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40 Jahre im bremischen Schuldienst – und keine® hat’s gemerkt...

Eigentlich wollte ich die ganze für mich unerfreuliche Sache auf sich beruhen lassen, weil man Vergangenes nicht ändern kann und die Bildungsbehörde wohl auch nicht. Inzwischen mehren sich aber Hinweise, dass ich nicht die einzige Kollegin bin, der das Folgende widerfahren ist. Deshalb möchte ich mit diesem Artikel Betroffene darüber informieren, was sie zu ihrem 40jährigen Dienstjubiläum „eigentlich“ bekommen müssten – und zwar, ohne es selbst einzufordern.

Mein Jubiläum war am 1. 4. 2012, aber vergeblich hoffte ich nach den Osterferien auf einen Glückwunsch oder ein Dankeschön. Weder meine Dienststelle (Schule) noch die Sachbearbeitung am Rembertiring rührten sich. Im Gegenteil, mein Anruf bei der zuständigen Sachbearbeiterin wurde sehr pampig abgefertigt, sie werde „meine Daten überprüfen“, ich solle in den nächsten Tagen noch mal anrufen, ob mein Anliegen „überhaupt berechtigt“ sei.

Als ich das tat und mir bestätigt wurde, dass ich in der Tat 40 Jahre für unseren Stadtstaat gearbeitet hatte, erhielt ich keine Entschuldigung über das behördliche Versäumnis. Es sei „schon“ alles in die Wege geleitet worden, rückwirkend würde ich eine Urkunde (unterschrieben vom Bürgermeister höchstpersönlich), 409,03 (!) Euro brutto und einen freien Tag erhalten. Na prima!

Ohne mein Nachhaken hätte ich all das nicht bekommen. Begründung: ein 40jähriges Dienstjubiläum komme bei der Senatorin für Bildung so selten vor, das habe man „nicht im Programm“. Mein Schulaufsichtsbeamter, dem das Ganze peinlich war und der sich bei mir entschuldigt hat, versicherte mir auf Nachfrage, dass die Behörde nunmehr die Daten der Lehrkräfte jubiläumsabrufbar einspeichern wolle. Wunderbar, aber warum ist das nicht längst geschehen? Computer werden von der Bildungsbehörde doch sonst sehr intensiv genutzt, z.B. um Bedarfe zu ermitteln, Zuweisungen zu kürzen etc. Weshalb nutzt man die technischen Möglichkeiten nicht, wenn es ausnahmsweise die Anerkennung unserer langjährigen Arbeit betrifft?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, leider werdet Ihr wohl nach wie vor selbst aktiv werden müssen, wenn Ihr das Geld, den freien Tag und - nicht zu vergessen: die Urkunde – wollt. Auch KollegInnen in Altersteilzeit haben Anspruch darauf, solange sie nicht pensioniert sind.

Ein unaufgefordertes wertschätzendes Dankeschön ist leider meines Wissens von seiten der Bildungsbehörde noch nicht üblich. Traurig!

Kontakt
Karsten Krüger
Schriftleiter des Bildungsmagaz!ns
Adresse Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
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Mobil:  0173 6831678