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Flüchtlinge und Flüchtlingskinder in Bremen

Wer kommt, und woher? Von den 109580 Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2013 sind nach Angabe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 1109 nach Bremen gekommen.

Die Aufteilung auf die Bundesländer erfolgt nach dem sog. Königsteiner Schlüssel. Die meisten AsylbewerberInnen kamen aus der Russischen Föderation, gefolgt von Syrien, Serbien und Afghanistan. Der Bremer Senat rechnet 2014 mit 1200 Flüchtlingen, davon sind ca. 180 minderjährige unbegleitete, ca. 250 sind im schulpflichtigen Alter. Außerdem sind ca. 150 Kinder unter sechs Jahren. Es wird zwar viel über die steigende Zahl von AsylbewerberInnen geschrieben und geredet, tatsächlich hat sie sich gegenüber 2012 verdoppelt, aber ein Rückblick in die 90er Jahre zeigt deutlich höhere Zahlen. Die meisten Anträge wurden 1992 registriert (438.191). Nach einem Tiefststand von 19164 im Jahr 2007 haben wir jetzt wieder einen Anstieg. Die restriktive Praxis der deutschen Behörden führt dazu, dass im Jahresdurchschnitt etwa die Hälfte aller Asylanträge abgelehnt wird. Außerdem werden nach dem sog. Dublin-
Verfahren viele Asylsuchende an andere EU-Staaten abgeschoben, über die sie eingereist sind. Diese Zahl ist 2013 auf 21.942 gestiegen (d.h. auf ca. ein Fünftel aller Asylsuchenden), während Deutschland nur 3603 Flüchtlinge aus anderen EULändern übernommen hat.

Wer hier bleiben kann, erhält einen bestimmten Status. Das können sein:

  • Die Anerkennung als Asylberechtigte(r),
  • die Anerkennung als Flüchtling,
  • die Gewährung von subsidiärem Schutz oder
  • die Feststellung eines Abschiebeverbotes.

Die ZAST und die Übergangswohnheime

Alle Bremen zugewiesene AsylbewerberInnen kommen zunächst in die »Zentrale Erstaufnahmestelle« (ZAST) in der Steinsetzerstraße. Nach einer Übersicht von ProAsyl werden Flüchtlinge nach dem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung in Bremen-Obervieland auf wenige größere sogenannte »Übergangswohnheime « in Bremen und Bremerhaven verteilt. In Bremen ist nach drei Monaten, in Bremerhaven nach zwölf Monaten in der Regel der Umzug in eine Wohnung möglich. Ausgenommen sind Personen, die herabgesetzte Leistungen nach §1a AsylbLG beziehen. Es gibt Flüchtlinge, die seit bis zu zehn Jahren in den »Übergangs« heimen wohnen. Einige davon leben mehr oder weniger »freiwillig« dort, weil der Lagerplatz günstig ist bzw. keine bezahlbare private Wohnung zu finden ist. Auch die kurzen Duldungszeiten erschweren den Abschluss von Mietverträgen. In Bremerhaven ist aufgrund des Wohnungsleerstands eine Wohnungssuche einfacher.
Zum Lebensunterhalt erhalten Flüchtlinge in Bremen landesweit Bargeld. Allerdings müssen Flüchtlinge in der ZAST mit Kantinenessen auskommen.
In Bremen gibt es u.a. in Huchting mit 150 Plätzen ein Containerlager gegenüber einem Recyclinghof im Kleingartengebiet, das Lager Hastedt mit 170 Plätzen, das überwiegend aus kleinen Apartments für mindestens vier Personen besteht, sowie das Lager Vegesack, ein vierstöckiges Gebäude im ehemaligen Bauamt mit Gemeinschaftsküchen und teils separaten Sanitärräumen. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) gibt es ein Wohnheim mit 36 Plätzen in einer ehemaligen Kaserne. Während Jungs zumeist im Wohnheim leben, sind Mädchen häufig in regulären Jugendhilfeeinrichtungen oder Pflegefamilien untergebracht.
In Bremerhaven gibt es zwei weitere Lager (Gemeinschaftsunterkünfte mit 50 bzw. 35 Plätzen) und zwei Gebäudekomplexe mit abgeschlossenen Wohneinheiten mit Dusche/WC auf dem Flur (40 bzw. 25 Plätze), die vom Sozialamt des Magistrats Bremerhaven betrieben werden.
Hinzugekommen sind in Bremen Übergangswohnheime in der Eduard-Grunow-Straße, im Philosophenweg, am Schiffbauerdamm, in der Bardowickstraße und eine neue »mobile Wohneinheit« für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge mit 40 Plätzen in Horn.

Deutschunterricht

Anfangs erhalten schulpflichtige Kinder und Jugendliche aus der ZAST stundenweise Deutschunterricht durch eine »Hauslehrkraft«. Danach gehen sie zusammen mit den anderen neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in einen Vorkurs – entweder in einer Schule der Umgebung ihres Übergangswohnheimes oder an der Allgemeinen Berufsschule (ABS) bzw. (in geringer Zahl) an einer GyO, wenn sie älter als 16 sind. Solche Kurse gibt es in Bremen an 18 Primar- und 26 Sek. I-Standorten sowie im Sek. II-Bereich an der ABS, in Huchting und Vegesack. In Bremerhaven gibt es sie an vier Primar- und zwei Sek. I-Standorten.
Die Richtfrequenz beträgt in der Primarstufe zehn, in der Sek. I und Sek. II 15 SchülerInnen. Die Lehrkräfte sind zum Teil fest eingestellt, zum Teil sind sie bei freien Trägern beschäftigt (Stadtteilschule, ASB, Ev. Kirche, Caritas, AWO). Die Kurse sind in der Primarstufe auf drei bis sechs Monate, in der Sekundarstufe auf ein Jahr konzipiert. Dann soll die Integration in die Regelklassen stattfinden.
Nach Vorstellung der Bildungsbehörde wird die weitere Förderung durch die SprachberaterInnen und das ZuP gewährleistet. Seit Anfang 2013 sind in Bremen an 13 Standorten neue Vorkurse eingerichtet worden. Der Senat hat im November 2013 beschlossen, für neue zusätzliche Kurse Mittel bereitzustellen.
Allerdings werden sie damit nur zur Hälfte finanziert, die andere Hälfte muss aus dem laufenden Bildungshaushalt erbracht werden.