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Rahmenkodex

Dauerstellen für Daueraufgaben

Kodex für gute Beschäftigungsbedingungen an Bremischen Hochschulen unterzeichnet

Nun haben wir es endlich schriftlich: Die Wissenschaftssenatorin und die Hochschulleitungen haben sich auf den Grundsatz „Dauerstellen für Daueraufgaben“ festgelegt. Dauerstellen für Daueraufgaben – das klingt selbstverständlich, ist bei einem Verhältnis von neun befristeten zu einer unbefristeten Stelle im wissenschaftlichen Mittelbau allerdings mit guten Grund eine zentrale Forderung.  Die Bekämpfung dieser Schieflage sowie des unverhältnismäßigen Einsatzes von Lehraufträgen steht seit Jahren im Zentrum der bundes- und landesweiten Hochschularbeit der GEW.

Inspiriert durch das Templiner Manifest (2010) und den Herrschinger Kodex (2012)  sind bundesweit Initiativen entstanden, Verbesserungen auf Ebene der Bundesländer zu verankern. Beispielhaft seien hier der im Februar 2014 geschlossene Code of Conduct „Prekäre Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft“ in Hamburg oder in NRW der Rahmenkodex „Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ vom Juni 2015 genannt. Auch in Bremen ließ sich die Wissenschaftssenatorin davon überzeugen, eine Arbeitsgruppe einzuberufen, der u.a. Vertreter*innen der Behörde, der Hochschulleitungen, Personalräte und Gewerkschaften angehörten.  Nach langen Verhandlungen wurde die Vereinbarung mit dem sperrigen Titel Rahmenkodex „Vertragssituationen und Rahmenbedingungen von Beschäftigungen an den staatlichen Bremischen Hochschulen“ im November unterzeichnet.

Ein Schwerpunkt des Kodex liegt bei der Ausgestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse im wissenschaftlichen Mittelbau, so sieht er Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge, eine Promotionsvereinbarung, regelmäßige Karrieregespräche, frühzeitigere Vertragsverlängerungen und einen höheren Anteil der Arbeitszeit für die wissenschaftliche Qualifikation vor. Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen auf halben Stellen bleiben allerdings weiterhin benachteiligt. An der ungerechten Praxis, dass Teilzeitbeschäftigte ihre wissenschaftlichen Arbeiten hauptsächlich in der Freizeit schreiben müssen, konnten wir also leider nichts ändern. Eine festgesetzte Mindeststundenzahl von 10 Stunden pro Woche für die Arbeit an der Qualifikationsarbeit konnten wir leider (noch) nicht durchsetzen.

Hochschulen und Land verpflichten sich weiterhin zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Lehraufträgen. Der Einsatz von Lehraufträgen soll begrenzt werden und nicht zum Ersatz für existenzsichernde und sozialversicherungspflichtige Stellen in der Lehre herhalten. Ferner sagen sie zu, sich für verlässlichere Bedingungen im Drittmittelbereich einzusetzen.

Mit der Unterzeichnung des Kodex sind die Verhandlungen allerdings noch lange nicht am Ende, eigentlich fängt die Arbeit mit dem Kodex jetzt erst an. Im nächsten Schritt müssen die passenden Umsetzungen und Konkretisierungen an den einzelnen Hochschulen erfolgen. Zum Beispiel haben die Hochschulen jetzt die Aufgabe vor sich, Personalkonzepte vorzulegen, die ein sachgerechtes Verhältnis von unbefristeten zu befristeten Stellen festlegen und bestimmen, für welche Aufgaben Dauerstellen vorzuhalten sind. Auch wenn der Kodex selbst keine konkretere Entfristungsmaßnahmen vorschreibt, haben die Personalräte nun ein Mittel in die Hand, um einen hochschulweiten Diskussionsprozess anzustoßen.

Auch landesweit wird die Diskussion weitergehen. Die Arbeitsgruppe hat vereinbart, den Rahmenkodex mittelfristig basierend auf den Erfahrungen in der praktischen Umsetzung weiterzuentwickeln – zusätzlich hat der Staatsrat angekündigt, die Arbeitsgruppe bei Änderung relevanter Gesetze und Regelungen wieder einzuberufen, insb. ist auch vorgesehen, dass die Grundsätze dieses Rahmenkodexes in die Novelle des BremHG einfließen sollen. In den derzeitigen Entwürfen zur BremHG Novelle findet der Kodex bislang viel zu wenig Berücksichtigung, hier muss die Behörde dringend nachbessern!

An der zentralen Ursache für den hohen Anteil von befristeten Stellen ändert sich jedoch zunächst einmal nichts. Aufgrund der Unterfinanzierung sind die bremischen Hochschulen in einem hohen Maße auf zeitlich befristete Mittel angewiesen und zögern, unbefristete Stellen zu schaffen. Die schwierige Finanzlage enthebt die Hochschulen allerdings nicht der Verantwortung, eine langfristigere Personalplanung zu machen. In Lehre und Forschung, auch im Drittmittelbereich, müssen die Hochschulen Dauerstellenkonzepte entwickeln und mehr Stellen entfristen. Gute Beschäftigungsbedingungen müssen allerdings auch finanzpolitisch unterstützt werden. Land und Bund müssen für höhere Grundmittel sorgen, anstatt – wie seit Jahren üblich – öffentliche Gelder in Drittmittelkanäle und zeitlich befristete Pakte umzuleiten. 

Kontakt
Inge Kleemann
Organisationseferentin
Adresse Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
Telefon:  0421-33764-48