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A 13/E 13 für alle!

Die Vorsitzenden bzw. Sprecher der Landesverbände Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen haben am 16. November 2015 einen Brief an die zuständigen Minister*innen / Senator*innen mit der Aufforderung geschrieben, gleichwertige Arbeit von Lehrkräften gleich zu bezahlen. Inhaltlich geht es um eine Anhebung des Gehaltes auf A 13 / E 13 für das Grundschullehramt und Lehrämter der Sekundarstufe I. In dem Brief heißt es:

„In allen drei Bundesländern gibt es keinen Unterschied in der Dauer der universitären Lehrkräfteausbildung. Alle angehenden Lehrkräfte absolvieren ein zehnsemestriges Studium mit einem Masterabschluss und einen Vorbereitungsdienst, der einheitlich 18 Monate lang ist. Außerdem erhalten auch alle vergleichbaren Hochschulabsolventinnen und – absolventen im Öffentlichen Dienst mindestens eine Besoldung von A 13. Vor diesem Hintergrund ist eine Schlechterstellung der Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe 1 durch eine Besoldung nach A 12 nicht mehr hinnehmbar.

Die Ausbildung der Grundschullehrkräfte ist zu Recht – auch in vielen anderen Bundesländern – vertieft worden, weil die Arbeit immer anspruchsvoller geworden ist. In unseren drei Bundesländern haben wir durch die Ausweitung der Grundschulangebote (Verlässlichkeit bzw. gebundene oder offene Ganztagsschulangebote) neue und verantwortungsvolle Aufgaben.

Die Umsetzung des im KMK-Beschluss „Interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule“ vom 25.10.1996 i.d.F. vom 05.12.2013 formulierten Ziels einer „Schule der Vielfalt“ stellt eine höchst anspruchsvolle Aufgabe für die Lehrkräfte dar. Diejenigen Lehrkräfte, die diese Aufgabe an exponierter Stelle in Grundschulen und in bestimmten Schulformen der Sekundarstufe 1 umsetzen, schlechter als alle anderen zu besolden, ist eine Entscheidung, die weder gerechtfertigt noch nachvollziehbar ist.“

Erwartungsgemäß fielen die Antworten der Ministerin und der Senator*innen aus den angeschriebenen drei Bundesländern nicht zufriedenstellend aus. So schreibt beispielsweise Frau Dr. Bogedan, dass sie die uns bewegenden Gründe „gut nachvollziehen“ könne. Gleichzeitig bitte sie jedoch um Verständnis dafür, dass sie uns in Besoldungsfragen nicht entgegen kommen könne. Dies gelte erst recht, „weil ich mich als Bildungssenatorin eines so genannten Nehmerlandes im Rahmen des Länderfinanzausgleichs nicht oberhalb der Besoldungsstruktur der anderen Länder, insbesondere der Geberländer, stellen kann“.

Unterstützt werden die Initiativen der Landesverbände durch den Geschäftsführenden Vorstand der GEW auf verschiedenen Wegen. So ist jüngst ein Gutachten unter Federführung des Vorstandsbereiches Frauenpolitik zur „mittelbaren Geschlechterdiskriminierung bei der Besoldung von Grundschullehrkräften nach A 12“ durch Prof. Dr. Eva Kocher veröffentlicht worden.

Die drei Landesverbände Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen haben u. a. Argumente aus diesem Gutachten genutzt, um zum „Equal-Pay-Day“ erneut auf diesen Sachverhalt hinzuweisen. Immerhin gelang es, die Öffentlichkeit über Artikel im Weser-Kurier und in der Nordsee-Zeitung zu informieren.

In Abstimmung mit den beiden anderen Nordlandesverbänden plant die GEW Bremen eine Veranstaltung mit Prof. Kocher für den Herbst 2016. Um dem Sachverhalt mehr Gewicht zu verleihen, findet der Vortrag in zeitlicher Nähe zu ähnlichen Veranstaltungen in Hamburg und Schleswig-Holstein statt. Ebenso plant der Landesverband mit den Fachgruppen in Bremen und Bremerhaven eine Aktion zum „ersten Tag unbezahlter Arbeit“ im November in Bremen.