Zum Inhalt springen

Die Bildungspolitik der Europäischen Union

Die Europäische Union hat in vielen Bereichen der europäischen Politik große Kompetenzen und Entscheidungsfreiräume, wie zum Beispiel in der Außenhandelspolitik, Währungspolitik, dem Wettbewerbsrecht und der Zollunion. Die Bildungspolitik steht dagegen für einen Politikbereich, in dem die Mitgliedstaaten alleinige Kompetenzen haben und in der die EU lediglich eine Koordinierungs- und Unterstützungsfunktion übernimmt. Dabei wäre doch für Europa gerade in diesem Bereich ein hohes Maß an Gemeinsamkeiten, grundlegenden Zielsetzungen und Ausgestaltungen wünschenswert, um den Gedanken der politischen Union zu fördern, eine Union, die nicht an der Tür zum Klassenzimmer aufhört, die all ihren Bürgern ein gleiches Maß an Bildung garantiert und vor allem Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte lehrt und vertritt. Mit anderen Worten sollte eine europäische Bildungspolitik, wie auch von der Europäischen Kommission gefordert, zu einem europäischen Bewusstsein beitragen. Die Bildungspolitik könnte als eine wichtige oder vielleicht die wichtigste Stellschraube im Maschinenraum der Europäischen Union werden, an der weiter gedreht werden muss, um das Fortbestehen des Projektes Europa zu sichern. Es sollte für die Staatschefs aller Mitgliedsländer von gleichem Interesse sein, nicht nur Vereinbarungen zu treffen, die z.B. Schulabschlussquoten betreffen, sondern Zielsetzungen zu formulieren und Prozesse in Gang zu setzen oder zu unterstützen, die die junge Generationen nicht nur befähigen in ihren Staaten zu verantwortungsvollen Bürgerinnen und Bürgern heranzuwachsen, sondern auch eine politische Identität für Europa zu entwickeln.

Momentan unterliegt jedoch die europäische Bildungspolitik einem starken Spannungsverhältnis zwischen dem Rat der Europäischen Union, also den nationalen Regierungen, und der Europäischen Kommission, die für die Interessen aller Bürger der EU steht. Laut Artikel 165 des Vertrages von Lissabon, der seit 2009 in Kraft getreten ist und die Kompetenzen zwischen der EU und ihren Institutionen und den Mitgliedstaaten regelt, liegt die Entscheidungskompetenz im Bereich Bildungspolitik weiterhin ausschließlich bei den Mitgliedstaaten. Die EU hat immer noch lediglich eine Koordinierungs- und Unterstützungsfunktion. Schon die Römischen Verträge von 1957 sahen in den Bereiche Bildung und Wissenschaft für die Europäische Gemeinschaft keinerlei Kompetenzen vor. Die Entscheidungsbildung verlief ausschließlich auf nationaler Ebene, im föderalen System Deutschlands sogar auf Landesebene. Einig war man sich damals darin, dass zum Zwecke der Wirtschaftsstärkung der berufsbildende Bereich zu fördern sei. Auch wurden Richtlinien zur Anerkennung von Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen erlassen. In den kommenden Jahren stand wohl weiterhin die wirtschaftliche Dimension im Vordergrund und nur selten wurden bildungspolitische Fragen auf die Tagungsordnung gesetzt, doch konkretisierten sich Zielsetzungen für eine europäische Bildungspolitik. Verbesserungen wollte man in Ausbildung und Bildung, in der Abstimmung zwischen den Bildungssystemen, in der Zusammenstellung von Statistiken und Dokumentationen im Bildungswesen, im Hochschulwesen, in der Fremdsprachenförderung und in der Chancengleichheit für den Zugang zu allen Bildungsformen. Doch erst mit dem Maastrichter Vertrag von 1992 kam Schwung in einen allgemeinen Bildungsgedanken. In diesem Vertrag erhielt die Europäische Gemeinschaft den deutlichen Auftrag, die Entwicklung qualitativ hochstehender Bildung zu fördern. Die EU entwickelte in der Folge eine Fülle von Maßnahmen, die den Austausch zwischen den Bildungssystemen ihrer Mitgliedsstaaten fördern sollte, z.B. Erasmus, Sokrates, Leonardo. Im Vergleich zu den Anfangsjahren erfährt seit Maastricht die europäische Bildungspolitik einen deutlichen Integrationsschub. Trotz begrenzter Kompetenzen erhält sie auch einen erkennbaren Anteil aus dem EU-Haushalt. Glaubt man, dass dies ausschließlich das Verdienst engagierter Bildungspolitiker sei, so wird man enttäuscht. Verbesserungen resultieren aus den großen Berührungsflächen zwischen dem Bereich Bildung und dem europäischen Binnenmarkt. Der Wunsch nach einer reibungslosen Umsetzung und Sicherung eines fairen Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt veranlassten die Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission mit weitreichenden Kompetenzen im Bereich Bildung auszustatten. Nach Lissabon wurde die Parole „Bildung und der Weg zum Aufschwung“ ausgerufen. Hochwertige Bildungs- und Ausbildungssysteme sollten als Mittel zur Stärkung der künftigen Wettbewerbsfähigkeit dienen. Eine „wissende“ und gut ausgebildete Bevölkerung stärke im Zeitalter der Globalisierung den Wirtschaftsstandort Europa! Ein Beispiel ist auch der von der EU initiierte „Bologna Prozess“, welcher auf die Harmonisierung von Universitätsabschlüssen in ganz Europa abzielte.

