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16.05.2008 Tarifarbeit an einer Privatschule

Die Privatschule Mentor ist eine der alten Privatschulen in Bremen. Seit fast 20 Jahren gibt es dort eine GEW-Betriebsgruppe, die schon früh einen Tarifvertrag erstritten hat.
Wie hat sich in den letzten Jahren die Tarifsituation dort entwickelt?

Seitenabschnitte:

Michael Mork: Es gibt dort zwei Tarifverträge, einen Gehalts- und einen Manteltarifvertrag. Über den Manteltarif gibt es ständig Streit, weil die Geschäftsführung der Auffassung war, dass er damals zu falschen Konditionen abgeschlossen worden sei. Damit ist der Arbeitgeber jedoch in den Instanzen der Arbeitsgerichte gescheitert.

Wie sind die Regelungen im Vergleich zum Öffentlichen Dienst?

Katharina Krieger: Die Regelungen sind gegenüber vielen Privatschulen noch deutlich besser, weil sie durch den Gehaltstarifvertrag abgesichert sind. Nach dem alten BAT bedeutet das, dass eine Lehrkraft im Öffentlichen Dienst bei Gehaltsstufe 2A oder 3A lag, bei Mentor bei 4B. Dazu kommt natürlich, dass viel mit Teilzeit agiert wird. Durch den Manteltarif haben wir einigermaßen gesichert, dass die Schule nicht zu einem hire-and-fire-Betrieb wurde. Dieser Manteltarif ist zwar vom Arbeitgeber schon vor mehreren Jahren gekündigt worden, aber er gilt fort, bis ein neuer verhandelt ist. Trotzdem versucht der Arbeitgeber durch verschiedene Druckmechanismen, Arbeitsverträge unterhalb dieser Regelung abzuschließen. Man muss immer genau hinsehen. Oft werden die Ansprüche von den Betroffenen nicht eingeklagt.
Michael: Entscheidend ist, dass es eine Belegschaft gibt, die in der Lage und bereit ist, notfalls Tarifkämpfe zu führen und dass es dort eine betriebliche Interessenvertretung gibt. Wir können das von der GEW-Geschäftsstelle her unterstützen, aber die Beschäftigten müssen es selbst in die Hand nehmen.
Katharina: Der Betriebsrat muss regelmäßig überwachen, ob die Regelungen auch eingehalten werden. Er muss sich auch mit weiteren Fragen auseinandersetzen, z.B. mit Überwachungskameras, die installiert worden waren. Der Druck in einer Privatschule ist noch bedeutend höher als im Öffentlichen Dienst. Dies zeigt sich u.a. auch im mehrmaligen Austausch der Geschäftsführung der Schule.
Michael: Der Arbeitgeber geht davon aus, dass der Betrieb wegen seiner religiösen Ausrichtung tendenzgeschützt ist und erkennt daher bestimmte Arbeitnehmerrechte nicht an. Die Beschäftigten wollen meist später in den Öffentlichen Dienst oder eine andere Privatschule und sind auf ein gutes Zeugnis angewiesen. Das heißt: Es gibt sehr starke Abhängigkeiten. Und das ist auch bei vielen anderen Privatschulen so. Eine Ausnahme bilden die Schulen der katholischen Kirche. Sie zahlen nach Tarif. Bei der Privatschulfinanzierung müsste – ähnlich wie beim Vergabegesetz, das gerade in der Diskussion ist – zur Voraussetzung gemacht werden, dass Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmerrechte wie im öffentlichen Sektor eingehalten werden.

Katharina Krieger ist Organisationsreferentin, Michael Mork Landesgeschäftsführer der GEW Bremen.
Das Interview führte Jürgen Burger

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