| Die Gesellschaft der Zukunft wird noch stärker als die der Vergangenheit auf eine umfassende Bildung aller in kognitiver, emotionaler, sozialer und physischer Hinsicht angewiesen sein. Bildung ist der Schlüssel zu einer sozialen, ökologisch und ökonomisch verantwortbaren und nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft. | 
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| Die Schule - das zeigen die PISA-, OECD-Studien und andere wissenschaftlichen Untersuchungen sehr deutlich- kann diesem erweiteten Bildungsbegriff und Bildungsauftrag nicht allein gerecht wer-den. Es ist angesichts der Veränderungen im gesellschaftlichen Umfeld und in den Lebensbedingungen der Kinder- und Jugendlichen und der daraus folgenden Probleme in den Schulen dringend erforderlich, die Kompetenz und das pädagogische Verständnis von sozialpädagogischen Fachkräften in den Schulen zu nutzen. Schulen, insbesondere die Ganztagsschulen, sollten sich einen Träger der Jugendhilfe als kompetenten und gleichberechtigten Kooperationspartner hinzuholen. Durch diese fachliche Unterstützung eines Trägers der Jugendhilfe ist eher gewährleistet, dass die Lebens- und Lernbedingungen aller Kinder und Jugendlichen nachhaltig verbessert werden können.
Dieser Ansatz soll im Folgenden noch einmal kurz verdeutlich werden: Die verschiedenen Leistungen der Jugendhilfe wie sie das SGBVIII vor sieht z.B. die Präventionsarbeit gemäß §16 SGB VIII, der Abbau von sozialer Benachteiligung gemäß §13 SGB VIII und Ange-bote auf der Grundlage des §11 SGB VIII werden mit den Anforderungen und Aufgaben der Schule verbunden. Der Vorteil dieses Ansatzes liegt darin, dass diese Leistungen und Hilfestellungen durch die enge Kooperation des Trägers der Jugendhilfe mit der Schule im direkten Alltag der Kinder und Jugendlichen ständig präsent und ohne Umstände für sie erreichbar ist. Darüber hinaus ist die Vernetzung mit anderen Jugendhilfeleistungen wie z.B. die Betreuung von Kindern in Notsituationen ge-mäß §20 SGB VIII, Hilfen zur Erziehung gemäß §§27-35 SGB VIII und der Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß §§42-43 SGB VIII eine wichtige Aufgabe der sozialpädagogischen Arbeit in Schulen. Die Jugendhilfe unterstützt mit ihren Angeboten den Auftrag der Schule und fördert die individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unter der Berücksichtigung der unterschiedli-chen Lebenslagen von Mädchen und Jungen und deren kulturellen Hintergründe. Durch die Angebote der sozialen Gruppenarbeit können die Schülerinnen und Schüler anders als im Unterricht ihre Fähigkeiten entfalten, Anerkennung erfahren und soziale Prozesse gestalten. Der Träger der Jugendhilfe trägt durch seine Angebote dazu bei, Benachteilung zu vermeiden und abzubauen. Die Angebote sollen schulisch weniger Erfolgreiche darin unterstützen ihre Stärken zu entfalten, Lerndefizite aufzuholen, Ressourcen für sich zu erschließen und Lebensperspektiven zu entwickeln. Sie sollen Gewalt, Drogen- und Alkoholmissbrauch, und der Ausgrenzung von Schüler/innen und einzelnen Gruppen entgegenwirken (Präventionsansatz). Die Angebote unterstützen die Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung alltäglicher Lebensprobleme und befähigen sie zur Selbsthilfe und vermitteln spezielle Hilfen( Beratungsansatz). Die Mitarbeiter/innen des Jugendhilfeträgers beraten Lehrkräfte und Eltern in Erziehungsfragen. Oft übernehmen sie dabei eine "Brückenfunktion" zwischen den einzelnen Sozialisationsinstanzen. Der Träger der Jugendhilfe unterstützt die Schule bei ihrer Öffnung ins Gemeinwesen. Dabei ist der Bezug zu den Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen herzustellen und deren Erfahrungs- und Handlungshintergründe mit zu berücksichtigen. Zur Vernetzung im Gemeinwesen gehört auch die Zusammenarbeit mit sozialen Diensten, anderen Einrichtungen der Jugendhilfe, dem Jugendamt, der Polizei und dem Jugendgericht.
Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung, Erziehung, auf eine anregende Freizeit, soziales Lernen, Förderung, Beratung und präventiven Angeboten steht im Mittelpunkt. Die Jugendhilfe ist daher unverzichtbar und muss ein gleichberechtigter Teil der Ganztagsschule werden.
Deshalb setzt sich die GEW für Ganztagsschulen (GTS) "in gebundener Form" ein, die von allen Schülerinnen und Schüler gemeinsam und verbindlich besucht werden und am ehesten in der Lage sind, die o.g. Grundsätze zu verwirklichen. Insofern begrüßt die GEW die Entscheidung, weitere GTS in gebundener Form einzurichten. Dabei müssen aber die in den Beschlüssen der Jugendministerkonferenz vom Mai d. J. sowie der KMK vom Juni d. J. dargelegten Empfehlungen zur "Stärkung und Weiterentwicklung des Gesamtzusammenhangs von Bildung, Erziehung und Betreuung" stärker berücksichtigt werden.
Insbesondere erwartet die GEW die Realisierung folgender Maßnahmen:
§ Für eine erfolgreiche und gelungene Kooperation ist es notwendig, dass Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte (wie aus den Aufgabenbeschreibungen der Jugendhilfe hervorgeht, sollen dies zumindest ErzieherInnen sein) gleichberechtigt in der Schule zu-sammen arbeiten, sich gegenseitig als kompetente Partner akzeptieren und sich mit ihren jeweiligen gesellschaftlichen Aufträgen, ihrer Professionalität und ihren spezifischen Handlungsmaximen wahrnehmen. Dies muss sich auch auf die Zusammenarbeit mit Schulleitung, Schulbehörde und Trägern der Jugendhilfe erstrecken. § Die sozialpädagogischen Fachkräfte sind auf dieser Grundlage an der Entwicklung und Gestaltung des Schulkonzeptes zu beteiligen. § Für "Betreuungskräfte", die in der "Verlässlichen Grundschule" eingesetzt waren und in die GTS wechseln, müssen geeignete Qualifizierungsangebote verbindlich bereitgestellt werden, um ihnen Arbeitsweisen und Ziele der Jugendhilfe im Zusammenhang mit Schule zu vermitteln. § Eine notwendige Neuregelung von Arbeitszeiten, um Kooperation und Entwicklung zu ermöglichen, setzt zwingend eine Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung von Lehrkräften voraus. § Es muss gewährleistet sein, dass die sozialpädagogischen Fachkräfte ihren eigenständigen Handlungsansatz (Beratung, Prävention, Offenes Angebot, Soziale Gruppenarbeit, Kooperation im Stadtteil) in der Schule verwirklichen können. Der Einsatzplan muss dies berücksichtigen. § Es müssen feste Zeiten und Strukturen für die Kooperation von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften zur Verfügung stehen und gemeinsame Fortbildungen von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften stattfinden.
Die GEW lehnt den Einsatz nicht oder nur unzureichend qualifizierter Kräfte (z.B. auf der Basis Ein-Euro-Jobs) kategorisch ab.
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