Leider bestätigen diese Maßnahmen die oft geäußerte Kritik, dass für die Europäische Union die Dimension der wirtschaftlichen Integration, also die Harmonisierung des Binnenmarktes im Mittelpunkt steht. Das Leitbild eines Europas der gebildeten Bürger wurde verdrängt. In Bologna 2002 beschlossen die europäischen Bildungsminister die Erhöhung der Qualität der Bildungssysteme, die Erleichterung des Zugangs zur Bildung für alle und die globale Öffnung der europäischen Bildungssysteme. Diese Leitziele bieten allerdings keinen Rahmen für eine Harmonisierung und geben für einzelne Mitgliedstaaten keine konkreten Vorschriften für beispielsweise Unterrichtsgestaltung oder Unterrichtsinhalte. Auch die damals verabschiedeten bis 2010 zu erreichenden fünf Zielmarken lassen nicht die Entwicklung eines gemeinsamen umfassenderen Bildungsgedanken erkennen:

 

Der Durchschnitt der Schulabbrecher soll auf höchstens 10% reduziert werden.

Die Zahl der Studienabschlüsse in Mathematik und Naturwissenschaft soll um wenigsten 15% gesteigert und der Anteil von Frauen erhöht werden.

Wenigsten 85% der über 22-Jährigen soll die Sekundarstufe abgeschlossen haben

Die Zahl der 15% Jährigen mit Leseschwäche soll um mindesten 20% gesenkt werden

Mindestens 12.5% der berufstätigen Bürger sollen lebensbegleitend lernen.

 

Es stellt sich die Frage, ob die Europäische Gemeinschaft es sich bei den Herausforderungen unserer heutigen Zeit noch leisten kann, den gemeinsamen Bildungsgedanken nur auf einen rein wirtschaftspolitischen zu reduzieren. Mir geht es nicht darum, die Souveränität der Mitgliedsstaaten in Frage zu stellen. Die in den Verfassungen der Länder formulierten Bildungsgedanken könnten jedoch als inspirierende Grundlage für ein Harmonisierung auf europäischer Ebene und schlussendlich einem europäischen Bildungsmodell dienen. In der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, wurden in Artikel 26 die wichtigsten Leitziele formuliert, die die Erziehung in diesem Bundeslandes bestimmen sollen. So wird beispielsweise die Erziehung zu einer Gemeinschaftsgesinnung, „die auf der Achtung vor der Würde jedes Menschen und auf dem Willen zu sozialer Gerechtigkeit und politischer Verantwortung beruht, zur Sachlichkeit und Duldsamkeit gegenüber den Meinungen anderer führt und zur friedlichen Zusammenarbeit mit anderen Menschen und Völkern aufruft.“ angeführt. Mit ausreichenden Kompetenzen versehen könnte die Europäische Kommission Ähnliches und mehr auf europäischer Ebene formulieren und einfordern. Ein in Europa allumfassend harmonisierter Lehrplan mag nicht unbedingt das Ziel sein, aber die Einigung auf gemeinsame, grundlegende demokratische Bildungswerte und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, diese in ihren Bildungseinrichtungen umzusetzen, sollte angestrebt werden. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte ergeben sich nicht von selbst. Jede Generation wird wieder darum ringen müssen. Die Herausforderungen, denen sich Europa zur Zeit und auch in der Zukunft stellen muss, sind nicht nur durch wirtschaftspolitisches Handeln zu lösen, sondern erfordern auch ein hohes Maß an kollektiver sozialpolitischer Kompetenz über die Grenzen eines einzelnen Staates hinaus. Viele Bürger haben dies erstmals gespürt und ein Ahnung davon bekommen, was es heißt, nicht nur Bürger des eigenen Landes, sondern auch Bürger Europas zu sein. Die erschreckende Zunahme nationalstaatlichen Denkens und Forderungen nach Abschottung verdeutlicht, wie unsicher sich viele Menschen im europäischen Denken fühlen. Wollen wir ein friedliches und prosperierendes Leben in Europa zukünftig gestalten, werden wir um eine Einigung auf gemeinsame umfassendere bildungspolitische Werte und deren Umsetzung nicht mehr herumkommen.