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GEW und Tarifpolitik

Wie stark ist die GEW? Seit 1999 bezeichnet sich die GEW offiziell als "Bildungsgewerkschaft". Das beinhaltet einen doppelten Anspruch: Erstens wurde damals auf dem Würzburger Gewerkschaftstag entschieden, sich nicht der "Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft" (verdi) anzuschließen und stattdessen als Gewerkschaft des Bildungsbereichs selbstständig zu bleiben. Und zweitens wurde damit das Ziel formuliert, "tariffähig" zu werden, d.h. die Gehälter, Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Bildungsbereich mit den Arbeitgebern auszuhandeln. Die Fähigkeit, diesen Aushandlungsprozess im Interesse der Beschäftigten zu gestalten, wird jedoch "in letzter Instanz durch die Macht bzw. Machtressourcen entschieden, die die jeweilige Seite zu mobilisieren vermag." Und: "Das entscheidende Kampfmittel der Gewerkschaften ist der 'Arbeitskampf' bzw. der Streik."(Anm.: F. Deppe, Gewerkschaften in der Großen Transformation, Köln 2012, S. 12)

Wie sieht es nun mit diesen "Machtressourcen" aus?

  • Die GEW ist nicht im gesamten Bildungssektor gleichmäßig stark organisiert.
  • In ihrem größten Organisationsbereich, bei den verbeamteten Lehrkräften, ist das Streikrecht weiterhin umstritten.


Um diesen aktuellen Zustand realistisch einzuschätzen und die zukünftigen Aufgaben auszuloten, ist es sinnvoll, etwas weiter auszuholen und einige historische Entwicklungslinien zu skizzieren, die die GEW von heute prägen.

 

Am Anfang standen die Lehrervereine

Noch bis 1975 war die GEW Bremen in Lehrer-Ortsvereine gegliedert, der Stadtverband Bremen hieß "VBLL" (Verein Bremer Lehrer und Lehrerinnen). Auch die Bundesorganisation hieß noch lange "AGDL" (Arbeitsgemeinschaft deutscher Lehrerverbände). Diese Vereinskultur reicht bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück (in Bremen bis 1826). Mit dem Ausbau des staatlichen Schulwesens in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und der Einrichtung von Lehrerseminaren entstand eine relativ große, sozial homogene Berufsgruppe: die Volksschullehrer, die sich in diesen Vereinen organisierten und sie prägten. Die akademisch gebildeten Gymnasial- und Hochschullehrer bildeten eine kleine Elite, die den Vereinen fernblieb. Ihr Anteil blieb bis in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts gering. Die zunächst geringe Zahl der Lehrerinnen hatte seit Ende des 19. Jahrhunderts eigene Vereine, die sich erst nach 1945 mit den Lehrervereinen zusammenschlossen. Kindergärten und Horte waren kaum vorhanden und meist privat organisiert.

 

Der Beamtenstatus als sozialer Aufstieg und Reglementierung

Vor der Einrichtung der staatlichen Volksschulen waren die meisten Lehrkräfte in einer außerordentlich prekären Lage. Nur wenige waren vom Staat angestellt (an den Gymnasien und den Armenschulen, also am oberen und unteren Ende der soziale Skala). Die meisten Schulen waren kirchlich und unterstanden der Aufsicht der Pastoren. Für die Elementarbildung gab es besonders in den Städten für alle, die sich keine Privatlehrer leisten konnten, die privaten, oft von Frauen geführten sogenannten Klipp-, Heck- oder Winkelschulen, in denen die Anfänge des Lesens und Schreibens gelehrt wurden. Deren Lehrkräfte besaßen keine besondere Ausbildung und finanzierten sich nur durch das kümmerliche Schulgeld.
Das Bestreben der Vereine war die "Hebung des Lehrerstandes". Der Beamtenstatus versprach eine gesicherte Entlohnung und Versorgung. Und tatsächlich wurden die Volksschullehrer in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu Beamten. Die Motive der Regierungen lagen dabei auf dem Gebiet einer stärkeren staatlichen Kontrolle. Gerade in Preußen hatte es schon mehrmals obrigkeitliche Schelte wegen demokratischer Bestrebungen in der Lehrerschaft gegeben, besonders nach der Revolution von 1848/49. Die soziale Stellung der Volksschullehrer blieb ungeachtet des neuen Status niedrig, sie standen im Kaiserreich und bis in die 50er Jahre des 20. Jahrhunderts am unteren Ende der Besoldungsskala.
Von den staatlichen Möglichkeiten, die Lehrer zu reglementieren, wird bis heute immer wieder reichlich Gebrauch gemacht. Konflikte um pädagogische Freiheit und politische Betätigung zogen sich durch das gesamte 20. Jahrhundert, vom "Bremer Schulstreit" um den Religionsunterricht vor dem ersten Weltkrieg bis hin zu den Berufsverboten in den 70er und 80er Jahren und den Disziplinarmaßnahmen wegen der Teilnahme an Proteststreiks gegen Pflichtstundenerhöhungen in der jüngsten Vergangenheit.

