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Inklusionsrhetorik?

"Durch die Einrichtung von Zentren für unterstützende Pädagogik erfährt die Oberschule eine wertvolle Unterstützung für die Inklusion,... Ich sage Ihnen auch weiterhin meine volle Unterstützung bei der Versorgung der Schulen mit Lehrkräften zu, die über Inklusionspädagogische und sonderpädagogische Kompetenz verfügen." so Senatorin Jürgens-Pieper in ihrem Weihnachtsgruß 2011 an die Schulleitungen in Bremen. Aus der Behörde wird die Situation an den Schulen schöngeredet, denn "Die Inklusion ist akzeptiert" und "wir haben den Prozess sehr sorgfältig vorbereitet". Wir Lehrkräfte erleben die Situation anders, überall wird abgerissen und umgebaut. Der Wandel der Sekundarschulen zu Oberschulen und die Einführung der Inklusion sind nur zwei der vielen Baustellen in den Schulen. Für den Beginn der inklusiven Beschulung fehlen immer noch ein solides Fundament, eine sichere Planung und ausreichend gut ausgebildete Handwerker. Diese Planungsfehler wirken sich vor allem in den Oberschulen aus.

Mangelnde Ressourcen, personell, räumlich und sächlich sowie die schwammigen bis nicht vorhandenen Vorgaben seitens der Behörde drohen das gute Ziel der inklusiven Schule zu diskreditieren. Die Grund- und Oberschulen sind vor allem durch die nicht ausreichende Zuweisung von Sonderpädagogen und pädagogischen Mitarbeiterinnen hoch belastet, da diese ausschließlich für die Kinder und Jugendlichen mit anerkanntem son-derpädagogischem Förderbedarf zugewiesen sind. Für alle weiteren Förderbedarfe, sei es aus dem Bereich Lernen oder Verhalten, steht kaum Unterstützung zur Verfügung. Diese zusätzlichen Belastungen führen zu immer größer werdenden Akzeptanzproblemen bei Lehrkräften und Eltern für die inklusive Schule.

Änderungen der Zuweisungsparameter erforderlich

Die Entwicklung von Qualität und das Gelingen der pädagogischen Arbeit in inklusiven Schulen benötigen mehr Unterstützung, die von der GEW und dem Personalrat Schulen in Behörde und Politik ständig eingefordert wird.
Hier seien vor allem genannt:

  • Verlässlichkeit hinsichtlich der räumlichen Ausstattung, des Personals und der Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen
  • Ausreichend Zeit und Personal für die umfangreichen Aufgaben der Jahrgansteams einschließlich der Sonderpädagogen und der pädagogische Mitarbeiterinnen (Beratungs- und Kooperationszeiten, Diagnostik und Förderplanung, Prävention, Kompetenzentwicklung, Krisenintervention, Fortbildung, Netzwerkarbeit)
  • Spezifische räumliche und personelle Ausstattung für die Beschulung von Kindern mit Autismus oder aggressivem Verhalten um eine positive Entwicklung zu ermöglichen.
  • Nötig ist eine ausreichende Krankheitsreserve für alle Lehrerkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen im inklusiven Unterricht. Doppelbesetzung ist keine verkappte Vertretungsreserve für die Schule.
  • Endlich eine einheitliche Konzeption für alle ZuP im Primar und Sek-I-Bereich sowie eine klare Aufgabenbeschreibung für ZuP und ReBUZ.
  • Wirksame Unterstützung für individuellen Unterricht in heterogenen Lerngruppen. Von der Behörde werden hier Handreichungen für Unterricht und Leistungsbewertung erwartet.
  • Wissenschaftliche Begleitung des Prozesses der Einführung der Inklusion mit regelmäßiger Evaluation.
  • Überprüfung der Einhaltung der Standards durch einen neutralen Ombudsmann.

Nur Rhetorik?

Inklusion ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, der zwar zurzeit in der Schule forciert wird, jedoch auch in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen verwirklicht werden muss! Die Implementierung von inklusiver Beschulung braucht eine bildungspolitische Steuerung von oben, sie wird ohne die Bereitstellung von zusätzlichen Ressourcen zu einer zuneh-menden Belastung für alle Beteiligten und droht somit ins Stocken zu geraten.
In einer repräsentativen Befragung von Infratest zum Thema gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen aus dem November 2011 befürworten 68% der deutschen Bevölkerung das gemeinsame Lernen auch in weiterführenden Schulen, aber nur 26% sehen eine Bereitschaft der Politik dies auch finanziell abzusichern.
Die Auswirkungen dieser fehlenden Bereitschaft erfahren wir jeden Tag an den Schulen. Ob nun die Beschlüsse des SPD-Bundesparteitages vom 5.12.2011 eine Änderung einleiten werden? "Inklusive Bildung - mit einem überzeugenden Konzept gestaltet und mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet - ist eine Bereicherung für alle Kinder und Jugend-lichen....Wir wollen, dass Deutschland die Bildungsausgaben mindestens auf das Durchschnittsniveau der Industrienationen anhebt und bekräftigen deshalb das Ziel, mindestens 7% [bislang 4,7%; r.siemer] des Bruttoinlandsprodukts für Bildung aufzubringen".
Ist es nur Inklusionsrhetorik - oder doch mehr? Die Zukunft wird es zeigen!

Die GEW setzt sich seit langem dafür ein, dass jede Schülerin und jeder Schüler mit Beeinträchtigungen und Behinderungen das uneingeschränkte Recht wahrnehmen kann, die allgemeinen Schulen barrierefrei, gleichberechtigt und ohne Diskriminierung zu besuchen. Dies gilt für alle Schulstufen einschließlich der Sekundarstufe II, der Berufsbildung und auch der Privatschulen.
Die GEW hat in ihren Veröffentlichungen und Stellungnahmen zur Inklusion und Schulstruktur immer wieder deutlich gemacht, dass eine inklusive Schule im Sinne der UN-Menschenrechtskonvention nur in einem Schulsystem zu erreichen ist, das nicht in unterschiedliche Schulformen gegliedert ist, sondern nur eine Schule vorhält, die alle Kinder und Jugendlichen besuchen.

Kontakt
Karsten Krüger
Schriftleiter des Bildungsmagaz!ns
Adresse Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
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Mobil:  0173 6831678