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Arbeiten am Deutschen Qualifikationsrahmen ausgesetzt

Folgendes Interview mit Hermann Nehls vom 15. März fanden wir im „Berufsschul-Insider“ der GEW Hessen. Hermann Nehls ist im DGB – Bundesvorstand Koordinator des DQR-Prozesses.

Arbeitgeber und Gewerkschaften haben ihre Mitarbeit beim DQR in den vier eingesetzten Arbeitsgruppen (IT, Metall- und Elektro, Gesundheit, Handel) ausgesetzt. Was ist passiert?
Die Gewerkschaften und Arbeitgeber haben immer schon gefordert, dass die Kultusministerkonferenz (KMK) ihre Vorstellung zur Zuordnung allgemein bildender Abschlüsse mit in die Diskussion einbringt. Es hat sich in den Arbeitsgruppen gezeigt, dass die Zuordnung allgemein bildender Abschlüsse durchaus wichtig ist für die Frage, wo am Ende die Zuordnung der BBiG-Berufe in einem Deutschen Qualifikationsrahmen vorgenommen werden soll. Die KMK hat sich über Monate geweigert, sich konstruktiv an dem 2. Erarbeitungsprozess zu beteiligen.

Ist der Eindruck richtig, dass sich zunehmend Widerstand auch bei den Hochschulen gegen die jetzige Fassung des DQR organisiert?
Ja, das ist der Fall. Vor wenigen Tagen hat die Hochschulrektorenkonferenz getagt und eine Erklärung verabschiedet. Bei dieser Erklärung läuft es im Kern darauf hinaus, das gesamte Erarbeitungsverfahren des Deutschen Qualifikationsrahmens in Frage zu stellen und einen aus Sicht der Hochschulen notwendigen neuen Ansatz zu entwickeln. Ich denke, dass es der Hochschule vor allem darum geht, die Zuordnungshoheit für die Niveaus 6, 7 und 8 zu behalten.

Auf wie viele Niveaustufen werden die Berufe des Dualen Systems am Ende des Tages eingestuft sein?
Wir haben uns in der DQR-Arbeitsgruppe des Bundesinstituts für Berufsbildung auf folgende Linie verständigt: Das Abitur soll grundsätzlich nicht über den BBiG Berufen liegen. Da zwischenzeitlich deutlich wird, dass das Abitur dem Niveau 5 zugeordnet werden soll, heißt das: Die BBiG Berufe müssen auch dem Niveau 5 zugeordnet werden. Das soll meiner Meinung nach aber nur für drei und dreieinhalb jährige Berufe gelten. Bei zweijährigen Berufen, beispielsweise dem Speiseeishersteller, kann ich mir schwer vorstellen, wie hier glaubhaft eine Zuordnung auf das Niveau 5 möglich sein soll. In der Konsequenz könnte es darauf hinaus laufen, dass wir eine Zuordnung der BBiG Berufe auf die Niveaus 4 und 5 haben.
Generell könnte gelten, drei und dreieinhalb jährige Berufe auf das Niveau 5, zweijährige Berufe auf das Niveau 4. Ich habe den Eindruck, dass die Arbeitgeberseite diesen Vorschlag auch mit unterstützt. Aber, der Deutsche Qualifikationsrahmen soll im Konsens erarbeitet werden. D.h., wir müssen das auch mit der Hochschule und auch mit der Schulseite diskutieren. Wir haben uns auf ein konsensuales Verfahren der Zuordnung verständigt.

Hat der DQR in seiner jetzigen Ausführung eine Chance auf Realisierung?
Ich bin sehr gespannt. Wir erleben in diesen Wochen das Muskelspielen der Allgemeinbildung und der Hochschulseite. Faktisch geht es im Moment um eine politische Setzung von Bildungsgängen. ...

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Karsten Krüger
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