Von der "Berufsgewerkschaft" im Beamtenbund zur "Beamtengewerkschaft" im DGB
Ein weiteres Moment, das die "Machtressourcen" der GEW einschränkt, ist die langjährige Beschränkung auf den Schulbereich. Auch diese hat eine spezielle Geschichte. Die Lehrervereine waren Berufsverbände. Nach 1918 definierten sie sich unter dem Eindruck der Novemberrevolution als "Berufsgewerkschaft". Sie schlossen sich jedoch nicht den freien Gewerkschaften im ADGB, sondern dem Deutschen Beamtenbund an. Erst nach 1945 gab es eine Umorientierung auf die freien Gewerkschaften, Der entstehende DGB hatte sich aber darauf geeinigt, nicht mehr Berufs-, sondern Branchengewerkschaften zu bilden. So wurde der 1947 gegründete "Allgemeine Deutsche Lehrer- und Lehrerinnenverein" (ADLLV) vor die Alternative gestellt, sich entweder in die neu gegründete Gewerkschaft der Öffentlichen Dienste (die spätere ÖTV) einzugliedern oder sich als "Beamtengewerkschaft" auf die LehrerInnen zu beschränken. Zwar hatte es im ADLLV Pläne gegeben, den gesamten Bildungs- und Erziehungsbereich gewerkschaftlich zusammenzufassen, wichtiger war ihren Vertretern jedoch die schulpolitische Selbstständigkeit, die sie als Untergliederung der ÖTV nicht als gegeben ansahen. Es blieb also bis auf kleine Ausnahmen bei der Lehrergewerkschaft. (Anm.:Im "Oberaudorfer Kreis" fanden sich ab 1950 GEW-Hochschulangehörige zusammen. Auch einzelne Angehörige sozialpädagogischer Berufe schlossen sich der GEW an.) Ein Teil der Lehrkräfte, die mit dem Beitritt zum DGB nicht einverstanden waren, organisierte sich im Beamtenbund.

 

Materielle Verhandlungserfolge im Wirtschaftswunder

Das "goldene Zeitalter" der Bundesrepublik von Mitte der 50er bis Mitte der 70er Jahre war durch einen außerordentlichen Wirtschaftsaufschwung und Vollbeschäftigung gekennzeichnet. Im "rheinischen Kapitalismus" (im Unterschied zum angelsächsischen), unter den Bedingungen der Systemkonkurrenz mit der DDR, stiegen die Löhne und es herrschte "Sozialpartnerschaft" vor. Der Sozialstaat wurde ausgebaut. Es kam wegen der niedrigen Einkommen der Volksschullehrer immer wieder zu Lehrermangel und die öffentlichen Arbeitgeber mussten die Besoldung drastisch anheben. Unter diesen Verhältnissen konnten die GEW-Spitzen, die in enger (häufig auch parteipolitischer) Verbindung mit den Kultus- und Finanzministerien standen, viele materielle Erfolge vorweisen, die in Verhandlungen erzielt wurden.
Mit den Bildungsreformen der 70er Jahre kam es zu einem starken Ausbau der Sekundarstufe II und der Hochschulen. Unter dem Einfluss der Studentenbewegung traten viele junge Gymnasial- und HochschullehrerInnen in die GEW ein. Aufgrund der starken Reglementierungen durch den Beamtenstatus wurde die Forderung nach dem Angestelltenstatus von Lehrkräften populär, der die volle Koalitionsfreiheit beinhaltet hätte.

