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12 Punkte für Qualität und Verlässlichkeit in der inklusiven Schule

Wir, die Vertreterinnen und Vertreter der unterzeichnenden Organisationen und Institutionen, begleiten den Aufbau inklusiver Schulen im Land Bremen fachlich und konstruktiv. Die inklusive Schule ist das zentrale bildungspolitische Projekt des Senats mit bundesweiter Beachtung. Wir unterstützen diesen mutigen und innovativen Weg, der rechtlich und gesellschaftspolitisch alternativlos ist.

Bis zum 8. Juni 2012 werden Bremer Organisationen und Institutionen gebeten, eine Stellungnahme zum Entwurf der „Verordnung für unterstützende Pädagogik“ zu formulieren. Die „VuP“ ist das zentrale Instrument zur Umsetzung des Schulgesetzes und zur Ausgestaltung der inklusiven Schule. Die unterzeichnenden Organisationen geben selbst detaillierte Stellungnahmen ab. Die „12 Punkte für Qualität und Verlässlichkeit in der inklusiven Schule“ greifen die Übereinstimmungen der Stellungnahmen auf.
Aus Sicht der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner bedarf der vorliegende Entwurf – wie sich aus den Stellungnahmen im einzelnen ergibt – einer grundlegenden Überarbeitung. Die zukünftige VuP darf sich nicht an der Struktur der alten Sonderpädagogikverordnung orientieren, sondern muss dem Grundverständnis eines inklusiven Bildungssystems folgen.

Wir fordern daher die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit auf, die „Verordnung für unterstützende Pädagogik“ gemeinsam und kooperativ mit den Verbänden grundlegend neu zu erarbeiten.

Eine VuP, die der inklusiven Schule gerecht wird, muss die folgenden 12 Punkte erfüllen:

1. Die VuP muss dem Schulgesetz und seinem für alle Schulen formulierten Auftrag zur Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems gerecht werden.

2. Die VuP muss als Orientierung und verbindliches Instrument für den grundlegenden Systemwechsel hin zur inklusiven Schule genutzt werden können.

3. Die VuP muss auf die alten Kategorien der Förderbedarfe verzichten und frei von Etikettierung/Stigmatisierung sein sowie das Verfahren der Zuordnung zu Förderorten grundsätzlich abschaffen.

4. Die VuP muss den Anforderungen unterstützender Pädagogik in allen Schulen gerecht werden und entsprechende realitätsnahe und bedarfsorientierte Aufgaben- und Funktionsbeschreibungen sowie konkrete Aussagen zu Personal- und Sachausstattungen beinhalten.

5. Die VuP muss die „Zentren für unterstützende Pädagogik“ (ZuP) als organischen Bestandteil aller Schulen definieren.

6. Die VuP muss die Aufgabenbereiche der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) vollständig darstellen.

7. Die VuP muss den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion zu Diagnostik, Beratung und individueller Entwicklungsplanung aufgreifen und entsprechende Standards formulieren.

8. Die VuP muss geltendem Recht entsprechen. Sie muss juristisch ausgewogen sein und die Rechte von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten hinreichend berücksichtigen.

9. Die VuP muss zur Beilegung von Konflikten ein unabhängiges Mediationsverfahren oder als unabhängige Instanz eine Ombudsperson vorsehen.

10. Die VuP muss auf der Grundlage transparenter Ausstattungs- und Qualitätskriterien den Einsatz auch des nichtunterrichtenden Personals in allen Schulen regeln.

11. Die VuP muss klare Regelungen zu Schulassistenzen und zu individuellen Nachteilsausgleichen benennen.

12. Die VuP muss Qualitätsstandards für die inklusive Schule definieren.

Bremen, den 4. Juni 2012

Unterzeichner_innen

  • Der Landesbehindertenbeauftragte des Landes Bremen Dr. Joachim Steinbrück
  • Eine Schule für Alle Bremen e.V. Elke Gerdes
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Martina Siemer
  • Lebenshilfe Bremen e.V. Hans-Peter Keck
  • Sektion Schulpsychologie des BDP (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen) Birgit Muhl
  • Universität Bremen Arbeitsgebiet Inklusive Pädagogik Prof. Dr. Simone Seitz
  • Verband Sonderpädagogik Landesverband Bremen e.V. Stefanie Höfer
  • ZentralElternBeirat Bremen Andrea Spude