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15.03.2006 TvÖD - wieso, weshalb, warum?


2003 und 2004: Die TdL kündigt die Tarifverträge zu Arbeitszeit und Sonderzahlungen - weitere Tarifkündigungen stehen ins Haus! Die "Nachwirkungsregel" des BAT bewirkt zwar, dass die "AltAngesteIlten" weiterhin Weihnachts- und Urlaubsgeld bekommen und die 38,5 Stunden-Woche gilt; aber sowohl bei Beamten, als auch bei Vertragsänderungen oder NeueinsteIlungen der Angestellten ist das eben nicht mehr der Fall. - Außerdem ist nicht sicher wie lange die Nachwirkung noch gilt.

Also: Ausruhen und auf die Rente warten?

Tarifrunde 2005: Im TVÖD werden für den Westen drei Einmalzahlungen (je 300 Euro) für die Jahre 2005 bis 2007 vereinbart - die Länderangestellten (also wir) kriegen nix davon.

Wer wusste das?

Finanzminister Möllring (CDU) - Verhandlungsführer der TdL - bezeichnet den tariflosen Zustand als "erstrebenswert". Damit ist das Ziel klar:
Flächentarifsystem zerschlagen, länderspezifische Reglungen. Folge: "Reiche" Länder = mehr Geld, kürzere Arbeitszeit; "Arme" Länder = weniger Gehalt, mehr arbeiten.

Also Elite nach Bayern, die "Loser" nach Bremen?

Lehrkräfte: Arbeitszeit und Eingruppierung sind im BAT nicht tariflich geregelt, sondern mit Hinweis auf die beamtenrechtlichen Regelungen vom Arbeitgeber gesetzt.
Ziel in den Verhandlungen muss sein, das in den TvöD einzubauen - dazu muss die GEW Druck machen - ver.di allein wird's nicht reißen.

Können wir das packen?

Gemeinsam mit den Beamten: Die Beamten wissen aus eigener Erfahrung, was passiert, wenn man den Bundesländern Zugriff auf das Dienstrecht gibt: Nachdem die Höhe von Urlaubs- und Weihnachtsgeld in die Entscheidungsgewalt der Länder überging, hat ein Kürzungswettlauf eingesetzt, der in Sachsen-Anhalt und für die höheren Besoldungsgruppen auch in Niedersachen schon bei Null angekommen ist. Nachdem die allgemeine Arbeitszeit der Beamten in Länderhoheit überging, haben diese Kolleginnen und Kollegen erfahren, was das heißt: Wenn es dem Dienstherrn passt, lässt er länger arbeiten - inzwischen bis zu 42 Stunden in der Woche.
Früher war es gute politische Praxis, Tarifergebnisse wirkungsgleich auf die Beamtenbesoldung zu übertragen. Heute ist es umgekehrt - die Forderung nach Weihnachtsgeldkürzung und Arbeitszeitverlängerung für Angestellte wird mit Verweis auf die Beamten begründet.
Gerade weil das so ist, müssen Beamte und Tarifbeschäftigte ihre gemeinsame Interessenlage erkennen und für die Durchsetzung der gewerkschaftlichen Forderungen solidarisch eintreten.

Wie kriegen wir das hin?

Rüdiger Eckert, Personalrat Schulen

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