaisen-Schule wurde deutlich: Schulen in sozialen Brennpunkten sind bei der Konkurrenz im Aufnahmeverfahren benachteiligt. Die soziale Durchmischung bewegt sich im Stadtteil auf niedrigem Niveau. Die Faktoren Armut und Migration des Sozialindexes sind dort hoch. Das führt dazu, dass viele Eltern, die sozial und vom Bildungsgrad her besser gestellt sind, ihre Kinder beim Übergang zur 5. Klasse nicht an der Schule des Stadtteils anmelden. Dieses sorgt für eine zusätzliche „Entmischung“ und schwächt zusätzlich noch einmal die Attraktivität der Brennpunktschulen.

Die Schulen mit geringen Anwahlzahlen haben dieses Problem nicht erst jetzt aktuell sondern seit vielen Jahren, nachdem 1992 der „freie Markt im Schulwesen“ mit der stadtweiten Anwählbarkeit der Schulen in der Sekundarstufe 1 eingeführt worden ist. Ihre Konkurrenzsituation ist durch die Politik der Senatorin 2009 noch einmal verschlechtert worden: Einige gut angewählte Schulen mit bisher höherem Gymnasialanteil erhielten zur weiteren Attraktivitätssteigerung eine eigene, wenn auch kleine, Oberstufe. Damit ist der Weg geebnet, um die anderen zu Schulen 3. Klasse zu machen.

Allerdings erhalten Schulen in sozialen Brennpunkten zusätzliche Personalzuweisungen aus dem Sozialstrukturbedarf. Die Berichterstattung im Weser-Kurier dazu hat deutlich gemacht, dass dieses Verfahren offenbar sehr undurchsichtig und ungerecht ist. Der Landesrechnungshof kritisierte es bereits im März und forderte: „Das Bildungsressort sollte mit einem transparenten Verfahren allen öffentlichen Schulen ... Lehrerwochenstunden für die Regelausstattung zuweisen.“ Dabei solle es auch das Umfeld „der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen, um der sozialen Kopplung zwischen ihrer sozialen Herkunft und ihren Bildungschancen entgegenzuwirken“.

Diese Forderung bewegt sich auf der Linie der Koalitionsvereinbarung von Grünen und SPD. In der Präambel heißt es: „Wir stärken den sozialen Zusammenhalt in unseren Städten. Dreh- und Angelpunkt für eine gerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist die Bildung. In den Bereichen Kinder und Jugend, Schulen und Hochschulen setzen wir deshalb einen Schwerpunkt. Bei knappen Ressourcen lenken wir die Mittel in die Stadtteile, in denen die sozialen Problemlagen am größten sind.“

Diese Aussage bleibt bisher im Wesentlichen nur ein Lippenbekenntnis. Zu fordern ist deshalb:

  • Die Mittel des Sozialstrukturbedarfs müssen insgesamt erheblich zu erhöht werden, damit sie ein größeres Gewicht bei der Personalzuweisung bekommen!
  • Die Mittelzuweisung zu den Schulen muss transparent gemacht werden. Dazu ist der Orientierungsrahmen wieder jedes Jahr zu veröffentlichen. Nur so können alle Schulen sehen, wie die Verteilung wirklich erfolgt.
  • Die Transparenz betrifft auch die Berechnung und Begründung des Sozialstrukturbedarfs.
  • Da kein Sozialindex für jeden einzelnen Schüler und jede einzelne Schülerin erhoben wird, muss auf die genauen und aktuellen Sozialindikatoren der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales zurück gegriffen werden. Auch sind Daten für einzelne Straßenzüge und Wohnquartiere zu berücksichtigen, wenn diese vorhanden sind. Die Ausrede von Frau Götz aus der Bildungsbehörde, dieses könne aufgrund des Datenschutzes nicht getan werden, ist zurückzuweisen. Schließlich werden nicht die Daten der einzelnen Kinder veröffentlicht, sondern dienen nur zur Mittelzuweisung und können anonymisiert werden. Was für die Kindergärten gilt, muss auch für Schulen gelten.
  • Da offensichtlich das bisherige Verfahren fehlerhaft, undurchsichtig und ungerecht war, ist eine genaue Kontrolle der Daten durch fachkundige Expertinnen und Experten zu gewährleisten. Diese sollten neben dem Landesrechnungshof auch von den Vertretungen der Eltern und der Beschäftigten benannt werden können.