 

Die neoliberale Wende und ihre Folgen

Die international mit den Namen Margret Thatcher und Ronald Reagan verbundene Wende in der Wirtschafts- und Sozialpolitik der 80er Jahre wirkte sich auch in Deutschland schnell auf den Bildungsbereich aus. Der Abbau des Sozialstaats zeichnete sich im "Herunterrechnen" des Lehrerbedarfs ab. Das verursachte zunächst eine hohe Lehrerarbeitslosigkeit, die die GEW jahrelang beschäftigte.
Eine weitere große Veränderung bewirkten der Zusammenbruch der sozialistischen Staaten und die deutsche Einheit. Aus der "Gewerkschaft Unterricht und Erziehung" (GUE) und der "Gewerkschaft Wissenschaft" der DDR kamen viele ErzieherInnen und WissenschaftlerInnen in die GEW und stellten sie vor die Aufgabe, von der Lehrer- zur Branchengewerkschaft zu werden. Außerdem waren nun viele Lehrkräfte aus dem Osten Angestellte. Beides erhöhte den Stellenwert der Tarifpolitik gegenüber der Beamtenpolitik.
Die ungebremste Durchsetzung des neoliberalen Wirtschafts- und Gesellschaftsmodells seit den 90er Jahren hat die Arbeits- und Anstellungsbedingungen massiv verändert. In den Schulen konnten Pflichtstundenerhöhungen trotz der Proteststreiks der GEW nicht verhindert werden. In den Hochschulen wurden befristete Verträge als Regelbeschäftigung durchgesetzt. Der nicht-kommerzielle Weiterbildungsbereich ist mangels finanzieller Ausstattung weitgehend zusammengebrochen. Teile des öffentlichen Dienstes wurden in freie Träger ausgelagert, um so die Beschäftigungsbedingungen weiter zu verschlechtern. Die Tarifrunden der Länder einerseits und der Kommunen und des Bundes andererseits wurden aufgesplittet, um große gemeinsame Aktionen des Öffentlichen Dienstes zu verhindern. Die Beamtenbesoldung wird nicht mehr bundeseinheitlich, sondern von den Ländern geregelt. Einige Länder versuchen immer offener, die Besoldung von den Tarifabschlüssen abzukoppeln.
Ebenso deutlich sind die Auswirkungen der gesamtgesellschaftlichen Veränderungen auf den Bildungssektor. Arbeitslosigkeit und Niedriglohnsektor einerseits und hohe Qualifikationsansprüche der Unternehmen andererseits öffnen die Schere der Anforderungen, denen sich die Bildungseinrichtungen ausgesetzt sehen, immer weiter. Die Ideologie vom "schlanken Staat", durchgesetzt mit niedriger Besteuerung des Reichtums und mit der Schuldenbremse, verweigert ihnen gleichzeitig die Ressourcen, um diesen Anforderungen ausreichend gerecht zu werden. Für die Beschäftigten hat das erhöhten Arbeitsdruck zur Folge.
In der Anpassung des Schulsystems an diese Anforderungen hat sich hier eine neue Beschäftigtenstruktur herausgebildet. Neben den Lehrkräften ist heute eine große Zahl von Pädagogischen MitarbeiterInnen und SozialpädagogInnen Teil des Kollegiums. Zwar ist der Anteil der verbeamteten LehrerInnen immer noch überwiegend, aber auch in den Schulen ist die GEW keine reine Lehrergewerkschaft mehr.

 

Die Bildungsgewerkschaft - notwendiger denn je!

Zweck der Gewerkschaften ist "die Aufhebung der durch den individuellen Arbeitsvertrag (als der rechtlichen Grundform des Austausches zwischen Kapital und Arbeit) gesetzten Vereinzelung und Konkurrenz unter den Lohnarbeitern durch kollektive Interessenvertretung." (Anm.:F. Deppe, a.a.O., S. 10) Folgt man dieser Definition, so ist angesichts der tariflichen, arbeitsrechtlichen und organisatorischen Zersplitterung im Bildungsbereich eine gemeinsame Gewerkschaft notwendiger denn je. Über diese Schutzfunktion hinaus haben die Gewerkschaften als soziale Bewegungen aber auch eine Gestaltungsfunktion im Hinblick auf die Demokratisierung der Gesellschaft, die Humanisierung der Arbeit und den Erhalt bzw. Ausbau des Sozialstaates. Aufgrund ihres bildungspolitischen Anspruchs hat diese Gestaltungsfunktion in der GEW von Beginn an eine zentrale Rolle gespielt. Aufgrund der herrschenden neoliberalen Politik geht es für die GEW in Zukunft darum, ihre materielle Schutzfunktion auszubauen, ohne dabei ihre bildungspolitische Rolle zu vernachlässigen.