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Das Bremerhavener Deeskalationsmodell

Arbeit mit verhaltensauffälligen Schülern

Kurzüberblick

Mit der Einführung des Deeskalationsmodells (seinerzeit Porwollsches Deeskalati-onsmodell) hat das Schulamt seit 2004 einen neuen Weg im Umgang mit stark verhaltensauffälligen Schüler/innen der Sekundarstufe I beschritten. Als letzte erzieherische Maßnahme kam für diese Schüler/innen nur der Verweis von der besuchten Schule in Frage, ohne dass dadurch ein nachhaltiger Erfolg erzielt wurde; häufig wechselten die Schüler/innen mehrmals die Schule. Mit dem Deeskalationsmodell sollen die Schüler/innen zusätzlich pädagogisch betreut werden, mit dem Ziel der Wiedereingliederung in die Stammschule.
Das Konzept für das BDM wurde von dem Schulpsychologen der Heinrich-Heine-Schule, Herrn Wüst, mit OSchR Porwoll entwickelt. Herr Wüst übernahm dann die Leitung des BDM; wegen einer schweren Erkrankung übernahm Frau Brunken, Sozi-alpädagogin der Heinrich-Heine-Schule, Ende 2007 die Leitung.
Bei der damaligen Überlegung zur Einrichtung des Deeskalationsmodells schätzte man die Zahl der zu betreuenden Schüler auf ca. 10 – 12 ein. Diese Zahl ergab sich aus der jährlichen Menge der beim zuständigen Oberschulrat beantragten Verweise an eine andere Schule. Dies erwies sich als falsch. Es wurden wesentlich mehr Schüler/innen dem Deeskalationsmodell gemeldet. Im Schuljahr 2008/09 wurden z.B. 51 Schüler/innen betreut; dieses erfolgte natürlich nicht zeitgleich. Z.Zt. betreut das BDM 37 Schüler/innen in unterschiedlichem Umfang (siehe unter III – die Ergebnisse des Schuljahres 2008/09).
Vier Mitarbeiter/innen sind für das Deeskalationsmodell tätig (Mitarbeit mit einem Teil der Stunden, Teilzeitverträge, Honorarverträge) mit den beruflichen Qualifikationen einer Sozialpädagogin, einer Diplompädagogin, einer weiteren Sozialpädagogin und eines Schulleiters im Ruhestand. Hier ist eine personelle Verstetigung sicherlich notwendig.
Für Bremerhaven wird an einem Schulentwicklungsplan gearbeitet. Hier gibt es Über-legungen das Deeskalationsmodell in andere schulische Hilfemaßnahmen einzubinden. Einzelheiten hierüber sind aber z. Zt.nicht bekannt.

Das BDM betreut Schüler/innen, die überwiegend zur Gewaltbereitschaft neigen. Die Betreuung eines Schülers durch das BDM gliedert sich in Phasen der Beratung, der Betreuung und der Eingliederung

  1. Einer Anmeldung an das BDM gehen schulintern pädagogische Maßnahmen auch mit Einbindung anderer Einrichtungen voraus. In dieser Phase wird je nach Einschätzung der Schule das BDM beratend (z.B. Teilnahme an Konferenzen, Gesprächen) hinzugezogen.
  2. Die Betreuungsarbeit des BDM erfolgt durch Beratung, Einbindung anderer Einrichtungen/Koordination und Erziehungsmaßnahmen.
    a)Beratung: Ansprechpartner sind hier Schüler/innen, Eltern (Einladung zu Gesprächen) Klassenleitungen, Schulsozialarbeiter und Schulleitungen (häufig verbunden mit Unterrichtshospitationen).
    b) Einbindung anderer Einrichtungen / Koordination
    Je nach Bedarf werden schulische Dienste (Schulpsychol. Dienst, Berufspäd.
    Beratungsstelle, Werkstattschule, Schulvermeiderteam), da Amt 51, die Einrichtung
    „Strohhalm“, das Gesundheitsamt (Suchtprävention), die Polizei und Ausbildungsbetriebe herangezogen.
    Eine ggf. erteilte „Auszeit“ bis zu in der Regel vier Wochen soll den Schüler/innen
    Gelegenheit der Bewährung und Reflexion in einem an deren Umfeld geben.
    Der „Strohhalm“ betreut Schüler/innen der Jahrgänge 5 bis 8, die Werk- stattschule per Auszeit die Schüler/innen der Jahrgänge 9 und 10.
    c) Erziehungsmaßnahmen
    Ein Teil der SchülerInnen muss für einen Zeitraum von 10 Wochen zusätzlich nachmittags 2 Std/Woche am Antigewalttraining am Standort Heinrich-Heine-Schule teilnehmen. In
    einigen Fällen sind zusätzliche Gespräche mit Schüler/innen und Eltern erforderlich.
    Diese Gespräche können sehr eng terminiert sein und sind z. T. auch mit schulischer Nachhilfe gekoppelt. Sie tragen wesentlich zum Gelingen einer Maßnahme bei
    In akuten Fällen suspendiert das BDM Schüler/innen vom Unterricht (schwere
    Körperverletzung, Androhung Amoklauf, Morddrohung …) so lange, bis weitere
    erzieherische Schritte abgesprochen werden. Mit der Suspendierung sind zusätzliche
    Gesprächstermine mit dem BDM verbunden.
  3. Die Eingliederung wird u.E. durch Unterrichtsbesuche, Gesprächen mit der Schule und Gesprächen mit Schüler/innen und Eltern vom BDM begleitet. Das BDM arbeitet dabei weiter mit anderen bestehenden Einrichtungen zusammen.

Ergebnisse

Im Schuljahr 2008/09 wurden 51 Schüler/innen betreut. Bei 18 Schüler/innen setzte sich die Arbeit im Schuljahr 2009/10 fort. Bei den Schüler/innen mit beendeter Betreuung (33) wurden 25 Schüler (ca. 75%) wieder in die Schulen eingegliedert. 5 Schüler (15%) verließen die Schulen der Sek. I, 2 Schüler (6%) waren nicht mehr regelbeschulbar, 1 Schüler (4%) wechselte den Wohnort.
Mit der Einführung des BDM wurde dessen Evaluation durch Dr. F. Meng, Uni Bremen, vereinbart. Meng beurteilt dessen Arbeit in einem Anschreiben an das Schulamt Bremerhaven von Februar 2008 wie folgt:
„Gut 2 1/2 Jahre nach der Einführung wurde das Modell nun evaluiert. Grundsätzlich ist demnach zu konstatieren, dass die Integrationsquote suspendierter Schüler mit Hilfe des Deeskalationsmodells ein recht hohes Niveau erreicht hat. Die Übertragung der Steuerungskompetenz im Fallmanagement von den Schulen auf die Koordinierungsstelle (bei einem ansonsten drohenden Schulverweis) hat sich somit absolut bewährt. Gerade die mit dem Modell vollzogene, kompromisslose Orientierung auf eine Ausstattung ausnahmslos aller Jugendlichen mit den notwendigen sozialen und fachlichen Kompetenzen für die gesellschaftliche Integration ist ein Meilenstein für die schulische Gewaltprävention und die Bildungspolitik in Bremerhaven schlechthin. Es ist daher unbedingt anzuraten, dieses Modell auszubauen und fortwährend zu optimieren.“

Kontakt
Karsten Krüger
Schriftleiter des Bildungsmagaz!ns
Adresse Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
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