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Debatte um neuen NPD-Verbotsantrag

Viele Menschen, Antifa-Gruppen, Gewerkschaften und manche Parteien fordern immer wieder ein Verbot der NPD – aus guten Gründen, aber ohne zu bedenken, dass die gleichen Probleme auftreten würden wie 2003 beim letzten, kläglich gescheiterten Versuch. Warum? Weil aus diesem Verbotsdesaster keine Konsequenzen gezogen wurden und die NPD nach wie vor mit V-Leuten durchsetzt ist. Diese Tatsache lässt die aktuelle Forderung verantwortlicher Politiker nach erneutem Verbotsanlauf ziemlich unverantwortlich erscheinen - als Akt von Symbolpolitik, um von einem der schlimmsten Staatsschutzskandale im Zusammenhang mit der Neonazi-Mordserie abzulenken und der Bevölkerung vorzugaukeln: „Seht her, wir tun etwas gegen Rechts“?

Die immer wieder aufflackernde NPD-Verbotsdebatte zeigt fokusartig das Dilemma der „wehrhaften Demokratie“: Einerseits gebietet es die deutsche Geschichte, bei rechtsextremen Organisationen und Parteien besonders wachsam zu sein, Strukturentwicklungen in den Neonaziszenen gründlich zu beobachten und wo nötig repressiv zu reagieren. Andererseits kann sich die Fixierung auf den kaum kontrollierbaren Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ (VS) oder auf Verbote rasch als fatal erweisen, weil solche Instrumente demokratischen Prinzipien widersprechen und weil damit eine Verdrängung der zugrunde liegenden Probleme einhergehen kann.
Aber auch ganz pragmatische Gründe sprechen gegen einen erneuten Verbotsantrag: Beim letzten Versuch erlebten wir die größte V-Mann-Affäre der bundesdeutschen Geschichte, aus der bis heute keine Konsequenzen gezogen wurden. V-Leute seien unverzichtbar, um verfassungsfeindliche Bestrebungen der NPD festzustellen, so Bundesregierung und viele Landesinnenminister uni sono – eine klarere Absage an einen erneuten Verbotsanlauf kann es kaum geben. Ein neuer Antrag würde also das gleiche Schicksal erleiden wie 2003 und aus verfahrensrechtlichen Gründen eingestellt. Das wäre konsequent, würde doch sonst ein rechtsstaatswidriger Geheimprozess in Kauf genommen - mit geheimen Informanten als „Zeugen“, mit manipulierten und geschwärzten Aktenteilen.
Nun meinen manche, man sei auf die Erkenntnisse dieser V-Leute gar nicht angewiesen, man könne ein Verbotsverfahren auch allein mit offenen Belastungsbeweisen bestehen – schließlich quillt der NPD die aggressiv-kämpferische Verfassungswidrigkeit aus jeder Pore ihres Personalkörpers. So betrachtet könnten die V-Leute also ruhig in der NPD aktiv bleiben. Doch nein – so kann es auch nicht gehen: Denn selbst wenn das belastende Material nicht von V-Leuten stammt, so bleibt doch die entscheidende Frage, wie stark die NPD und ihre menschenverachtende Politik von geheimen Mitarbeitern des VS mitgeprägt sind.
Das brisante Problem: Der VS ist längst selbst Teil des Neonazi-Problems geworden, weil er über sein Netzwerk aus bezahlten und oft kriminellen Spitzeln die NPD und neonazistische Strukturen mitfinanziert und damit stärkt. Um ein neues Verbotsdesaster zu vermeiden, müssten alle Innenminister und VS-Ämter am selben Strang ziehen und alle V-Leute zumindest in den NPD-Führungsebenen abschalten. Erst nach einer gewissen Karenzzeit könnte ein neuer Anlauf riskiert werden - falls man ein solches Verbot überhaupt für sinnvoll hält.
Auch wenn man im Verbot einer Neonazi-Partei einen geschichtlich gerechtfertigten Sonderfall sieht, so werfen Parteiverbote als quasi Ausnahmerecht, das einer freiheitlichen Demokratie eigentlich widerspricht, doch mehr Probleme auf, als sie lösen können. Abgesehen von einer kurzen Verunsicherung der Szene, vom Entzug des Parteienprivilegs und einem Versiegen staatlicher Parteigelder – übrigens einer der wichtigsten Effekte -, drängt eine solche Verbotspolitik zwar die Betroffenen ins Abseits, doch ihr unseliger Geist wirkt weiter. Rechtsradikale Gesinnungstäter und rassistische Schläger lassen sich davon kaum beeindrucken - schon eher von konsequent handelnder Politik, Polizei und Justiz.
Verbote treiben Aktivisten und Anhänger in andere, nicht verbotene Gruppen oder in den Untergrund, wo sie weiter ihr Unwesen treiben - womöglich in radikalisierter Form. Auch die NPD hat Personal zuvor verbotener Organisationen aufgefangen, was zu ihrer Radikalisierung beitrug. Schon solche Verlagerungstendenzen zeigen: Verbote sind eine Form gesellschaftlicher Verdrängung – hilflos-beruhigende Ersatzpolitik, die von den Entstehungs- und Wachstumsbedingungen rechtsextremer Gesinnung und Gewalt, von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Terror ablenkt. Könnte es nicht sein, dass mit einem NPD-Verbot der starke Staat demonstriert wird, hinter dem sich eine ziemlich schwache Demokratie verbirgt, die zu ihrer Verteidigung Ausnahmerecht einer offensiven Auseinandersetzung vorzieht? Die Mordserie von Neonazis hätte jedenfalls mit einem NPD-Verbot weder verhindert noch hätten damit die untergetauchten Neonazis aufgespürt werden können. Dazu hätte es gereicht, wenn Sicherheitspolitik und Sicherheitsbehörden ihre ideologischen Scheuklappen abgelegt, ihre V-Mann-bedingte Kumpanei mit Neonazis aufgegeben und ernsthaft den rassistischen Hintergrund der Greueltaten ausgeleuchtet hätten.
Aus: >Neues Deutschland< v. 26.11.2011

 

Der Autor:

Dr. Rolf Gössner arbeitet als Rechtsanwalt und Publizist in Bremen. Er ist Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen.