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Publikationen BLZ BLZ Archiv BLZ Januar 2009 16.01.2009 Tarif- und Besoldungsrunde 2009 | ||||||
| 16.01.2009 Tarif- und Besoldungsrunde 2009 | ||||||
| von Elke Baumann Landesvorstandssprecherin | ||||||||||||||||||||
| In den letzten Wochen war von Seiten der Gewerkschaften immer wieder von der beginnenden Tarif- und Besoldungsrunde die Rede, obwohl ab 19.1. zunächst nur über den Tarifvertrag für die Angestellten der Länder verhandelt wird. Bisher war es schließlich fast immer so, dass die Tarifergebnisse irgendwann auch auf die BeamtInnen übertragen wurden. – Das ist allerdings seit drei Jahren nicht mehr der Fall. |
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| Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) regelte seit 1961 die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung fast aller Angestellten im gesamten öffentlichen Dienst Deutschlands. Er war ein Tarifvertrag, den die Arbeitgeber (Bund, Länder und kommunale Arbeitgeber) und die Gewerkschaften abgeschlossen haben. Seit dem 1. Oktober 2005 gilt für die Angestellten des Bundes und der Kommunen der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst). Er wird auf Arbeitgeberseite vom Bundesinnenministerium und dem Verband der kommunalen Arbeitgeber (VKA) und auf Arbeitnehmerseite von den Gewerkschaften verdi, GEW, GdP sowie dbb-tarifunion abgeschlossen. Für die Angestellten der Länder (außer Berlin und Hessen) gilt seit November 2006 der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder). Er wird zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und den Gewerkschaften abgeschlossen. Die Besoldung der BeamtInnen wurde ebenso wie das Ruhegehalt bis zur Föderalismusreform I durch das Bundesbesoldungs- bzw. Beamtenversorgungsgesetz geregelt. Im Wesentlichen wurden die Ergebnisse des BAT für alle BeamtInnen sowie VersorgungsempfängerInnen übernommen. Seit 2006 regelt jedes Bundesland per Gesetz die Besoldung und Versorgung seiner BeamtInnen selbst. | ||||||||||||||||||||
| In Bremen gab es nach dem letzten TV-L-Abschluss 2007 Gespräche zwischen den Gewerkschaften und Vertretern der Regierungskoalition, in denen es um die Erhöhung der Beamtenbesoldung und der Ruhegehaltsbezüge ging. Begleitet wurden diese Gespräche durch zahlreiche Proteste. Einen Höhepunkt stellte die Demonstration der über 5000 Beschäftigten am 21.11.2007 auf dem Bremer Marktplatz dar. Ergebnis der Gespräche und Proteste war, dass die geplante Besoldungserhöhung von 1,9% zum 1.10.2008 auf 2,9% zum 1.11.2008 geändert wurde. Gleichzeitig wurde uns zugesagt, dass nach Abschluss des Tarifvertrages TV-L 2009 erneut Gespräche über die Besoldungsanpassung für die BeamtInnen aufgenommen werden. | ||||||||||||||||||||
| Haben LehrerInnen überhaupt einen Grund zu streiken? | ||||||||||||||||||||
| Die Situation im gesamten öffentlichen Dienst hat sich seit einigen Jahren dramatisch gewandelt: Sie ist von Ausgliederungen, Privatisierungsmaßnahmen und einem extremen Personalabbau gekennzeichnet. Kompensiert werden diese Maßnahmen durch die Intensivierung der Anforderungen, die Erhöhung der Wochenarbeitszeit und den massiven Anstieg „prekärer“ Beschäftigungsverhältnisse (zeitlich befristet, geringfügig entlohnt, unzureichend sozial abgesichert). Die Beschäftigten in den Schulen sind in allen Punkten besonders betroffen. So wurden 1998/99 über das Programm „Geld statt Stellen“ KollegInnen im Gegenwert von einer Lehrer-Vollzeitstelle in den bremischen Schulen beschäftigt. Heute sind es knapp 110 Vollzeitstellen. Inzwischen arbeiten über 1000 Beschäftigte anderer Träger an den bremischen Schulen. Die Arbeitsbedingungen an den Schulen haben sich in den letzten Jahren extrem verschlechtert. Abgesehen von den zusätzlichen Aufgaben durch das neue Schulverwaltungsgesetz und die Dienstordnung haben die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung, die Streichung des Halbgruppenunterrichts, die Erhöhung der Klassenfrequenz sowie die Senkung der Stundentafel dazu beigetragen, dass eine Lehrerin in der Sekundarstufe I mit den Fächern Deutsch und Englisch heute pro Woche doppelt so viele SchülerInnen unterrichtet wie vor zwanzig Jahren . ( Vgl. Der Personalrat 2008, Heft 12, S. 494) Mit dem Initiativantrag des Personalrats konnte eine generelle Senkung der Unterrichtsverpflichtung nicht erreicht werden. Für die beamteten LehrerInnen gab es 2003 das letzte Mal Urlaubsgeld, 2004 und 2005 das letzte Mal ein auf 45% bzw. 50% gekürztes Weihnachtsgeld. Selbst wenn man die Besoldungserhöhung von 2004 und die Erhöhung zum 1.11.2008 einrechnet, ergibt sich bei Einbeziehung einer Inflationsrate von nur 2,5% pro Jahr ein Reallohnverlust von ca.15%. (Mal ganz abgesehen von den Verschlechterungen des Beihilferechts.) Selbst das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2007 – damals ging es um die Kürzung des Beihilfeanspruchs – den Gesetzgeber ermahnt: fortschreitende Einsparmaßnahmen zu Lasten der BeamtInnen könnten in der Gesamtheit irgendwann an eine Grenze stoßen. „Denn Beamte sind nicht verpflichtet, stärker als andere Bevölkerungsgruppen zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte beizutragen.“ (Az: 2 BvR 1715/03 bis 1717/03 – Beschluss vom 2. Oktober 2007 [Kürzung des Beihilfeanspruchs]) | ||||||||||||||||||||
| Beamte und Angestellte müssen gemeinsam kämpfen! | ||||||||||||||||||||
| Von 1991 bis 2004 sank die Beschäftigtenzahl im gesamten öffentlichen Dienst um ca. 2,05 Millionen. Im gleichen Zeitraum stieg in den Bundesländern der Anteil der BeamtInnen von 41,7% auf 59,8%, während der Anteil der Tarifbeschäftigten von 58,3% auf 40,2% sank . ( Vgl. Edwin Czerwick, Die Ökonomisierung des öffentlichen Dienstes, S.74 ff) Wenn man bedenkt, dass die Tarifbeschäftigten inzwischen in mehrere Gruppen – TVöD, TV-L, TV-Ärzte etc. – geteilt sind, wird klar, dass die Durchsetzung von Tarifforderungen noch schwieriger geworden ist. So fallen z.B. die großen Gruppen der streikbewährten ErzieherInnen und MüllwerkerInnen nicht mehr unter den TV-L. Dasselbe gilt für die HausmeisterInnen, die früher oft dafür gesorgt haben, dass die Betriebe geschlossen sind. Im Land Bremen stellen die öffentlichen Schulen die weitaus größte Dienststelle dar. Es folgen die Universität und die Polizei. Das macht deutlich, welche Bedeutung die Aktionsbereitschaft der Beschäftigten an den Schulen für das Tarif- und Besoldungsergebnis hat. Die Tabelle ( Die Zahlen sind gerundet und basieren auf Angaben des Statistischen Bundesamtes, Sonderauswertung VIC/4100020-PS vom 15.08.2008 und auf den Ergebnissen zur GPR-Wahl 2008) für Bremen zeigt, dass im gesamten öffentlichen Dienst der Anteil der BeamtInnen gegenüber den TV-L-Beschäftigten wesentlich größer ist; in den Schulen beträgt er sogar mehr als das Zweieinhalbfache. | ||||||||||||||||||||
Da in den TV-L-Verhandlungen entscheidende Eckpunkte für die Beamtenbesoldung gesetzt werden, ist es notwendig, dass die BeamtInnen
Die Landesmitgliederversammlung der GEW hat deshalb alle ArbeitnehmerInnen und BeamtInnen aufgerufen, für den 13.2. einen Streik vorzubereiten. | ||||||||||||||||||||
| Ein Streik kann nur erfolgreich sein, wenn er wahrgenommen wird! | ||||||||||||||||||||
| Deshalb reicht es nicht, wenn sich an einer Schule zwei bis drei tapfere Kämpferinnen finden, die bereit sind, die Arbeit niederzulegen. Da muss der Unterrichtsausfall schon deutlich spürbar sein! Aber auch bei Demonstrationen oder anderen Aktionen ist es sinnvoll, wenn wir als GEW erkennbar sind. Das bedeutet: Fahnen und Transparente tragen und sich nicht vor den Kameras der Journalisten verstecken. Wenn auch die meisten Lehrkräfte lieber eine Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung erreichen würden, so sind doch die Gründe, sich zumindest für eine bessere Besoldung einzusetzen, zahlreich! | ||||||||||||||||||||